Klage EMRK Kanzlerin Merkel MP Kretschmann

Klage EMRK & BGB §253

Verbrechen gegen Menschenrechte durch Hartz IVerbrechen!

Bundeskanzlerin & CDU Vorsitzende Angela MERKEL

und

Ministerpräsident BW/Diözesanrat/Schützenkönig Winfried KRETSCHMANN (B90/Grüne)

Alle weiteren, beteiligten/informierten Personen (Vorgesetzte/ Aufsichtsbehörden, usw.)

Weil mit Wissen und Anordnung (auch schweigend durch Duldung) von Bundeskanzlerin / CDU Vorsitzende Angela MERKEL, Ministerpräsident BW Winfried KRETSCHMANN die ganzen behördenübergreifenden Verbrechen gegen Menschenrechte an Bruno SCHILLINGER ermöglicht/durchgeführt wurden, die strafrechtliche Verfolgung verhindert plus rechtliches Gehör / Zugang zur Justiz verweigert wurde. Dadurch kommt auch Verfassungsfeindschaft / aktives handeln gegen Grundgesetz, Menschenrechte UN Behindertenrechtskonvention (Bundesgesetz seit 2009), Verrat von Amtseid hinzu.

 

Weitere Punkte/Details werden zur Niederschrift erklärt!

SIEMENS AG Vorstandsvorsitzende Herr Josef KAESER, ist ein Zeuge für Wissen um die Verbrechen gegen Menschenrechte, das mögliche schnelle Eingreifen und gleichzeitig Mittäter durch private Einflussnahme und handeln gegen Grundgesetz/Menschenrechte. ….. weiter im Text

Anmerkung – noch ohne Bilder – sind in dieser [pdf MERKEL KRETSCHMANN]


Supporters And Friends Of Bruno Schillinger (SAFOB)

und Bruno Schillinger Politisch Gefangener, Folteropfer

Bachstr. 1 – OT Holzhausen D-79232 MARCH

Tel. 07665 – 930 450 (kann NUR noch angerufen werden)

http://www.facebook.com/HumanRightsForBruno/      https://dassindbrunosmoerder.wordpress.com

Umsetzung/Überarbeitung SaFoB22.06.2017 (Versanddatum kann durch technische Probleme variieren)


† Lebenszeichen aus Auschwitz 2.0 (Isolierung in Dunkelhaft/Folter statt sichtbare Lager): Grundgesetz Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung ALLER staatlichen Gewalt. Gilt lt. Merkel/Kretschmann/GRÜNEN/Justiz/…. NICHT für Menschen mit Behinderung (ARSCHLOCH = unwertes Leben) & Demokraten/Menschenrechtler


Amtsgericht Freiburg (Präsident)

Lebenswichtig – Persönlich Offener Brief – zur sofortigen Weitergabe

Holzmarkt 2                                     

79098 Freiburg                               

Fax: 0761 / 205 – 1800/1804       

Vorab per Email Poststelle@AGFreiburg.justiz.bwl.de – Abgabe ueber lokale Behoerde

Klageeinreichung wegen Verweigerung EMKR, damit Begehung von

Verbrechen gegen Menschenrechte und UN CRPD (Bundesgesetz)

Grundgesetz, SGB, und Antrag auf Schutz & Asyl im Ausland

Bitte um Weitergabe an evtl. anderes Gericht durch Tatvorwurf, Tatumfang ‚Verbrechen gegen EMRK = Menschenrechte‘, Menge der beteiligten/informierten Personen/Täter, Summe, usw.

Sehr geehrte Damen und Herren, السلام عليكم‎ שָׁלוֹם עֲלֵיכֶם


Weitere Punkte/Details möchte Herr Schillinger zur Niederschrift erklären – was ihm aber bisher verweigert wird. Wir sind leider gezwungen dies immer zu wiederholen.

Bitte nur telefonisch mit Bruno Schillinger in Verbindung setzen. Denn lesen kann er z.Zt. durch die Misshandlungen der Job Centre/Sozialamt/Sozialgericht selbst nicht und wir sind nicht vor Ort. Außerdem wird ihm die mögliche Hilfe, technischer oder anderweitig, durch die Behörden verweigert!

Diese Folter/Hinrichtung geschieht mit Wissen und damit auch auf Befehl von CDU Vorsitzenden / Bundeskanzlerin Angela MERKEL & BW Ministerpräsident Winfried KRETSCHMANN GRÜNE!

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An jeden LeserIn: Wir gehen davon aus, dass Sie die hier dokumentierten Verbrechen gegen Menschenrechte sofort verfolgen lassen und die Täter im Amt nicht weiter schützen.

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Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen ….. Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html


 

1: Wir reichen Klage ein, auf Schadenersatz, Schmerzensgeld:

wegen Handlungen gegen die EU Charta für Menschenrechte

durch Folter, extralegale Hinrichtung = Mord usw.

und gegen Grundgesetz, UN CRPD (Bundesgesetz seit 2009), SGB.

Mord aus niedrigsten Beweggründen, u.a. Vorteilsnahme- gewährung (Arzt, Feb. 2013 ‚Ihr Zug ist in fünf Jahren abgefahren, durch den behördlich verursachten Nierenschaden, – trotzdem gab es keine Hilfe nach SGB, GG, Menschenrechten oder öffentliche Untersuchung – Hinweis: Mord/Verbrechen gegen Menschenrechte verjähren nicht!

Wichtig: Herr Schillinger kann seit dem 25/10/2016 keine feste Nahrung mehr essen, durch die Folgen der behördliche verursachten Mangelernährung, Verweigerung medizinischer Behandlung und der behördlichen/politischen Misshandlung, Folter, usw.


Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Art. 3 des Europarats und Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 4:     „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Plus Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

† Grundgesetz Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung ALLER staatlichen Gewalt. # Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. # Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich,

Folter: In ihrem Artikel 3 gewährleistet die Menschenrechtskonvention ein weiteres grundlegendes Menschenrecht: das Verbot der Folter.

Artikel 3 EMRK verbietet jegliche Form der Folter oder einer erniedrigenden oder unmenschlichen Behandlung. Dieses Verbot gilt absolut, selbst in Fällen von Aufruhr und Krieg darf hiervon – anders als nach Art. 15 EMRK bei den anderen in der Menschenrechtskonvention gewährleisteten Menschenrechten – keine Ausnahme gemacht werden. Das Verbot von Folter und erniedrigender Behandlung ist mithin notstandsfest.

Und das Verbot von Folter sowie von erniedrigender oder unmenschlicher Behandlung gilt auch im Übrigen einschränkungslos. Auch zum Zwecke der Rettung eines anderen Menschenlebens ist die Anwendung oder auch nur Androhung von Folter unzulässig.

Artikel 3 – Verbot der Folter

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. Quelle https://www.menschenrechtskonvention.eu/folter-9287/

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Anmerkung: Habgier = Vorteilsnahme- Gewährung; andere Straftaten verdecken = Verhinderung Arbeitsaufnahme, Sozial- Steuerbetrug, Untreue, Straftaten im Amt und Vertuschung; usw.

 § 78 Verjährungsfrist …..(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.


 

auf Schadenersatz, Schmerzensgeld entsprechend:

 


Bürgerliches Gesetzbuch          § 253 Immaterieller Schaden

(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.

(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.


 

gegen:

Bundeskanzlerin & CDU Vorsitzende Angela MERKEL

und

Ministerpräsident BW/Diözesanrat/Schützenkönig Winfried KRETSCHMANN (B90/Grüne)

Alle weiteren, beteiligten/informierten Personen (Vorgesetzte/ Aufsichtsbehörden, usw.)

Weil mit Wissen und Anordnung (auch schweigend durch Duldung) von Bundeskanzlerin / CDU Vorsitzende Angela MERKEL, Ministerpräsident BW Winfried KRETSCHMANN die ganzen behördenübergreifenden Verbrechen gegen Menschenrechte an Bruno SCHILLINGER ermöglicht/durchgeführt wurden, die strafrechtliche Verfolgung verhindert plus rechtliches Gehör / Zugang zur Justiz verweigert wurde. Dadurch kommt auch Verfassungsfeindschaft / aktives handeln gegen Grundgesetz, Menschenrechte UN Behindertenrechtskonvention (Bundesgesetz seit 2009), Verrat von Amtseid hinzu.

Weitere Punkte/Details werden zur Niederschrift erklärt!


SIEMENS AG Vorstandsvorsitzende Herr Josef KAESER, ist ein Zeuge für Wissen um die Verbrechen gegen Menschenrechte, das mögliche schnelle Eingreifen und gleichzeitig Mittäter durch private Einflussnahme und handeln gegen Grundgesetz/Menschenrechte.

Wie einfach die Hilfe und Einflussnahme gewesen wäre, beweist das Eingreifen des Vorstandsvorsitzende der SIEMENS AG Herr Josef KAESER. Nachdem Ortsvorsteher, Gemeinderat, Brunos Nachbar Rolf LORENZ seine politische Arbeit jahrelang mit ‚Vertriebsbeauftragter SIEMENS AG‚ begründet und beworben hat, wurde Herr KAESER um Hilfe zum Stopp der Misshandlungen durch seinen Mitarbeiter  und einstehen für Grundgesetz und Menschenrechte angerufen. Denn mit den Verbrechen gegen Menschenrechte verstieß der Mitarbeiter (Mitglied der http://www.ubm-march.de) auch gegen die Siemens Compliance Regeln.

Der Siemens Vorstandsvorsitzende Josef KAESER hat innert zwei Tages reagiert. Er ließ auf der Webseite der Gemeinde March in  ‚Vertriebsbeauftragter SIEMENS AG‚ das ‚SIEMENS AG‚ sofort löschen. Weitere Hilfe und Einsatz für Grundgesetz, Menschenrechte gab es nicht. Immerhin ist damit bewiesen, dass Herr KAESER die Brisanz und den Schaden zumindest im Ansehen dieser Verbrechen gegen Menschenrechte in Verbindung mit SIEMENS AG sofort erkannte. Denn wer macht Geschäfte mit Unternehmen die Menschen mit Behinderung misshandeln, foltern, verrecken lassen? Wieso Herr KAESER dann nicht gleich seinen Mitarbeiter aufforderte sich an die SIEMENS Regeln, Grundgesetz, Menschenrechte zu halten und seine Amtspflichten zu erfüllen, ist noch ein Rätsel. Denn ein Dreizeiler in einer Email hätte genügt. Oder hat er es getan und der Mitarbeiter hat gegen ihn gehandelt, sein Vertrauen missbraucht? Unwahrscheinlich, denn wir hatten Herr KAESER noch mehrmals um Hilfe und Schutz vor seinem Mitarbeiter gebeten – erfolglos. Es ist allerdings schon bezeichnend, dass der Vorstandsvorsitzende der SIEMENS AG die Gemeinde March so rasch zu einer Änderung bringen kann, während man dort Grundgesetz, Menschenrechte verweigert, zu SIEG HEIL Geschrei schweigt und für das herausmeißeln eines Hakenkreuzes aus einer Gedenkstätte beinahe 50 Jahre brauchte. Da sind die 2 Tage schneller wie Lichtgeschwindigkeit.         

Hardcopies ANLAGE und https://dassindbrunosmoerder.wordpress.com/danke-siemens/


 

Die Klage ist dringend notwendig geworden.

1a. Die unbehandelte Hauterkrankung ist durch die vorsätzliche und verbrecherische Verweigerung von TAGESlicht/Krebsschutz / medizinsicher Behandlung / Bestrahlung sehr viel schlimmer geworden. Dies sind die Folgen der Folter durch Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald unter Leitung von CDU Landrätin Störr-Ritter, Jobcenter und auch durch die willkürliche Gefangenschaft im Foltergefängnis Freiburg zur Einschüchterung (bis heute gab es dazu nur die Information ‚Wer den Papst beleidigt, kommt ins Gefängnis‘ und das ohne jedes rechtliche Gehör) eindeutig sind und die Schmerzen größer werden. Herr Schillinger wurde drei Monate lang im Gefängnis ohne jeden Schutz dem TAGESlicht ausgesetzt und damit gefoltert. Dabei waren die Hautschäden eindeutig erkennbar.


Aufnahme 22/06/2017                  Anf. 2015

Der Verlust des natürlichen Pigmentschutzes vor TAGESlicht ist eindeutig erkennbar und wurden durch die Verweigerung des TAGESlicht/Krebsschutzes durch Jobcenter und Behörde von Merkels Parteifreundin und durch 3 Monate Folter mit TAGESlicht im Foltergefängnis eindeutig verschlimmert. Die Schäden an Gesicht sind ebenso wie die verbrannten Lippen schon lange dokumentiert (Anlage). Im Gesicht ist bereits alle komplett zerstört, so dass die Arme zum Vergleich besser sind. Die dumme/rassistische Bemerkung ‚man sieht ja nichts‘ wird immer wieder gebracht – leider dringt die Erklärung nie durch, bzw. überfordert die Personen sichtlich. (ANLAGE)


Herr Schillinger muss seine restliche Lebenszeit eingesperrt in Dunkelheit, z.Zt. 31 Grad Raumtemperatur und völlig isoliert verbringen. Das zugeteilte Rest-Hartz IV von 261,02 €/Monat (Essen, Medikamente, Telefon, …) plus Miete reicht gerade zum überleben, dahinvegetieren und ist gegen EU Charta Menschenrechte, ein Verbrechen gegen Menschenrechte, denn Jobcenter, Landratsamt verweigern jede Auskunft nach Verbleib der Differenz zum vollen Hartz IV Satz (409,- €) und Mehrbedarf. Das Notüberwachungssystem wurde von der Polizei im Auftrag Landrätin/Politik zerstört. Wir hoffen, dass es doch noch Gerichte gibt, die sich an Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention und das BVerfG halten:


Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen ….. Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html


 

1b. Damit die Verbrechen gegen Menschenrechte an Herr Schillinger noch zu seinen Lebzeiten öffentlich dokumentiert werden können und er auch angehört werden kann, was bisher verweigert wird, wie der ‚Zugang zur Justiz‘.

 

1c. Damit er doch noch Hilfe bekommen könnte – bzw. die Rädelsführer dieser Verbrechen gegen Menschenrechte eindeutig definiert werden. Da die Verbrechen gegen Menschenrechte zum Schutz der Amtsträger und CDU Parteifreunde durchgeführt werden.

 

1d. staatliche Euthanasie: ‚die Verweigerung von Essen, Diabetesbehandlung DURCH Behörden ist weder versuchter Mord, noch eine andere Straftat‘ – Keine feste Nahrung mehr seit 25/10/2016

 

1e. staatlicher Rassismus: ARSCHLOCH ist ihre Bezeichnung für Menschen mit Behinderung, Amtsneudeutsch für das frühere ‚unwerte Leben‘ der Nazi-Schlächter.

 

1f. Die Staatsanwaltschaft verhindert offensichtlich auf politische Anweisung jede Untersuchung. Das Legalitätsprinzip wird verweigert und Herr Schillinger wurde bis heute nie angehört, so der ‚Zugang zur Justiz / rechtliches Gehör‘ verweigert, um die kriminelle bürokratische Scheinwelt aufrechtzuerhalten. Die staatliche Erpressung ‚Diabetesbehandlung bei Entmündigung‚ wurde ebenso vertuscht, wie die Unterschlagung von Dokumenten ‚die ham wir nicht‘, das asoziale/rassistische Wegschicken ‚gehen Sie zur Kirche, die haben Geld, die können spenden‚, und vieles mehr.


Politische Beamte (Generalbundesanwalt, Generalstaatsanwälte, GerichtspräsidentInnen, usw.

Definition: Politische Beamte bekleiden Ämter, zu deren Ausübung die fortdauernde Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung erforderlich ist.


 

1g. Für uns ist dies politische Folter, politischer Mord durch CDU, GRÜNE und auch SPD – auch weil Herr Schillinger eindeutig ein Opfer der Verbrechen in Bürokratie/Politik ist, vorsätzlich kriminalisiert wird und gleichzeitig auch für  Grundgesetz und Menschenrechte kämpft (siehe 5.b). Weil Herr Schillinger auch jede Reduzierung von Hartz IV als Verbrechen gegen Europäische Menschenrechte  dokumentierte und Klage einreichte.

Da es um Folter und Mord, Bewertung eines Menschenlebens geht, wird die Höhe der Forderung, nach Beratung mit beigeordneter Kanzlei nachgereicht. Auch wenn das Opfer als Mensch mit Behinderung (behördlich verursacht/bekannt) im Amtsneudeutsch als ARSCHLOCH geführt wird (folgenlos für die Täter – früher ‚unwertes Leben‘). Da Herr Schillinger das Urteil nicht mehr erleben dürfte, geht alles an eine Stiftung / charity/welfare fund über, die damit anderen Opfern politischer Verfolgung/Folter helfen wird, plus weitere Vorgaben.

PLUS Erstattung von Strafanzeige wegen Verbrechens gegen Menschenrechte und aller anderen in Frage kommenden Straftaten. Auch wenn es sich um Offizialdelikte handelt, erstatten wir zusätzlich Anzeige, da bisher diese Offizialdelikte entgegen dem Legalitätsprinzip nicht verfolgt wurden. Wie Dorfpolizist Ruf in seiner Begründung der Verweigerung der Aufnahme von Strafanzeigen zur Niederschrift aussagte ‚die Staatsanwaltschaft stellt alles automatisch ein‚, womit er zwei Straftaten in einem Satz beging. Dabei gilt: Amtsdelikte sind durchweg Offizialdelikte.   mehr Anlage

 

2. Wir reichen Klage gegen Bundeskanzlerin/CDU Vorsitzende Angela MERKEL & Ministerpräsident Winfried KRETSCHMANN (GRÜNE) zur Beantwortung der Gretchenfragen – an Eides statt – ein. Dies zur Vereinfachung des Verfahrens – damit können die Beteiligung an den Verbrechen gegen Menschenrechte rasch und belastbar klären und damit auch das weitere Vorgehen abkürzen.

 

3. Wir beantragen die Beiordnung eines Anwaltes zum Ausgleich des Rechtsnachteils und der behördlich verursachten, bekannten Gesundheitsschäden. In Anbetracht des Volumens der Verbrechen gegen Menschenrechte und beteiligten, informierten Personen, Täter, Unterstützer muss es eine professionellen Kanzlei mit Zulassung zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und ICC / The Hague sein mit nachgewiesener Erfahrung (EMKR) und staatlicher Kostenübernahme.

Wobei wir weiterhin ein Gespräch ‚alle an einen und alles auf den Tisch‘, bzw. Mediation anbieten. Was seit Jahren verweigert wird, teilweise mit dümmsten Aussagen wie ‚DIE (Anm. kompetente Gesprächspartner) haben wir nicht, woher sollen wir die nehmen?‚ (Landratsamt), die die bisherige gezeigte Inkompetenz beweisen. Bedingung ist aber die Soforthilfe und kompetente Gesprächspartner.

 

4. Wir erwarten die Zusammenarbeit mit einem VertreterIn der BRD: Da die BRD durch diese Arbeitsverweigerungen, Amtspflichtverletzungen, Vorteilsnahme/gewährung (Korruption), Straftaten, Verbrechen gegen Menschenrechte im Amt ebenso geschädigt wurde/wird und Ansprüche auf Schadensersatz hat, u.a. für unnötig gezahlte Sozialleistungen durch Verhinderung der Untersuchung der Verhinderung der Arbeitsaufnahme, Verweigerung von Sozialleistungen, eigene Vorteilsnahme- gewährung = Korruption (z.B. Gehalts- Pensions- Bonizahlungen, usw.) trotz Verweigerung der Amtspflichten, Arbeitsleistung und Vertuschung von Straftaten im Amt, inkl. Verweigerung jeder Untersuchung. (….Strafanzeigen werden automatisch eingestellt … Aussage Dorfpolizist)).


Politische Beamte (Generalbundesanwalt, Generalstaatsanwälte, GerichtspräsidentInnen, usw.

Definition: Politische Beamte bekleiden Ämter, zu deren Ausübung die fortdauernde Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung erforderlich ist.


Die Kosten dieser staatlichen Betrügereien lassen sich am Beispiel von Hartz IV einfach berechnen und zuordnen. Beispiel: Herr Schillinger kam May 2005 durch Ende des Zeitvertrages in Hartz IV – zum 01. Aug. 2005 hatte er eine Arbeitsstelle (IT, Vollzeit, unbefristet, selbst gefunden, bei früheren Arbeitgeber) die durch das Jobcenter verhindert wurde, durch Verweigerung der Information zu Übernahme der notwendigen Umzugskosten (bestätigt in deren eigenen Fallmanagerbericht – …..die Arbeitsaufnahme konnte wegen Erklärung zu Umzugskosten durch die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald nicht stattfinden…..). Zwei Jahre später haben wir erfahren, dass ein Darlehen normal wäre, dass dann bei Erfolg auch in einen Zuschuss umgewandelt wird. Auch andere Arbeitsplätze wurden behördlich verhindert/sabotiert. Damit ist der Hartz IV Bezug seit 1. Aug. 2005 ein messbarer Schaden für die BRD plus entgangene Steuern, usw. plus Gehalt/Bonizahlungen/Frühpension der Täter.

Wir erwarten, dass die BRD hier endlich die Verantwortlichen in Regress nimmt – da bisher jede Untersuchung verweigert wurde und auch offensichtliche Lügen/Betrügereien der Bürokratur hingenommen werden, um die Täter im Amt aus Corpsgeist zu schützen (z.B. gefälschte Dokumente, wie auch im Fall des Weihnachtsmarktattentäters AMRI mit erfundenen Überwachungsberichten – kontraste/rbb Dokumentation Anlage).

Außerdem muss diese Verfassungsuntreue/Verfassungsfeindschaft, bei gleichzeitiger Nutzniesung / Schmarotzerei an Leistungen (Gehalt, Pension) desselben Staates den man hier direkt bekämpft, endlich gestoppt werden. Denn das eindeutige handeln gegen unser Grundgesetz ist als Verfassungsfeindschaft zu werten und die beteiligten / informierten Personen sind untragbar als Vertreter des Staates (z.B. Mithilfe / Duldung / Unterstützung des Einsatzes von REICHSBÜRGER (Attentate, vom Verfassungsschutz beobachtet) gegen Herr Schillinger auf Staatskosten oder Vertuschung von SIEG HEIL Rufen (Bürgermeister/Gemeinderat schweigen), bzw. nahezu 50 Jahre zum entfernen eines Hakenkreuzes aus einer Gedenkstätte in March).

Außerdem ist es unzumutbar, dass Menschen von Behörden gezwungen werden, sich an verfassungsfeindliche Organisationen auszuliefern, weil diese als ‚Helfer‘ vorgegeben werden und diese damit zu finanzieren.

 

5 a. Wir beantragen zur Feststellung der Misshandlung, Folter, Euthanasie gegen die EU Charta der Menschenrechte und Feststellung der Verweigerung dieser EU Charta die sofortige Einschaltung / Verweisung im Eilverfahren an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg und Einschaltung des ICC in Den Hague, zur Aufnahme der neutralen Strafverfolgung – da die Lebenszeit von Bruno Schillinger durch die Taten/Unterlassungen der Behörden / Justiz / Politik absehbar zu Ende geht. Arzt, Feb. 2013 ‚Ihr Zug ist in fünf Jahren abgefahren, durch den behördlich verursachten Nierenschaden, – trotzdem gab es keine Hilfe nach SGB, GG, Menschenrechten oder öffentliche Untersuchung.

Wir fordern den Stopp dieser politischen Folter/Hinrichtung/Euthanasie°

 

5 b. Wir beantragen zusätzlich die sofortige Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, ob irgendeine Reduzierung des Existenzminimums (Hartz IV) überhaupt der EMRK entspricht.

Feststellung: Hartz IV (409,- €/Monat) ist laut Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht das Existenzminimum, plus Mietzahlung.

Da Hartz IV damit das anerkannte Existenzminimum ist, ist jede Minderung (egal aus welchen Grund (behördliche Sanktion, usw.)) eine Entziehung der absoluten Lebensgrundlage und handeln gegen:


Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Art. 3 des Europarats und Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 4:     „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

Plus Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. – und weitere Punkte.


 

6. Wir beantragen/fordern Asyl im demokratischen Ausland, in dem die Menschenrechte eingehalten werden – mit gesicherter Versorgung von Essen, Medizin, usw. zum Schutz von Bruno Schillinger vor weiterer politischer Folter, Verfolgung, Gefangenschaft, usw. durch die bereits bekannten Behörden/Politiker/usw. Sicherstellung der Versorgung, medizinischen Behandlung, usw. Auch damit Herr Schillinger seine restliche, diagnostizierte Lebenszeit (Arzt, Feb. 2013 ‚Ihr Zug ist in fünf Jahren abgefahren, durch den behördlich verursachten Nierenschaden, – trotzdem gab es nie Hilfe nach SGB/GG/Menschenrechten oder öffentliche Untersuchung) in Würde verbringen kann.

 

7. Allgemeines – wie Lese/Schreibprobleme – Isolation/Dunkelhaft


Bitte nur telefonisch mit Bruno Schillinger in Verbindung setzen. Denn lesen kann er z.Zt. durch die Misshandlungen der Job Centre/Sozialamt/Sozialgericht selbst nicht und wir sind nicht vor Ort. Außerdem wird ihm die mögliche Hilfe, technischer oder anderweitig, durch die Behörden verweigert!


 

8. Wir bitten jede involvierte Person um Hilfe, Unterstützung, Informationen, usw. und einstehen für Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention. Wir erinnern, dass Bruno Schillinger seit dem 25/10/2016 keine feste Nahrung mehr essen kann. Amtspflichten und Soforthilfe (Essen, med. Behandlung (Herz, Augen, Diabetes, Nieren, Augen, Kiefer, Haut, Bestrahlung), Medikamente, inkl. TAGESlicht/Krebsschutz (erlaubt maximal 30 Minuten TAGESlicht), Schmerztherapie/Krankengymnastik, usw., bzw. Einschaltung von Sozialbehörden, Strafverfolgung und Mitteilung der entsprechenden Nachweise wird sicher weiter verweigert Die Gesundheitsschäden sind ebenso leicht zu erkennen wie die Gesetzesbrüche, zusammengefasst als Verbrechen gegen Menschenrechte. Alles ist hilfreich, danke. Selbstverständlich sichern wir Vertraulichkeit zu.

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Zu 1: Wir reichen Klage ein, auf Schadenersatz, Schmerzensgeld:

wegen Handlungen gegen die EU Charta für Menschenrechte und durch Folter, usw.

gegen:

Bundeskanzlerin & CDU Vorsitzende Angela MERKEL

und

Ministerpräsident BW/Diözesanrat/Schützenkönig Winfried KRETSCHMANN (B90/Grüne)

Und alle weiteren, beteiligten, informierten Personen, Amtsträger.

Weil ohne Wissen und Anordnung (auch schweigend durch Duldung) von Bundeskanzlerin / CDU Vorsitzende Angela MERKEL, Ministerpräsident BW Winfried KRETSCHMANN die ganzen Verbrechen gegen Menschenrechte an Bruno SCHILLINGER weder Behördenübergreifend möglich durchgeführt, noch die strafrechtliche Verfolgung verhindert plus rechtliches Gehör / Zugang zur Justiz verweigert worden wäre. Dadurch kommt auch Verfassungsfeindschaft / aktives handeln gegen Grundgesetz, Menschenrechte UN Behindertenrechtskonvention, Verrat von Amtseid hinzu.

 

Weitere Punkte/Details werden zur Niederschrift erklärt!


SIEMENS AG Vorstandsvorsitzende Herr Josef KAESER, ist ein Zeuge für Wissen um die Verbrechen gegen Menschenrechte, das mögliche schnelle Eingreifen und gleichzeitig Mittäter durch private Einflussnahme und handeln gegen Grundgesetz/Menschenrechte.

Wie einfach die Hilfe und Einflussnahme gewesen wäre, beweist das Eingreifen des Vorstandsvorsitzende der SIEMENS AG Herr Josef KAESER. Nachdem Ortsvorsteher, Gemeinderat, Brunos Nachbar Rolf LORENZ seine politische Arbeit jahrelang mit ‚Vertriebsbeauftragter SIEMENS AG‚ begründet und beworben hat, wurde Herr KAESER um Hilfe zum Stopp der Misshandlungen durch seinen Mitarbeiter  und einstehen für Grundgesetz und Menschenrechte angerufen. Denn mit den Verbrechen gegen Menschenrechte verstieß der Mitarbeiter (Mitglied der http://www.ubm-march.de) auch gegen die Siemens Compliance Regeln.

Der Siemens Vorstandsvorsitzende Josef KAESER hat innert zwei Tages reagiert. Er ließ auf der Webseite der Gemeinde March in  ‚Vertriebsbeauftragter SIEMENS AG‚ das ‚SIEMENS AG‚ sofort löschen. Weitere Hilfe und Einsatz für Grundgesetz, Menschenrechte gab es nicht. Immerhin ist damit bewiesen, dass Herr KAESER die Brisanz und den Schaden zumindest im Ansehen dieser Verbrechen gegen Menschenrechte in Verbindung mit SIEMENS AG sofort erkannte. Denn wer macht Geschäfte mit Unternehmen die Menschen mit Behinderung misshandeln, foltern, verrecken lassen? Wieso Herr KAESER dann nicht gleich seinen Mitarbeiter aufforderte sich an die SIEMENS Regeln, Grundgesetz, Menschenrechte zu halten und seine Amtspflichten zu erfüllen, ist noch ein Rätsel. Denn ein Dreizeiler in einer Email hätte genügt. Oder hat er es getan und der Mitarbeiter hat gegen ihn gehandelt, sein Vertrauen missbraucht? Unwahrscheinlich, denn wir hatten Herr KAESER noch mehrmals um Hilfe und Schutz vor seinem Mitarbeiter gebeten – erfolglos. Es ist allerdings schon bezeichnend, dass der Vorstandsvorsitzende der SIEMENS AG die Gemeinde March so rasch zu einer Änderung bringen kann, während man dort Grundgesetz, Menschenrechte verweigert, zu SIEG HEIL Geschrei schweigt und für das herausmeißeln eines Hakenkreuzes aus einer Gedenkstätte beinahe 50 Jahre brauchte. Da sind die 2 Tage schneller wie Lichtgeschwindigkeit.         

Hardcopies ANLAGE und https://dassindbrunosmoerder.wordpress.com/danke-siemens/


 

Ladbare Adresse

Bundeskanzlerin & CDU Vorsitzende Angela MERKEL

Bundeskanzleramt

Willy-Brandt-Straße 1

10557 Berlin

Fax: 030-18400-2357

CDU-  Bundesgeschäftsstelle

Klingelhöferstraße 8

10785 Berlin

Fax: 0 30 – 220 70-111

 

Ministerpräsident Baden-Württemberg – Diözesanrat, Mitglied ZK der kath. Kirche, Gastgeber Papst, Mitglied Amnesty International, Schützenkönig usw.

Winfried KRETSCHMANN (B90/Grüne)

Staatsministerium

Richard-Wagner-Str. 15

70184 Stuttgart

Tel. 0711-2153-0 Zentrale -231 Vorzimmer

Fax 0711/2153-/501/340/480/221

Wohnadresse

Litschenberg 4

72488 Sigmaringen-Laiz

Alle bisherigen Schreiben wurden versandt mit:

Persönlich – Bitte sofort weiterleiten, danke – Lebenswichtig – Offener Brief

Frau MERKEL, Herr KRETSCHMANN haben gesetzeswidrig und willkürlich ihre Amts- Aufsichtspflichten verweigert und damit auch die gesetzlich zustehenden, bekannt notwendigen Sozialleistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB), wie auch die Grundrechte nach Grundgesetz, EU Charta der Menschenrechte und UN CRPD (UN Behindertenrechtskonvention – Bundesgesetz seit 2009). Ebenso wurden medizinische Behandlungen (Herz, Lunge, Kiefer, HWS, Haut, Bestrahlung, Kiefer, normale Vorsorgeuntersuchungen, usw.), lebenswichtige Medikamente und auch TAGESlicht/Krebsschutz (Hautkrankheit), Essen verweigert. Die Isolations- Dunkelhaft in seinem eigenen Zimmer wird gezielt als Folter und zur Einschüchterung eingesetzt. Wie auch die Verweigerung einer Schreib(Lesehilfe, bis zum Ende der med. Behandlung – die ebenso verweigert wird. Alles mit dem Ziel, die eigenen Parteifreunde/Mitarbeiter zu schützen.

Ministerpräsident KRETSCHMANN war über alles informiert, wie sein Vorzimmer ‚wir sind über alles informiert‚ bestätigte. Sein Schweigen ist der schweigende Vernichtungsbefehl für Bruno Schillinger wie der Landesjurist MENZEMER mit ‚was soll ich machen, wenn der KRETSCHMANN nichts tut?‚ zu seinem Eigenschutz aussagte. Der mehrfache Hinweis, dass MENZEMER sich für Amtseid, Grundgesetz, Menschenrechte einzusetzen hat, wurde ignoriert, verweigert, bzw. scheint überfordert zu haben. Auch das die Ausrede ‚wir hatten unsere Befehle / Führerbefehl‘ seit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen als Schutzbehauptung nur zur eigenen Entlastung bekannt ist, drang nicht durch.

Da Ministerpräsident KRETSCHMANN eindeutig gegen Grundgesetz, Menschenrechte handelt, liegt es mehr wie auf der Hand, dass im Bundeskanzleramt / CUD Vorsitz ebenso gegen Grundgesetz, Menschenrechte gehandelt wird.

Zu 1a. Die unbehandelte Hauterkrankung ist durch die vorsätzliche und verbrecherische Verweigerung von TAGESlicht/Krebsschutz / medizinsicher Behandlung / Bestrahlung sehr viel schlimmer geworden. Dies sind die Folgen der Folter durch Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald unter Leitung von CDU Landrätin Störr-Ritter, Jobcenter und auch durch die willkürliche Gefangenschaft im Foltergefängnis Freiburg zur Einschüchterung (bis heute gab es dazu nur die Information ‚Wer den Papst beleidigt, kommt ins Gefängnis‘ und das ohne jedes rechtliche Gehör) eindeutig sind und die Schmerzen größer werden. Herr Schillinger wurde drei Monate lang im Gefängnis ohne jeden Schutz dem TAGESlicht ausgesetzt und damit gefoltert. Dabei waren die Hautschäden eindeutig erkennbar.


Aufnahme 22/06/2017                  Anf. 2015

Der Verlust des natürlichen Pigmentschutzes vor TAGESlicht ist eindeutig erkennbar und wurden durch die Verweigerung des TAGESlicht/Krebsschutzes durch Jobcenter und Behörde von Merkels Parteifreundin und durch 3 Monate Folter mit TAGESlicht im Foltergefängnis eindeutig verschlimmert. Die Schäden an Gesicht sind ebenso wie die verbrannten Lippen schon lange dokumentiert (Anlage). Im Gesicht ist bereits alle komplett zerstört, so dass die Arme zum Vergleich besser sind. Die dumme/rassistische Bemerkung ‚man sieht ja nichts‘ wird immer wieder gebracht – leider dringt die Erklärung nie durch, bzw. überfordert die Personen sichtlich. (ANLAGE)


Herr Schillinger muss seine restliche Lebenszeit eingesperrt in Dunkelheit, z.Zt. 31 Grad Raumtemperatur und völlig isoliert verbringen. Das zugeteilte Rest-Hartz IV von 261,02 €/Monat (Essen, Medikamente, Telefon, …) plus Miete reicht gerade zum überleben, dahinvegetieren und ist gegen EU Charta Menschenrechte, ein Verbrechen gegen Menschenrechte, denn Jobcenter, Landratsamt verweigern jede Auskunft nach Verbleib der Differenz zum vollen Hartz IV Satz (409,- €) und Mehrbedarf. Das Notüberwachungssystem wurde von der Polizei im Auftrag Landrätin/Politik zerstört. Wir hoffen, dass es doch noch Gerichte gibt, die sich an Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention und das BVerfG halten:


Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen ….. Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html


 

Zu 1b. Damit die Verbrechen gegen Menschenrechte an Herr Schillinger noch zu seinen Lebzeiten öffentlich dokumentiert werden können und er auch angehört werden kann, was bisher verweigert wird, wie der ‚Zugang zur Justiz‚.

Herr Schillinger wurde bisher weder angehört, noch der ‚Zugang zur Justiz‚ gewährt. Weder die eingereichten Klagen/Anzeigen wurden bestätigt, noch die mehrfach beantragte Beiordnung eines Anwaltes (hier ‚zu 3.‘) bearbeitet.

Stattdessen gab es Betrugsversuche um die Entmündigung zu erschleichen, wie ‚ein Betreuer kann dann einen Anwalt beauftragen, liest/schreibt alles für Sie‚ was gleichzeitig auch Sozial- Steuerbetrug durch Behörden ist.

Oder dieser Exkurs: Amtsgericht verweist an Jobcenter statt die Klage zuzulassen:


Amtsgericht Freiburg ‚Sie werden darauf hingewiesen, dass in sozialrechtlichen Angelegenheiten grundsätzlich kein Beratungsschein gewährt wird, da die Beratungspflicht der Fachbehörde vorgeht und zuerst in Anspruch zu nehmen ist‘.


Muss man noch mehr sagen? Die Opfer müssen sich vom Täter beraten lassen. Hand in Hand gegen die Menschen im Land.

Oder dieser Exkurs: Wir empfehlen diese Dokumentation zur Parteilichkeit der Justiz – darin wird auch die Freiburger Justiz erwähnt:


(UN)-Rechts-Staat Deutschland! Politik-Bürokratur – Justiz – EINIG gegen Recht und Freiheit!

BR DokThema -Deutsche Justiz – Wie gefährdet ist unser Recht?

gestern · Mi, 22. Feb · 22:00-22:45 · BR – http://www.br.de                            Wie würde es der deutschen Justiz ergehen, wenn es hierzulande zu politischen Veränderungen käme wie derzeit in den USA? DokThema untersucht die Rolle der Richter, Staatsanwälte und der Polizei in einem Justizsystem, das immer noch nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 organisiert ist.

Private Zusammenfassung – einige Infos aus Sendung (letztes Drittel):

z.B. Freiburg: Anzahl der Urteile sind Einstellungs/Beförderungsentscheidend – NICHT das Recht! Richter klagt dagegen, wird isoliert/gemobbt!

– Gerichtspräsidenten bekommt Anweisungen direkt vom Justizministerium

– Viele Vergleiche = Gericht spart Zeit, 10 Minuten statt 10 Tage Verhandlung, Staatsanwalt/Verteidiger bekommen beide etwas Recht, der Angeklagte bekommt weniger Strafe – nur das Opfer (Nebenkläger  darf nicht mitreden, wird nicht einmal gefragt!

– und vieles mehr – Fazit: Deutschland ist kein Rechtsstaat! Justiz hat nur die Aufgabe hinzuhalten, zu verschleppen, usw. oder handelt wie bei Bruno auf Weisung – oder wieso sonst wird Brunos Wohnung gestürmt, das Notrufsystem zerstört – weil die Definition ‚Verweigerung Diabetes- Nierenmedikamente ist ein Verbrechen gegen Menschenrechte‘ eine Beleidigung für die Bürokrateten ist – gleichzeitig werden weiter lebenswichtige Medikamente verweigert!


 

Die Signale der Justiz sind eindeutig – die warten darauf, dass Bruno endlich verreckt oder als ‚hilflos‘ bezeichnet werden kann, um ihn dann entmündigen zu lassen und so die Verbrecher gegen Menschenrechte im Amt zu entlasten.

Bundeskanzlerin & CDU Vorsitzende Angela MERKEL und Ministerpräsident Winfried KRETSCHMANN (B90/Grüne) begehen/dulden Vorteilsgewährung, da Sie die beteiligten, informierten Personen weiter mit staatlichen Leistungen  (Gehalt, Beförderungen, Frühpension, usw.) versorgen und selbst Vorteile annehmen, da Sie ihre eigene Stellung auf der Verweigerung der immer wieder geforderten Strafverfolgung und Verweigerung von Grundgesetz/Menschenrechte begründen. Statt sich für die Menschen im Land einzusetzen, (Amtseid), handelt man gegen sie um die eigene Macht aufrechtzuerhalten, die auf Bürokratie/Partei basiert.


Definition Vorteilsnahme/gewährung = Korruption

† Definition Korruption nach Bundeskriminalamt Das BKA bezieht sich auf die kriminologische Forschung, nach der „Korruption“ zu verstehen ist als „Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines anderen, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)“.

† Korruption (von lateinisch corruptus ‚bestochen‘) im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen (zum Beispiel Stiftungen), um für sich oder Dritte einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht.

† Korruption bezeichnet Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme u. Vorteilsgewährung.


 

Zu 1c. Damit er doch noch Hilfe bekommen könnte – bzw. die Rädelsführer dieser Verbrechen gegen Menschenrechte eindeutig definiert werden. Da die Verbrechen gegen Menschenrechte zum Schutz der Amtsträger und CDU Parteifreunde durchgeführt werden.

Wir können nur feststellen, dass das Vorgehen der beteiligten, informierten Personen völlig asozial und rassistisch ist und den alten Vernichtungsdoktrinen ‚wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen‚ und ‚Arbeit macht Frei‚ entspricht.

Dazu passt auch das offensichtliche ausleben persönlicher Triebe/Willkür:


† Exkurs: Triebtäter im Jobcenter? Willkür/Machtmissbrauch durch Hartz IVerbrechen?!
Oder wieso möchte ein männlicher Jobcenter Mitarbeiter Samstag Abend nach 18/00 in einer dunklen Winternacht unbedingt die Wohnung einer alleinstehenden Frau besichtigen und droht dazu mit Sperre der Hartz IV Leistungen? Ausgewiesen hat er sich erst auf mehrfache Aufforderung (war zu diesem Zeitpunkt nicht überprüfbar). Den Grund der Wohnungsbesichtigung gegen das Grundgesetz hat er auch nicht genannt. Wurde hier eine Vergewaltigung ‚bumsen oder Sperre versucht?‘. Beschwerden, Anzeigen wurden nicht beantwortet, stattdessen gab es Drohungen der JC-KollegenInnen ‚wir werden jetzt öfter bei ihnen vorbeikommen‚ gegen das Opfer, die bereits umgesetzt wurden. Also Strafvereitlung und weitere Nötigung im Amt. Oder wieso hat niemand hinterfragt, wieso ein männlicher Mitarbeiter am Samstag Abend plötzlich Überstunden schiebt? Denn Überstunden müssen angeordnet werden um sie abrechnen zu können, womit Vorgesetzte diese illegalen Methoden, Nötigungen unterstützen!

Auch hier ignoriert man das offensichtlich illegale Eindringen eines einzelnen männlichen Jobcenter Mitarbeiters in einer dunklen Winternacht bei einer bekannt alleinstehenden Frau und überdeckt diese Taten mit Aktivität gegen das Opfer. Auch will niemand sagen, wer diesen Besuch anordnete, bzw. die Überstunden am Wochenende genehmigte. Denn wenn die Überstunden genehmigt waren, ist die Schikane/Willkür bewiesen – war nichts genehmigt, ist die Willkür dieses Mitarbeiters bewiesen.


 

Zu 1d. staatliche Euthanasie: ‚die Verweigerung von Essen, Diabetesbehandlung DURCH Behörden ist weder versuchter Mord, noch eine andere Straftat‘ – Keine feste Nahrung mehr seit 25/10/2016

Dies ist allen Behörden, Politikern bekannt – auch Bundeskanzlerin & CDU Vorsitzende Angela MERKEL und Ministerpräsident BW Winfried KRETSCHMANN (B90/Grüne) wurden immer wieder zur Hilfe aufgefordert und zum Stopp der Verbrechen in ihren Behörden, durch ihre Parteifreunde. Damit ist der Erlass der Befehle zur Folter, extralegalen Hinrichtung und Euthanasie bewiesen:


Als Misshandlung wird im deutschen Recht „jede üble und unangemessene Behandlung eines anderen Menschen“ oder Tieres betrachtet, die dessen „körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt“.

† Folter ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz, Angst, massive Erniedrigung) an Menschen durch andere Menschen. Die Folter wird meist als ein Mittel zu einem bestimmten Zweck eingesetzt, beispielsweise um eine Aussage, ein Geständnis, einen Widerruf oder eine Information zu erhalten oder um den Willen und den Widerstand des Folteropfers (dauerhaft) zu brechen. Im engeren Sinne ist Folter eine Tat einer bestimmten Interessengruppe (beispielsweise Teile der staatlichen Exekutive oder politisch-militärische Organisationen) an einem Individuum, etwa durch die historische Inquisition, die Polizei oder Geheimdienste. Laut der UN-Antifolterkonvention ist jede Handlung als Folter zu werten, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen“. Folter ist international geächtet. (Auszüge Quelle Wikipedia)

United Nation-OHCR /Genf ‚Jede Anwendung von tödlicher Gewalt durch staatliche Autoritäten, die nicht aufgrund von Bestimmungen zum Recht auf Leben gerechtfertigt sind, sind als extralegale Hinrichtung zu betrachten…..“ Amnesty International Extralegale Hinrichtungen sind ein fundamentaler Angriff auf die Menschenrechte. Sie verstoßen gegen das menschliche Gewissen….


 

Zu 1e. staatlicher Rassismus: ARSCHLOCH ist ihre Bezeichnung für Menschen mit Behinderung, Amtsneudeutsch für das frühere ‚unwerte Leben‘ der Nazi-Schlächter.

ARSCHLOCH – so werden Menschen mit Behinderung im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald genannt, von Leiter der ‚Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung‘ unter Gelächter seiner Mitarbeiter, abgesegnet von Amtsleitung und bis hinauf zu MdL, Ministerpräsident KRETSCHMANN GRÜNE (inkl. GRÜNER Führung, Landesverbänden, usw.) und Bundeskanzlerin/CDU Vorsitzende MERKEL.


Hinweis zu Vergleich mit Nazi Zeit: Sollten Sie andere Vergleiche in der deutschen Geschichte kennen, wie mit den Abschlachtungen und Verbrechen der Nazis, dann freuen wir uns auf ihre Nachricht. Bis dahin ziehen wir weiter Vergleiche zwischen beiden Verbrechen gegen Menschenrechte, Täter auch ‚furchtbare Juristen‚, usw. denn es gibt keine anderen Vergleichsmöglichkeiten dieses Grauens.

Anmerkung: Die Aussage einer Führungsperson ‚das waren keine Verbrechen gegen Menschenrechte, die gab es damals noch gar nicht‚ beweist die völlige Denkbefreitheit, den großen vierstelligen IQ-Level mit negativen Vorzeichen oder eben die De-Generation Dummschwätzer in Deppenland.


 

Einige der ’staatstragenden‘, asozialen, rassistischen Aussagen zur Vernichtung von Herr Schillinger:


‚Euthanasie ‚Die Verweigerung von Essen, Diabetesbehandlung ist weder versuchter Mord noch eine andere Straftat‘ gebilligt von Kretschmann, Merkel, Landesregierung, allen Abgeordneten, usw.

Unsere Gesprächsangebote ‚alle an einen und alles auf den Tisch‘ wurde verweigert mit gleichzeitiger Erklärung der Inkompetenz ‚DIE (Anm. kompetente Gesprächspartner) haben wir nicht, woher sollen wir die nehmen?‘ Landratsamt, gebilligt von Vorgesetzten, usw. bis Kretschmann, Merkel.

nixxe Haftbefehl, nixxe Gefängnis‚ = 1. Verhaftung, Verschleppung, Aussetzung von Bruno im Auftrag CDU Politiker (10 Tagessätze a‘ 200,- € = 2.000,- € bei einem Hartz IV Bezieher)

‚was soll ich machen, wenn der Kretschmann nichts tut?‘ Landesjurist Menzemer

‚wir sind über alles informiert‘ Vorzimmer BW Ministerpräsident Kretschmann GRÜNE

‚Da muss der Zahnarzt zu ihnen nach Hause kommen‘ Sozial/Landratsamt – für eine Operation in Vollnarkose – gegen Vorgaben der Krankenkasse, denn ein Praxisbesuch ist möglich, wenn die Behörden den TAGESlicht/Krebsschutz nicht verweigert hätten

Dorfpolizist verweigert Aufnahme von Strafanzeigen mit ‚die Staatsanwaltschaft stellt alles automatisch ein‘ und begeht damit zwei Verbrechen in einem Satz. Dorfpolizist Ruf handelt eindeutig gegen die in der Ausbildung beigebrachten Grundlagen der Polizei. Webseite Leitfaden Polizeiausbildung kommentiert/mit Praxisbeispielen – xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx – auf Nachfrage

Erpressung ‚Diabetesbehandlung bei Entmündigung‘ (Justiz/Behörden)

Die Akten sind voll von weiteren asozialen, rassistischen,

Grundgesetz/Menschenrechtsfeindlichen Aussagen der Amtsträger/ Politiker.


 

Dazu auch ein Auszug aus Artikel Anwalt durfte Senat „schlimmer als Freisler“ nennen ANLAGE – denn wenn bereits die Feststellung von Verbrechen gegen Menschenrechte bei Juristen als Beleidigung gelten und verfolgt werden, dann stellt sich die Grundsatzfrage, ob es nicht einfacher wäre, sich selbst an Grundgesetz und Menschenrechte zu halten, statt juristische Verrenkungen zu begehen:


Anwalt durfte Senat „schlimmer als Freisler“ nennen.

Ein Rechtsanwalt, vermutlich aus Passau, schrieb an den Senat eines OLG. Er meinte damals, die Weigerung des Senats, seinem Antrag zu folgen, sei „noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger“ als der berüchtigte NS-Richter Roland Freisler.

Weiter schrieb der Anwalt:

„Der Unterschied zwischen Ihnen und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, gehen Sie den umgekehrten Weg: Sie haben sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat“ und „Legitimität“ aufgenäht sind. Sie hüllen sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen können. Denn in Wahrheit begehen Sie – zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal – genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das Sie begehen noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei Ihnen hingegen kommt das Unrecht als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher: Sie berufen sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handeln dem aber – zumindest in dem vorliegenden Justizskandal – zuwider.“…… ANLAGE


 

Zu 1f. Die Staatsanwaltschaft verhindert offensichtlich auf politische Anweisung jede Untersuchung. Das Legalitätsprinzip wird verweigert und Herr Schillinger wurde bis heute nie angehört, so der ‚Zugang zur Justiz / rechtliches Gehör‘ verweigert, um die kriminelle bürokratische Scheinwelt aufrechtzuerhalten. Die staatliche Erpressung ‚Diabetesbehandlung bei Entmündigung‘ wurde ebenso vertuscht, wie die Unterschlagung von Dokumenten ‚die ham wir nicht‘, das asoziale/rassistische Wegschicken ‚gehen Sie zur Kirche, die haben Geld, die können spenden‘, und vieles mehr.


Politische Beamte (Generalbundesanwalt, Generalstaatsanwälte, GerichtspräsidentInnen, usw.

Definition: Politische Beamte bekleiden Ämter, zu deren Ausübung die fortdauernde Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung erforderlich ist.


Oder gibt es irgendeine Erklärung für Wohnungsstürmung und vorsätzliche Zerstörung des Notüberwachungssystems, weil die Feststellung, dass ‚die Verweigerung von Diabetes- Nierenmedikamenten ist ein Verbrechen gegen Menschenrechte‘ von furchtbaren Juristen als Beleidigung eingestuft wird und gleichzeitig die lebenswichtigen Medikamente weiter verweigert werden.

Die damals entscheidende Richterin (1/4 Stelle ohne zugeordnete Verbindung zu vorgeworfenen Taten, Verbindung ins Sozialministerium (damals SPD Führung) als Rednerin) hat Herr Schillinger niemals angehört, obwohl in den Unterlagen die Gesundheitsprobleme dokumentiert sind:


Bitte nur telefonisch mit Bruno Schillinger in Verbindung setzen. Denn lesen kann er z.Zt. durch die Misshandlungen der Job Centre/Sozialamt/Sozialgericht selbst nicht und wir sind nicht vor Ort. Außerdem wird ihm die mögliche Hilfe, technischer oder anderweitig, durch die Behörden verweigert!

Diese Folter/Hinrichtung geschieht mit Wissen und damit auch auf Befehl von CDU Vorsitzenden / Bundeskanzlerin Angela MERKEL & BW Ministerpräsident Winfried KRETSCHMANN GRÜNE!


Und hat damit die behördlich verursachten, bekannten Gesundheitsschäden eindeutig gegen das Opfer Bruno Schillinger eingesetzt. Eine Untersuchung fand NICHT statt.

Ebenso wie bei der Folterhaft ohne Anhörung, ohne Urteil, ohne Information – nicht einmal der Gefängnisdirektor durfte sagen, wieso Bruno Schillinger eingesperrt wurde. De einzige Begründung die wir nach über 1 Jahr erfahren haben, lautete ‚wer den Papst beleidigt, kommt ins Gefängnis‚ und das ohne jede Anhörung, usw. = 100% Willkür zur Einschüchterung und damit ist das Freiheitsberaubung.

Das der sogenannte Amtsarzt, diese deutlich erkennbaren Hautschäden zuerst fotografierte und dann zur Ablehnung des TAGESlichtschutzes eine neue Krankheit ‚cafe ole Flecken“ erfand, der Gefängnisdirektor die Vorhänge verweigerte (soll Herr Schillinger selbst kaufen, muss aber zuerst genehmigt werden und bis dahin sind Sie ja draußen), die Leiterin Sozialdienst gar nichts tat , den Wohnungsverlust provozierte, die Versorgung nach der Entlassung verhinderte, wie auch die Organisation des Heimweges mit TAGESlichtschutz, Verweigerung Aufnahmegespräch über Rechte & Pflichten und auch nicht über Hilfsmöglichkeiten bei Erstickungsanfall, usw., schlechtes Essen bei Diabetes/Nierenschaden/Laktose (Sani zu Milchreis ‚den können Sie essen, ich habe mich in Küche erkundigt, die nehmen keine Milch sondern Milchpulver‘), schlechte/wechselnde Medikamentierung, keine Beschäftigung für 90 Tage nicht mal die Augenprobleme wurden ausgeglichen, keine Uhr über die ganze Zeit, usw. ist dokumentiert:

Dokumentationen www.dassindbrunosmoerder.wordpress.com/folterhoelle/

Foltertagebuch https://dassindbrunosmoerder.wordpress.com/folterhoelle/tagebuch/

Der Gefängnisdirektor schweigt eisern:

https://dassindbrunosmoerder.wordpress.com/neues-aus-gruenen-foltergefaengnis/

oder grübelt er über diese Gretchenfragen?


Haben Sie Gefängnisdirektor Völkel bei Herr Bruno Schillinger; Bachstr. 1 79232 March nach Sozialgesetzen (SGB), Bundesverfassungsgericht, Landesverfassung, Grundgesetz, Menschenrechten, UN Behindertenrechtskonvention (Bundesgesetz) und Strafvollzugsgesetz gehandelt – Ja oder Nein?

Gefängnisdirektor Völkel auf welcher Rechtsbasis (nach dem 08/05/1945) verweigern Sie einem Menschen das Recht auf Leben, TAGESlicht/Krebsschutz/Ernährung/Bewegung (Ausgang ist Sicherheitsrisiko)/usw. = Folter, Grundgesetz, Menschenrechte, Strafvollzugsgesetz, usw. und lassen ihn so misshandeln, foltern, hinrichten, verrecken?

Gefängnisdirektor Völkel, auf welcher Basis begründen Sie die Dienstfähigkeit ihrer Mitarbeiter/ trotz der nachgewiesenen Betrügereien (u.a. gegen SGB), Folter (kein TAGESlicht/Krebsschutz, Isolation, usw.), Verbrechen gegen Menschenrechte und handeln gegen Strafvollzugsgesetz?

Gefängnisdirektor Völkel, bekennen Sie sich zu Amtseid, Landesverfassung, Grundgesetz, Menschenrechten, Strafvollzugsgesetz und setzen sich dafür ein – JA oder NEIN?


 

REICHSBÜRGER im Staatsauftrag:

Dazu hat das Gefängnis an REICHSBÜREGR vermittelt (ca. 50,- €/Std. für nicht geleistete Hilfe trotz Vereinbarung) – Strafanzeige wurde ignoriert – MERKEL/KRETSCHMANN sind informiert und haben durch ihr Schweigen alles abgesegnet           .

https://dassindbrunosmoerder.wordpress.com/reichsbuerger-steuerfinanziert/


Exkurs: Zwangsarbeit im Gefängnis u.a. für Mercedes – Vorstand schweigt dazu

Und auch die Zwangsarbeit dort. Wir haben dazu auch vor 2 Wochen den Mercedes Vorstand angeschrieben und setzen den Brief heute Nacht noch online, damit er Freitag öffentlich lesbar ist. Nein, wir rechnen nicht mit einer Antwort – doch immerhin können wir so dieses dämliche ‚davon wussten wir nichts – wieso haben Sie uns nicht kontaktiert? Dann hätten wir doch was getan!‘ vermeiden. Sollte spätestens am Wochenende funktionieren:

https://dassindbrunosmoerder.wordpress.com/folterhoelle/mercedes-zwangsarbeit-in-gefaengnissen/

Auch das die Strafverfolgung grundsätzlich verweigert wird, zeigt die Abkehr vom Legalitätsprinzip (Pflicht zur Strafverfolgung bei Kenntnis/Anzeige) und die willkürliche, diktatorische Zuteilung der Grundrechte und der Schutz der Verbrecher im Amt.

Staatliche Erpressung ‚Diabetesbehandlung bei Entmündigung‚ durch Justiz/Behörden wird vertuscht und die Täter im Amt geschützt. Oder wieso hat bis heute niemand das Opfer angehört?

Liegt es daran, dass ‚die Staatsanwaltschaft stellt alles automatisch ein‘ – mit dieser Aussage verweigerte der Dorfpolizist die Aufnahme von Strafanzeigen und beging damit zwei Verbrechen in einem Satz. Dabei stellt sich die Frage, ob er überhaupt eine Polizeiausbildung absolviert hat, denn darin wird die Pflicht zur Anzeigenaufnahme eindeutig behandelt, inkl. Gesetze.

Niemand in Bürokratie/Justiz würde sich so gegen Grundgesetz, Menschenrechte stellen, ohne den sicheren Persilschein (schweigenden Befehl) der Führung Bundeskanzlerin & CDU Vorsitzende Angela MERKEL und Ministerpräsident Winfried KRETSCHMANN (B90/Grüne). Wobei sich bereits Frau MANSER (Geschäftsführerin Jobcenter) über das Bundesverfassungsgericht stellt, wie auch andere Behörden, Justiz, usw.


ANLAGE

† 1. Teil Gedächtnisprotokoll Telefonat mit ARGE Geschäftsführerin Frau Manser Donnerstag 03/22/2012 ca. 12/00 0761-20269-104 – 2. Teil mit Hinweisen auf Gesetzesbrüche, usw.


 

Zu 1g. Für uns ist dies politische Folter, politischer Mord durch CDU, GRÜNE und auch SPD – auch weil Herr Schillinger eindeutig ein Opfer der Verbrechen in Bürokratie/Politik ist, vorsätzlich kriminalisiert wird und gleichzeitig auch für  Grundgesetz und Menschenrechte kämpft (siehe 5.b). Weil Herr Schillinger auch jede Reduzierung von Hartz IV als Verbrechen gegen Europäische Menschenrechte  dokumentierte und Klage einreichte.

Vorsätzliche Kriminalisierung durch willkürliches Gefängnis im Geheimverfahren, ohne rechtliches Gehör/Zugang zur Justiz und Nennung der Gründe, nicht mal der Gefängnisdirektor durfte sagen , wieso Bruno Schillinger eingesperrt ist. Einzige Information ist auch über 1 Jahr danach nur ‚wer den Papst beleidigt, kommt ins Gefängnis‘ – früher kam man dafür auf den Scheiterhaufen, doch durch die Folter mit TAGESlicht ist da kein Unterschied gewesen.

Auszug aus ‚zu 2.‘ um die systematische Vernichtung direkt darzulegen:


Anm. Arzt. Feb. 2013 ‚Ihr Zug ist in fünf Jahren abgefahren, durch den behördlich verursachten Nierenschaden .  durch die Verweigerung von Hartz IV, damit Essen, Diabetesbehandlung 2009.

2009 Verweigerung Fortzahlung Hartz IV weil sich Herr Schillinger nicht mit ‚mit Ihnen ist alles besprochen und geklärt‚ nötigen/erpressen ließ und weiter die Untersuchung dieses behördlichen/politischen Sozial- Steuerbetruges verlangte. Folgen: Lebensgefahr – wurde zur Lebensrettung über Airbase bei Kinloos ausgeflogen und hat überlebt mit Augen- Nierenschaden (irreparabel)         
Seit Anf. Sep. 2009 Augenschaden bekannt in Behörden (Jobcenter stellv. Geschäftsführer Huber und Agentur für Arbeit stellv. Direktor Gourdial) – damals wurde bereits mitgeteilt, dass die Behandlung ca. 6 Monate dauern würde (3 Monate plus 3 Monate stabile Werte plus dann neue Brille) wir hatten auch Lese/Schreibhilfe angeboten, die aber ebenso ignoriert wurde.

Jan. 2010 Laborwerte zum behördlich verursachten Nierenschaden den Behörden mitgeteilt

Feb. 2013 Todesurteil mitgeteilt – Arzt ‚ihr Zug ist in fünf Jahren abgefahren durch den behördlich verursachten Nierenschaden.

Seit 25/10/2016 keine feste Nahrung mehr möglich

Bis heute (02/06/2017) keine Hilfe, Beratung nach SGB, Grundgesetz, Menschenrechten, UN Behindertenrechtskonvention (Bundesgesetz seit 2009)  – auch nicht durch Bundeskanzlerin/CDU Vorsitzende Angela MERKEL & Ministerpräsident Winfried KRETSCHMANN (GRÜNE)  – daher ist die logische Zielsetzung ‚lasst ihn verrecken, dann Akte zu und die Verbrecher gegen Menschenrechte. Täter, informierten, beteiligten Personen sind wieder geschützt‚ erwiesen.

2005 Hintergrund/Auslöser dieser Verbrechen: Herr Schillinger kam May 2005 durch Ende des Zeitvertrages in Hartz IV – zum 01. Aug. 2005 hatte er eine Arbeitsstelle (IT, Vollzeit, unbefristet, selbst gefunden) die durch das Jobcenter verhindert wurde (bestätigt in deren eigenen Fallmanagerbericht) wie auch weitere Stellen. Damit ist der Hartz IV Bezug seit 1. Aug. 2005 ein messbarer Schaden für die BRD plus entgangene Steuern, usw.


 

Es stellt sich die Frage, ob es überhaupt eine Demokratie gibt, oder ob die Diktatur fortgesetzt wird:


Es habe in der DDR eine Diktatur des Proletariats und den festgeschriebenen Führungsanspruch der SED gegeben. Wer das anzweifelte, für den hätten die auf dem Papier vorhandenen Gesetze ganz schnell nichts mehr gegolten – „und wenn man Pech hatte, für die ganze Familie gleich mit“, sagte die Kanzlerin, die in der DDR aufwuchs –

http://www.faz.net/aktuell/politik/25-jahre-mauerfall/streit-ueber-unrechtsstaat-ddr-merkel-nennt-debatte-beklemmend-13255394.html


 „Wenn die Partei Weisung gibt, folgen die Richter“, Walter Janka, über seine Verurteilung zu 5 Jahren Zuchthaus durch das Oberste Gericht der DDR


 

Bundeskanzlerin & CDU Vorsitzende Angela MERKE und Ministerpräsident Winfried KRETSCHMANN (B90/Grüne) verraten ihre Amtseide:


† Amtseid Bundeskanzler – Bundesminister Grundgesetz „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“

† Landesverfassung Baden-Württemberg

Artikel 2a. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 48 Die Mitglieder der Regierung leisten beim Amtsantritt den Amtseid vor dem Landtag. Er lautet: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Artikel 77 (2) Alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes sind Sachwalter und Diener des ganzen Volkes.


Und auch die Grundsatzprogramme der eigenen Parteien und begehen damit Betrug am Wähler.


Auszüge Grundsatzprogramme – CDU – GRÜNE – SPD

CDU / Christlich Demokratische Union

Die Würde des Menschen – auch des ungeborenen und des sterbenden – ist unantastbar.

The dignity of man – even of the unborn and the dying – is inviolable.

…….Wenigstens Frau Merkel ließ von sich hören. In der Antwortmail wurde dieser Satz

Die Würde des Menschen – auch des ungeborenen und des sterbenden – ist unantastbar.

aus dem CDU Grundsatzprogramm zitiert. Komisch ist nur als ich sie beim Wort nahm wurde nicht mehr geantwortet. Auch andere CDU Mitglieder tauchen unter wenn sie mit dem eigenen Grundsatzprogramm konfrontiert werden….. (aus früheren Schreiben von Bruno Schillinger)

B90/Grüne …..Im Mittelpunkt unserer Politik steht der Mensch mit seiner Würde und seiner Freiheit. Die Unantastbarkeit der menschlichen Würde ist unser Ausgangspunkt. Sie ist der Kern unserer Vision von Selbstbestimmung und Parteinahme für die Schwächsten…… ..… The focus of our policy of human being with his dignity and his freedom. The inviolability of human dignity is our starting point. It is the core of our vision of self-determination and advocacy for the weakest…..

Zur Vollständigkeit

SPD Sozialistische Partei Deutschlands ‚…..Den Menschen verpflichtet, in der stolzen Tradition des demokratischen Sozialismus,… Für eine freie, gerechte und solidarische Gesellschaft. Für die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung aller Menschen – unabhängig von Herkunft und Geschlecht, frei von Armut, Ausbeutung und Angst…..‘.‚Committed to People, in the proud tradition of democratic socialism, … For a free, fair and caring society. For equal rights and self determination of all people – regardless of race and gender, free from poverty, exploitation and fear ‚.


Dies ist strafrechtlich vermutlich nicht relevant, da das handeln gegen den Amtseid (‚Theatereid‘) straffrei ist (hat bereits Ex-Kanzler KOHL gerettet) und die Parteiprogramme rechtlich wertlos sind. Doch es zeigt die grundsätzliche Einstellung gegen alle unseren gemeinschaftlichen Regeln und Gesetze.

Wir stellen auch die Frage:

Ist Hartz IV das alte T4 in neuer Verpackung?

*

*


Wir gedenken dem kleinen dreijährigen Alessio,

der unter Obhut des Landratsamtes misshandelt, tot geprügelt wurde.

Hätte man das Landratsamt bereits bei den Verbrechen an Bruno SCHILLINGER gestoppt, dann würde der kleine Alessio noch leben und wäre nicht misshandelt worden.

Auszug ANLAGE:

Der DREIJÄHRIGE ALESSIO KÖNNTE NOCH LEBEN

HÄTTEN KRETSCHMANN/ALTPETER NICHT VÖLLIG VERSAGT!

Baden-Württemberg – heute wie früher! Hartz IVerbrechen!

Foto: DigiSourceGaelic Kate Nelson (Edinburgh/March June 17th 2013)

HAT LANDRÄTIN STÖRR-RITTER (CDU) IHRE BEHÖRDE NICHT IM GRIFF?

ODER LÄSST SIE BEHINDERTE MENSCHEN VERSTÜMMELN?

Keine Sozialgesetze, Landesverfassung, Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention für behinderte, bedürftige Menschen durch Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald!

WIRD LANDRÄTIN STÖRR-RITTER AM NASENRING GEFÜHRT?

 http://5jahrehartz4.wordpress.com/eigene-behoerde-nicht-im-griff/

Die Inkompetenz von Landrätin/Juristin Störr-Ritter ist auch dadurch erkennbar, dass sie herumtönt ‚man habe nach besten Wissen und Gewissen gehandelt‚. – „Wir haben alles umgesetzt, was nach bestem Wissen und Gewissen machbar war.“ Dorothea Störr-Ritter, 19.01.2015 Als Juristin hätte Sie wissen müssen, dass Sie nicht nach Dummheit und Politikergewissen, sondern nach Recht und Gesetz zu handeln hat.

Landrätin ist im Kreistag Vorsitzende des Sozialauschusses – ihr Stellvertreterin gehört der SPD an, wollte Bruno helfen ‚Sozialdezernentin hat mir Hilfe für Sie zugesagt‚ und hat dabei ihre Führungsfunktion damit ihre Weisungs- Kontrollmöglichkeiten verschwiegen.


*

Zur Vereinfachung fügen wir hier den Text aus den ersten drei Klagen an, gegen:

Regierungsdirektor Günter MENZEMER

‚was soll ich machen, wenn der Kretschmann nichts tut?‘

Herr Schillinger hat es ihm deutlich gesagt: Strafanzeige, Remonstration, usw. wären seine Aufgaben gewesen plus Soforthilfe. Volkstümlich gesagt ‚Arsch hoch, Zähne auseinander und für Grundgesetz, Menschenrechte einstehen‘. Herr Menzemer hat darauf verzichtet, damit aktiv gegen Grundgesetz, Menschenrechte gearbeitet und seine eigene Entlastung weiter zusammenkonfabuliert mit:

‚die Verweigerung von Essen, Diabetesbehandlung DURCH Behörden,

ist weder versuchter Mord noch eine andere Straftat‘

Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald – Geschäftsführerin Dagmar MANSER

‚die ham wir nicht‘

zu angeblich fehlenden medizinischen Unterlagen – das mit diesen Dokumenten bereits Leistungen bewilligt/bezahlt wurden, übersteigt ihre Aufnahmefähigkeit (Protokoll Anlage) – sie möchte es klären – das war Anf. 2012 (zweitausendzwölf) und seitdem ist sie untergetaucht und vertuscht Unterschlagung von Dokumenten, Falschbeurkundung, Leistungsverweigerung, usw.

Gemeinde March –  Sozialamt Leiterin: Katja BODEN

‚gehen Sie zur Kirche, die haben Geld, die können spenden

Damit kann man sich einen guten Überblick über die Verbrechen an Herr Schillinger und die Billigung durch Aufsichtsbehörden und Führerbefehl verschaffen. Von der Verhinderung der Arbeitsaufnahme (2005) durch das Jobcenter (bestätigt in deren eigenen Fallmanagerbericht), Kenntnis der Hautkrankheit im denselben Fallmanagerbericht (damit ist die Folter erstmals bewiesen), von Unterschlagung der Dokumente (‚die ham wir nicht‘), bis zur Wohnungsstürmung im Auftrag Landratsamt, nachdem das Landratsamt wieder Menschen mit Behinderung als ‚unwertes Leben‘ in deren Amtsneudeutsch ‚ARSCHLOCH‘ führten (Leiter Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung‘ unter Gelächter der Mitarbeiter und Billigung der Vorgesetzten, inkl. Merkels Parteifreundin/Landrätin), Verweigerung von Diabetes- Nierenmedikamenten durch Landratsamt/Justiz, Erpressung ‚Diabetesbehandlung bei Entmündigung‘ bis zur Kriminalisierung durch willkürliches Foltergefängnis und extralegale Hinrichtung.

Vereinfachung auch, weil es wichtiger ist, Asyl und medizinische Versorgung zu finden, damit Bruno seine letzte Zeit und Tod noch in Würde verbringen kann, inkl. feste Nahrung. Statt endlose Dokumentationen / Anträge / Klagen / Anzeigen zu schreiben, die generell ignoriert/unterschlagen werden und man sich offensichtlich an der fortschreitenden Verschlechterung der behördlich verursachten/bekannten Erkrankungen und Schmerzen ‚aufgeilt‘. Denn das ARSCHLOCH hat deutlich gezeigt, welches Niveau herrscht. Das Legalitätsprinzip wird verweigert, was hochkriminell ist oder wie es der Dorfpolizist sagte, als er sich weigerte Strafanzeigen zur Niederschrift aufzunehmen ‚die Staatsanwaltschaft stellt alles automatisch ein‘ und damit gleich zwei Straftaten in einem Satz beging – was aber offensichtlich positiv für den weiteren Berufsweg war.

Vereinfachung auch, weil es wichtiger ist, die Schlächter von Bruno Schillinger zu dokumentieren. Vielleicht werden diese auch erst mit über 90 Jahren vor Gericht gestellt, wie die Nazi-Schlächter in den KZ oder die Justiz, die in den 60er in die sichere Frühpension entsorgt wurde, nachdem sie ihre Saat schon ausgesät hatten. Die bis heute offensichtlich weiter ausseucht:


Prozess gegen früheren SS-Sanitäter – Neubrandenburger Richter für befangen erklärt

Im Prozess gegen einen ehemaligen SS-Wachmann sind drei Richter wegen Befangenheit abgelehnt worden. Der Grund: Sie hätten wiederholt versucht, einem Nebenkläger die Teilnahme an der Verhandlung zu verwehren.                        24. Juni 2017, 14:41 Uhr (ANLAGE).


 

Beginn Auszug aus Klage an Herr MENZEMER

Ladbare Adresse – trotz Privatklage die Dienstanschrift zur Vereinfachung

Günter Menzemer

Regierungsdirektor

Referat 23

Bissierstraße 3 u. 7

Telefon Durchwahl 0761 208-4609

EMail guenter.menzemer@rpf.bwl.de

EMail abteilung2@rpf.bwl.de

Menzemer Günter, Rabenkopfstraße 14, 79102 Freiburg im Breisgau (Oberau) 0761383118

ANLAGE                              Auszug: Referat 23 – Kulturelle und soziale Infrastruktur, Krankenhausfinanzierung, Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen Im Sozialwesen werden im Referat 23 (Kulturelle und soziale Infrastruktur, Krankenhausfinanzierung, Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen) neben der Rechtsaufsicht über die Sozial- und Jugendämter und der Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden in Ausführung sozialrechtlicher Gesetze auch Einrichtungen und Maßnahmen im sozialen Bereich finanziell gefördert……

Herr Menzemer hat gesetzeswidrig und willkürlich seine Aufsichtspflicht verweigert und damit auch die gesetzlich zustehenden, bekannt notwendigen Sozialleistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB), wie auch die Grundrechte nach Grundgesetz, EU Charta der Menschenrechte und UN CRPD (UN Behindertenrechtskonvention – Bundesgesetz seit 2009). Ebenso wurden medizinische Behandlungen (Herz, Lunge, Kiefer, HWS, Haut, Bestrahlung, Kiefer, normale Vorsorgeuntersuchungen, usw.), lebenswichtige Medikamente und auch TAGESlicht/Krebsschutz (Hautkrankheit), Essen verweigert. Die Isolations- Dunkelhaft in seinem eigenen Zimmer wird gezielt als Folter und zur Einschüchterung eingesetzt. Wie auch die Verweigerung einer Schreib(Lesehilfe, bis zum Ende der med. Behandlung – die ebenso verweigert wird.

Herr Menzemer war über die mehrfache behördliche Verhinderung der Arbeitsaufnahme. Inkl. behördliche Beweise (u.a. Fallmanagerbericht Jobcenter) im Detail informiert und er hat die Hautschäden auch persönlich gesehen. Er hat während eines Telefonates einen Erstickungsanfall live miterlebt, ca. 10 Minuten), hat aber weder Hilfe geschickt, noch gefragt ‚brauchen Sie Hilfe‘ (wie auch SPD Kreisrätin/stellv. Vorsitzende Sozialausschuss Kreistag Ellen BRINKMANN) – als Herr Schillinger wieder Luft bekam, machte er einfach weiter mit seinem Gerede. Herr Schillinger musste von sich aus unterbrechen, was dauerte bis Herr Menzemer endlich reagierte. Frau Brinkmann hat ebenso ignoriert. Wir wissen nicht ob das nun fehlende Empathie ist oder der Lohn der Machtausübung (Herr über Leben und Tod) oder das Wissen ‚wenn ich da jetzt helfe, habe ich keine Kontrolle mehr und es wird anderswo untersucht‘? Auf jeden Fall ist das Verhalten für uns asozial, rassistisch und vorsätzliche Körperverletzung im Amt. Her Menzemer hat auch sein persönliches Wissen Erkrankungen (Herz, usw.) eingebracht und damit bewiesen, dass er sehr genau informiert ist und damit weiß, dass er Verbrechen gegen Menschenrechte unterstützt/begeht. Herr Menzemer weiß ebenso, dass Herr Schillinger die zustehenden Sozialleistungen willkürlich verweigert werden, inkl. TAGESlich/Krebsschutz. Herr Schillinger hat nur 261,02 €/Monat Rest Hartz IV (plus Miete an Vermieterin) für Essen, Medikamente, Telefon, usw. – die Differenz zum Regelsatz von 409,- €/Monat und verweigerter Mehrbedarf wird weder vom Sozialamt noch Jobcenter geklärt. Während Herr Schillinger so geschädigt / misshandelt wird, werden andere Hilfesuchende bevorzugt.

Ein einfaches Beispiel für die Willkür ist die Verweigerung der Beratung/Hilfe zum defekten Kühlschrank. Dadurch hat Herr Schillinger im Sommer nicht die Möglichkeit die Medikamente/Essen richtig zu kühlen und wird durch hohe Stromkosten (muss auf voller Leistung laufen) gezielt geschädigt. Die Leiterin Sozialamt in March, Frau Boden(generelle Einstellung ‚gehen Sie zur Kirche, die haben Geld, die können spenden‘), bewilligte anderen Menschen Geld für einen neuen Kühlschrank als Ersatz für einen defekten. Hinweis: Dabei handelte es sich um KEINE Erstausstattung.

Ebenso hat er Anträge nicht bearbeitet/weitergeleitet – sogar Strafanzeigen wegen Amtspflichtverletzung werden ignoriert und damit unterschlagen, wie auch bekannt gewordene Straftaten im Amt, z.B. Unterschlagung von Dokumenten ‚die ham wir nicht‚ durch Jobcenter Geschäftsführerin Manser und als Jurist (Ehrung für langjährige Dienstzeit) kennt er garantiert die Folgen von Dienstagvergehen = eindeutiger Vorsatz. Die Fotodokumentation der Gesundheitsschäden wurden ihm mitgeteilt, inkl. der Webseiten. Folgen der Diabetes und anderen Gesundheitsschäden gehören zum Allgemeinwissen.

Ebenso hat Herr Menzemer Aktivitäten vorgetäuscht um seine Arbeitsverweigerung, die Straftaten im Amt zu vertuschen und die Kollegen/Täter im Amt zu schützen. Dadurch hat er auch vorsätzlich den ‚Zugang zur Justiz‘ verhindert und damit eindeutig gegen europäische Menschenrechte gehandelt. Dabei weiß er als Jurist genau, dass ‚Mord verjährt nicht‘ auch wenn er und andere jede Untersuchung verhindern und das Opfer nicht anhören, zu Tode ignorieren, verrecken lassen. Herr Menzemer setzt damit die Tradition der ‚furchtbaren Juristen‘ (wie Nazi-Marine Richter / Ministerpräsident BW Filbinger) fort. Gleichzeitig präsentierte er sich als ‚Gutmensch‘ der mehrfach anbot, Herr Schillinger zum Jobcenter/Sozialamt zu begleiten – genau wissend, dass dieser ohne TAGESlicht/Krebsschutz nicht raus darf und ein Gespräch ohne Vorbereitung sinnlos ist. Dabei war er auch über den doretigen Rassismus ‚hier gilt nur SGB II‘ (stellv. JC Geschäftsführer, schreiend, dabei sein SGB II auf den Tisch knallen unter Gelächter Mitarbeiter). Außerdem ist es völlig unprofessionell oder eben völlig naiv, bei diesen bekannten Problemen einfach vorbeizugehen und mit einem Sachbearbeiter zu reden, der sowieso nur auf Anweisung der Führung handelt, gegen Grundgesetz, Menschenrechte. Vor allem wäre Soforthilfe notwendig gewesen, wie auch heute noch. Ein weiterer Beweis für die Verschleppung bis zur erkennbaren Vernichtung, auch durch Herr Menzemer.

Zuerst hat er Herr Schillinger als asozialen Hartz IV Bezieher eingestuft und so diskriminiert. Er kam allerdings massiv ins stottern, als ihn Herr Schillinger von seiner Arbeit als IT Fachmann informierte. Als Herr Schillinger ihm sagte, dass er im Regierungspräsidium den ‚teach the teacher‘ Kurs abgehalten, wurde das noch belächelt. Herr Schillinger sagte ihn, das Menzemer als Jurist mit einer bestimmten Spracherkennung arbeitet und das er das Informationsblatt rausnehmen und mal das copyright in der Fußzeile lesen soll. Darauf kam ein Gestottere ‚äh Bruno Schillinger sind Sie das?‘. Dieser Eindruck ließ aber nach 5 Minuten nach und er verfiel wieder in die typische Arbeitsverweigerung. Man tauschte sich auch über dortige Mitarbeiter aus (hatte denselben Eindruck), doch auch dies konnte ihn nicht dazu bringen, seinen Amtseid einzuhalten und für SGB, Landesverfassung, Grundgesetz, Menschenrechte, UN CRPD einzustehen.

Herr Menzemer hat angeblich einen geharnischten Brief im Auftrag des damaligen Regierungspräsidenten an Frau Manser (Jobcenter Geschäftsführerin) und Frau Münzer (Sozialdezernentin Landratsamt) geschrieben. Angeblich hat er auch oft nachgefragt. Frau Manser / Frau Münzer haben ihn dann immer wieder mit Zusage einer gemeinsamen Antwort hingehalten, ausgetrickst. Bis er nach über 6 Monaten bei einem Anruf von Herr Schillinger diesem resigniert/depressiv mitteilte; ‚da kommt doch keine Antwort mehr, ich mache die Akte zu‚. Herr Schillinger protestierte massiv, wurde stur ignoriert. Dabei hatte Herr Menzemer vorher mehrfach gesagt, dass der Regierungspräsident über alles (voll) informiert ist. Eine angeforderte Kopie des Schreibens hat Herr Schillinger nicht erhalten, weshalb wir von Aktenmanipulation ausgehen müssen. Wie beim Weihnachtsmarktattentäter AMRI, wo die Überwachung nur vorgetäuscht wurde (ANLAGE). Kurz danach wurde der um Untersuchung angerufene Regierungsdirektor in Frühpension versetzt (als Einziger der vier Regierungspräsidenten in Baden-Württemberg) und auf Anweisung von Ministerpräsident Kretschmann GRÜNE durch Frau Schäfer ersetzt – die ebenfalls nicht aktiv wurde.

Herr Menzemer wurde auch nach seiner Verweigerung von Arbeit, SGB, Landesverfassung, Grundgesetz, Menschenrechten, UN CRPD immer über den Stand informiert und auch Anträge auf Hilfe gestellt – keine Reaktion.

Sein  Persilschein war der schweigende Führerbefehl der lautete:

‚was soll ich machen, wenn der Kretschmann nichts tut?‘

Herr Schillinger hat es ihm deutlich gesagt: Strafanzeige, Remonstration, usw. wären seine Aufgaben gewesen plus Soforthilfe. Volkstümlich gesagt ‚Arsch hoch, Zähne auseinander und für Grundgesetz, Menschenrechte einstehen‘. Herr Menzemer hat darauf verzichtet, damit aktiv gegen Grundgesetz, Menschenrechte gearbeitet und seine eigene Entlastung weiter zusammenkonfabuliert mit:

‚die Verweigerung von Essen, Diabetesbehandlung DURCH Behörden,

ist weder versuchter Mord noch eine andere Straftat‘

übernommen von Vorgesetzten, Landesregierung, Landtag BW, bis zu Bundeskanzlerin Merkel). Herr Schillinger war zuerst sprachlos und hat ihm das dann als Euthanasie 2.0 vorgeworfen. Was er manisch abstritt ‚gibt es nicht mehr‘. Doch bereits zuvor hat er die Tatsachen ignoriert, dass nahezu alle Nazi-Richter auch in der BRD aktiv waren, bis zur Frühpensionierungswelle in den 60ern. Er war auch überrascht, als ihm Herr Schillinger ad hoc die Daten der Nazis nennen konnte, die die Juristenausbildungen vorangetrieben hatten. Es kam nur ein lahmes ‚Sie wissen aber viel‘. Auch das  sein früherer Dienstherr, Ministerpräsident Filbinger selbst als Nazi-Marine Richter noch Tage vor Kriegsende deutsche Soldaten zum Tode verurteilte, hatte er offenbar verdrängt. Wie auch Filbinger selbst, der das lange abstritt, bis es nicht mehr ging und die Wahrheit nicht mehr zu vertuschen war. Dass er von seinem Nachfolger bei der Trauerfeier tatsächlich zum Widerstandskämpfer gegen die Nazis verklärt wurde, schlug dem Fass den Boden aus und zeigte gleichzeitig, wie die Geschichte manipuliert wird. Immerhin wurde der Redner nach Brüssel abgeschoben und mit dem Posten eines EU Kommissars belohnt.

Später rief  Abteilungspräsident Hoffmann bei Herr Schillinger an (späten Freitag Nachmittag) an und sagte aus ‚habe meine Mitarbeiter befragt, war alles o.k.‚ – doch er wollte nicht sagen, was genau gefragt wurde, trotz Verweis auf diese Methoden und hat die Schriftform dieser Aussage verweigert. Er wollte es am Montag nochmals klären, doch Stunden danach sendete sein EMail Programm die automatische Eingangsbestätigung mit Information ‚bin ab Montag  in Urlaub‘. Also ebenfalls Täuschung, Betrug – oder wieso hat er Aktivität zugesagt, trotz Abwesenheit? Wieso gab es keine Schriftform dieser Aussage? Seitdem hat das Regierungspräsidium nicht mehr reagiert und wartet eindeutig darauf, dass Bruno endlich verreckt.

Herr Menzemer hatte die Aufgabe und Möglichkeit ein Untersuchungsverfahren ins Laufen zu bringen. Stattdessen hat er alles vertuscht und die Täter geschützt. Sei es aus Corpsgeist oder Vorteilsnahme- gewährung –  wozu einerseits auch sein eigenes Gehalt, usw. zählt, wie auch die Gehälter an die anderen beteiligten, informierten Personen, die man schon lange aus dem Dienst hätte entfernen können und müssen.


Definition Vorteilsnahme/gewährung = Korruption

† Definition Korruption nach Bundeskriminalamt Das BKA bezieht sich auf die kriminologische Forschung, nach der „Korruption“ zu verstehen ist als „Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines anderen, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)“.

† Korruption (von lateinisch corruptus ‚bestochen‘) im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen (zum Beispiel Stiftungen), um für sich oder Dritte einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht.

† Korruption bezeichnet Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme u. Vorteilsgewährung.


 

Damit verweigert Herr Menzemer nicht nur die geforderte Verfassungstreue, sondern auch die geschuldete Arbeitsleistung als Amtsträger und Aufsichtsperson (StGB § 336 Unterlassen der Diensthandlung) und begeht Dienstvergehen.


Arbeitsverweigerung       https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsverweigerung

Die Arbeitsverweigerung, also die Weigerung des Arbeitnehmers, die von ihm vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, kann den Arbeitgeber grundsätzlich dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen………. ANLAGE


Dienstvergehen     Beamtenstatusgesetz § 47 Nichterfüllung von Pflichten

(1) 1Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. 2Ein Verhalten außerhalb des Dienstes ist nur dann ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen…………… ANLAGE


Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG)    § 33 Grundpflichten

(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten……. ANLAGE


Landesverfassung Baden-Württemberg: Artikel 77 (2) Alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes sind Sachwalter und Diener des ganzen Volkes. Artikel 78 Jeder Beamte leistet folgenden Amtseid: „Ich schwöre, daß ich mein Amt nach besten Wissen und Können führen, Verfassung und Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Plus Bundesbeamtengesetz (BBG) § 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

Bundesbeamtengesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), (1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

† BUNDESARBEITSGERICHT ………27 aa) Beamte unterliegen einer gesteigerten politischen Treuepflicht. Diese fordert ihre Bereitschaft, sich mit der Idee des Staates, dh. seiner freiheitlichen, demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung, zu identifizieren und dafür aktiv einzutreten.

BVerfG: ….Beamte haben sich deshalb von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren…                        ERGO: damit auch von den eigenen Vorgesetzten distanzieren!


 

Da Amtsträger immer automatisch bagatellisiert wird ‚bin doch kein Beamter‚ hier gleich die Definition:


§ 11 I Nr. 2 StGB Amtsträger https://dejure.org/gesetze/StGB/11.html Auszug:

(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist

  1. Amtsträger:

wer nach deutschem Recht

  1. a) Beamter oder Richter ist,
  2. b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
  3. c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen;

Die von Herr Menzemer genannte Arbeitsüberlastung ist keine Entlastung, auch wenn er über diese mehrfach klagte (z.B. als Redenschreiber für Regierungspräsidenten, usw.). Da geht man zum Chef und klärt dies und wenn der die Stundenaufstellungen prüft (was zu seinen Aufgaben gehört), ist es ihm sicher bereits aufgefallen und er hätte es gestoppt – auch aus Fürsorgepflicht. Damit liegt die Vermutung sehr nahe, dass Herr Menzemer hier wieder gelogen, betrogen hat und sich einen Fluchtweg zusammenkonfabulierte, bzw. sich dies als Jurist formaljuristisch durch seine eigenen Definitionen entlastete, auch gegen Grundgesetz, Menschenrechte, entsprechend der Tradition:


Ausgangspunkt Schreibtischtäter: Anfang des 20. Jahrhunderts und auch in der Weimarer Republik hatte das deutsche Beamtentum überwiegend eine konservative Grundhaltung. In der Zeit des Nationalsozialismus wirkte die Staatstreue der meisten Beamten regimeerhaltend, da auch verbrecherische Maßnahmen, wenn sie nur formaljuristisch korrekt waren, von einer Vielzahl sogenannter Schreibtischtäter mit getragen oder zumindest geduldet wurden.


Zur Vollständigkeit: Andere Definitionsmöglichkeiten liegen im sadistischen/masochistischen Bereich, wo man Macht über andere willkürlich auslebt und sich durch das Herr/Diener (Vorgesetze/Untergebene) Verhältnis auch selbst quälen lässt = Arbeitsüberlastung. Wobei sich die Frage stellt, ob die Arbeitsüberlastung echt ist, oder  durch fehlende Qualifikation selbst verursacht wurde:


Sadomasochismus          https://de.wikipedia.org/wiki/Sadomasochismus

Als Sadomasochismus wird in der Regel eine sexuelle Devianz verstanden, bei der ein Mensch Lust oder Befriedigung durch die Zufügung oder das Erleben von Schmerz, Macht oder Demütigung empfindet. ………. MEHR ANLAGE


Auch die offensichtlichsten Gesetzesbrüche, als Herr Schillinger und auch andere Hilfesuchende gesetzeswidrig weggejagt* wurden mit

‚gehen Sie zur Kirche, die haben Geld, die können spenden

*weggejagt (Zeugen auf Aufforderung / nur vertraulich – um diese zu schützen – siehe ‚zu 5. † Exkurs: Triebtäter im Jobcenter? Willkür/Machtmissbrauch durch Hartz IVerbrechen?! …’bumsen oder Sperre‘ …). Für uns ist das nicht nur gegen SGB, GG, Menschenrechte, sondern auch asozial und rassistisch.

Herr Menzemer ist informiert, dass Herr Schillinger seit dem 25/10/2016 keine feste Nahrung mehr zu sich nehmen kann. Trotzdem keine Hilfe/Beratung. Er hatte schon früher die Ausreden verbreitet

‚wir haben ihm doch geschrieben‘

ebenso

‚die Nachbarn sollen ihm vorlesen‘

Und wurde auf das Bundesverfassungsgericht, usw. verwiesen, was mit einem stupiden ‚Sie wissen aber viel‘ oder Schweigen beantwortet wurde. Wobei dieses “Sie wissen aber viel‘ hier ein weiterer Beweis für seine persönliche  Verweigerung von SGB (Beratungs/Informationspflicht, usw.), Grundgesetz, Menschenrechte, UN CRPD ist und damit gleichzeitig ein weiterer Beweis für Diskriminierung, Rassismus, Folter, Euthanasie. Den dies steht mehrfach in jedem Schreiben = Beweis Vorsatz::


Bitte nur telefonisch mit Bruno Schillinger in Verbindung setzen. Denn lesen kann er z.Zt. durch die Misshandlungen der Job Centre/Sozialamt/Sozialgericht selbst nicht und wir sind nicht vor Ort. Außerdem wird ihm die mögliche Hilfe, technischer oder anderweitig, durch die Behörden verweigert!

Diese Folter/Hinrichtung geschieht mit Wissen und damit auch auf Befehl von CDU Vorsitzenden / Bundeskanzlerin Angela MERKEL & BW Ministerpräsident Winfried KRETSCHMANN GRÜNE!


Auch die notwendige und beantragte Notstromversorgung hat er ignoriert. Obwohl bekannt ist:

Kein Strom, damit kein Telefon und auch keine Notrufe!

Die Notstromversorgung kann auch die Telefonanlage vor hier üblichen Spannungsspitzen schützen und so Sicherheit bringen. Ganz Aktuell: Stromausfall in Holzhausen Samstag 10/06/2017

Da man offensichtlich nicht mal ein Telefon bedienen will oder kann, stellen diese Personen ihre Dienstfähigkeit selbst in Frage, bzw. beweisen durch diese Verweigerung und das stereotype ‚wir haben ihm geschrieben / Nachbarn sollen vorlesen‚ die vorsätzliche Verweigerung der Kommunikation und Grundrechte. Ebenso die Vorgesetzten, die dieses Vorgehen billigen und so anordnen. Einige der fachlich versierte Begleiter/Vertreter von Bruno Schillinger, bestätigen nach Terminen auch ihren ersten Eindruck, z.B. Konfabulationen, Depression, usw. diagnostizierten. Wozu Depressionen führen können, wurde in der Berichterstattung zum Flugzeugabsturz deutlich gemacht.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist von vorneherein als sinnlos anzusehen, da auch die Vorgesetzten dieses Treiben dulden/unterstützen und nicht eingegriffen haben und erkennbare Amtsdelikte damit ignorierten/vertuschten. Was sein Abteilungspräsident Hoffmann bei seinem Anruf sehr eindrucksvoll bewiesen hat.


Anmerkung: Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird behördenintern als 3F bezeichnet – sie kann F.ristlos und F.ormlos eingereicht werden, bleibt aber immer F.olgenlos. (lt. Wikipedia besteht kein Anspruch auf nähere Begründung der Abweisung.)


 

Zur Vollständigkeit die Definition Amtsdelikte (Auszug – – komplett Anlage – Quelle Wikipedia):


Amtsdelikt oder auch Amtswillkür bezeichnet einen strafbaren Akt der Willkür durch einen Amtsträger in einer Behörde.

Der Träger eines öffentlichen Amtes ist wegen seiner besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet. Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht. Entsprechend dieser regelmäßigen beruflichen Aufgabe von Amtsträgern im Sinne der öffentlichen und rechtlichen Ordnung ergibt sich eine besondere Gefährdung für Handlungen, die im rechtlichen Sinn in einem weiten Spektrum von der Fahrlässigkeit bis zur Selbstjustiz liegen können……..

….Amtsdelikte sind durchweg Offizialdelikte.                                             mehr Anlage


 

Wir fügen die entsprechenden Texte, Definitionen, Gesetze direkt in Text ein, da diese Klage öffentlich dokumentiert wird und Laien den Zusammenhang gleich erkennen sollen, bzw. die übliche Bagatellisierung ‚ich foltere doch nicht‚ gleich mit belastbarer Definition untermauert ist.


† Sozialgesetzbuch I §10 – §13/14/15 – II § 65 Sozialgesetzbuch I § 10 Teilhabe behinderter Menschen – Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, haben unabhängig von der Ursache der Behinderung zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um 1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,………… Sozialgesetzbuch I § 13 Aufklärung Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären. Sozialgesetzbuch I § 14 Beratung Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.
† Grundgesetz Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung ALLER staatlichen Gewalt. # Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. # Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich,      

Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Art. 3 des Europarats und Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 4:     „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Plus Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

† UN Behindertenrechtskonvention (Bundesgesetz) Zugang zur Justiz # Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe # Gesundheit f) verhindern die Vertragsstaaten die diskriminierende Vorenthaltung von Gesundheitsversorgung oder -leistungen oder von Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten aufgrund von Behinderung.


 

Herr Menzemers Beteiligung/Ausführung von Misshandlung, Folter, extralegale Hinrichtung an Herr Schillinger fassen wir zusammen als Verbrechen gegen Menschenrechte.


Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Art. 3 des Europarats und Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 4:     „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Plus Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Als Misshandlung wird im deutschen Recht „jede üble und unangemessene Behandlung eines anderen Menschen“ oder Tieres betrachtet, die dessen „körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt“.

† Folter ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz, Angst, massive Erniedrigung) an Menschen durch andere Menschen. Die Folter wird meist als ein Mittel zu einem bestimmten Zweck eingesetzt, beispielsweise um eine Aussage, ein Geständnis, einen Widerruf oder eine Information zu erhalten oder um den Willen und den Widerstand des Folteropfers (dauerhaft) zu brechen. Im engeren Sinne ist Folter eine Tat einer bestimmten Interessengruppe (beispielsweise Teile der staatlichen Exekutive oder politisch-militärische Organisationen) an einem Individuum, etwa durch die historische Inquisition, die Polizei oder Geheimdienste. Laut der UN-Antifolterkonvention ist jede Handlung als Folter zu werten, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen“. Folter ist international geächtet. (Auszüge Quelle Wikipedia)

United Nation-OHCR /Genf ‚Jede Anwendung von tödlicher Gewalt durch staatliche Autoritäten, die nicht aufgrund von Bestimmungen zum Recht auf Leben gerechtfertigt sind, sind als extralegale Hinrichtung zu betrachten…..“ Amnesty International Extralegale Hinrichtungen sind ein fundamentaler Angriff auf die Menschenrechte. Sie verstoßen gegen das menschliche Gewissen….


Durch die Verweigerung des Rechts auf Leben (Verweigerung Essen, Medikamente, medizinische Behandlung, Folter durch Isolations- Dunkelhaft, usw.), SGB, Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention inkl. unserer angebotenen Gespräches ‚alle an einen und alles auf den Tisch‘ plus dem angeblichen Brief ohne Antwort an Manser/Münzer (wir vermuten eine Absprache) erfüllt Herr Menzemer und die anderen Beteiligten unserer Meinung nach auch die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a.:


† § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen (Auszüge)

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

  1. Mord oder Totschlag oder Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen oder
  2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b

zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,                    1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,………………



Weitere Punkte/Details werden zur Niederschrift erklärt!

Ende Auszug aus Klage an Herr MENZEMER

 

† † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † †

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Zu 1: Wir reichen Klage ein, auf Schadenersatz, Schmerzensgeld:

wegen Handlungen gegen die EU Charta für Menschenrechte und durch Folter, usw.

gegen:

Amtsträgerin Frau Dagmar Manser Geschäftsführerin Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald

(seit 2009, nach Frühpensionierung des Vorgängers Wiesemer, zuvor stellv. Geschäftsführerin)

Und alle weiteren, beteiligten, informierten Personen, Amtsträger.

Manser Dagmar

Fehrenbachallee 63

79106 Freiburg

0761 2 55 94                                Quelle Webseite Landratsamt / Telefonbuch

Frau Manser hat gesetzeswidrig und willkürlich die gesetzlich zustehenden, bekannt notwendigen Sozialleistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB), wie auch die Grundrechte nach Grundgesetz, EU Charta der Menschenrechte und UN CRPD (UN Behindertenrechtskonvention – Bundesgesetz seit 2009) verweigert. Ebenso wurden medizinische Behandlungen (Herz, Lunge, Kiefer, HWS, Haut, Bestrahlung, Kiefer, normale Vorsorgeuntersuchungen, usw.), lebenswichtige Medikamente und auch TAGESlicht/Krebsschutz (Hautkrankheit), Essen verweigert. Die Isolations- Dunkelhaft in seinem eigenen Zimmer wird gezielt als Folter und zur Einschüchterung eingesetzt. Wie auch die Verweigerung einer Schreib(Lesehilfe, bis zum Ende der med. Behandlung – die ebenso verweigert wird.

Dazu werden sogar Dokumente unterschlagen. Oder wie kann die Jobcenter Geschäftsführerin Manser behaupten ‚die ham wir nicht‚ obwohl mit diesen medizinischen Dokumenten bereits Leistungen bewilligt und bezahlt worden sind? Sie wollte es klären (Anf. 2012) doch seitdem hat man von ihr nichts mehr gehört. Ebenso dass sie keine Befangenheit erkennen will/kann und sich selbst für ‚nicht befangen‚ erklärt. Kindliche Naivität, oder wieso fällt ihr nicht auf, dass keine Behörde ohne Unterlagen niemals Leistungen bewilligen? Frage: Wo sind diese Dokumente geblieben? Frau Manser sucht seit diesem Telefonat (Anf. 2012).


Auszug…………Bruno: wir haben bei Frau Celmeta Beschwerde eingereicht wegen Befangenheit und allem drum und dran und sie hat in ihrem Namen mitgeteilt ‚Frau Manser fühlt sich nicht befangen‘

Manser: Nein ich bin auch nicht befangen

Bruno: Wer hat das denn entschieden? Sie oder….

Manser: Ja, also ich sehe keinen Grund wieso ich befangen sein sollte

Bruno: hmmm ok gut

Manser: wenn Sie einen Grund sehen mir dann müssen sie mir den nennen aber also

Bruno: Mehrbedarf beantragt die Unterlagen die medizinischen Unterlagen die ihnen vorliegen die aber ignoriert werden Fahrtkosten zum Arzt

Manser: also dann ham wir das ja, also wenn sie nichts Neues zu sagen haben das habe ich ihnen ja geschrieben dann lassen wir das jetzt

Manser: also dann ham wir das ja, also wenn sie nichts Neues zu sagen haben das habe ich ihnen ja geschrieben dann lassen wir das jetzt

Bruno: geschrieben Sie wissen dass ich das selbst nicht lesen kann

Manser: Ja

Bruno: und solange das alte nicht abgearbeitet ist wird es dabei bleiben

Manser: ja also wir haben keine offenen Sachen mehr ……. PROTOKOLL ANLAGE


Wir gehen davon aus, dass diese abstrusen Methoden auch den Vorgesetzten untergeschoben wurden, die diese Aussagen nicht hinterfragten, um sich selbst zu schützen und Herr Schillinger deshalb bis heute nie angehört wurde.

Frau Manser erfüllt mit ihrem Vorgehen nicht nur die Bedingungen für einen Schreibtischtäter,


Ausgangspunkt Schreibtischtäter: Anfang des 20. Jahrhunderts und auch in der Weimarer Republik hatte das deutsche Beamtentum überwiegend eine konservative Grundhaltung. In der Zeit des Nationalsozialismus wirkte die Staatstreue der meisten Beamten regimeerhaltend, da auch verbrecherische Maßnahmen, wenn sie nur formaljuristisch korrekt waren, von einer Vielzahl sogenannter Schreibtischtäter mit getragen oder zumindest geduldet wurden.


sondern erweitert diese Definition auch. Denn Sie selbst legt diese Formalien fest, entlastet sich sogar selbst und gibt damit auch ihren Mitarbeitern die entsprechenden Befehle/Vorgaben.

Herr Schillinger wurde die Fortzahlung der Hartz IV Leistung verweigert, damit Essen, Miete und auch Krankenversicherung entzogen – bei bekannter Diabetes. Ihr Stellvertreter Huber versuchte Herr Schillinger zu kriminalisieren, als er verlangte, dass dieser sich wegen seiner Diabetes einfach privat versichern soll.

Frau Manser hat Herr Schillinger ohne jede Hilfe, Beratung auf die Straße gejagt. Ohne Information zu gesetzlich zustehenden Lebensmittelgutscheinen. Davon haben wir erst Monate später durch Zufall erfahren. Das Gespräch wurde mit ihrer Erlaubnis aufgezeichnet, doch bisher wird dieser Beweis für Verbrechen gegen Menschenrechte, Grundgesetz, UNCRPD ignoriert.

Frau Manser handelt mit der ungeklärten Leistungsreduzierung und willkürlichen Verweigerung von Mehrbedarf, TAGESlicht/Krebsschutz, usw. an Herr Schillinger auch eindeutig gegen das Bundesverfassungsgericht.


Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010

– 1 BvL 1/09 –            – 1 BvL 3/09 –            – 1 BvL 4/09 –

  1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
  2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
  3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
  4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html


Durch die willkürliche Reduzierung von Hartz IV und Verweigerung Mehrbedarf, inkl. TAGESlicht / Krebsschutz und medizinischer Behandlung (u.a. Augenprobleme) verhindert Sie auch gezielt, dass Herr Schillinger seine Rechte wahrnehmen kann.      
Ebenso dass sie keine anderen Sozialträger einschaltet. Nach unseren Informationen (unbestätigt, da Frau Manser die Kommunikation verweigert) hätte Frau Manser schon lange andere Sozialträger einschalten müssen. Was angeblich aber nur über das Jobcenter geht. Dies hat auch Frau Kanisch (Leiterin Sozialdienst Foltergefängnis Freiburg) bestätigt, als Herr Schillinger den Antrag stellte, dass die Sozialbehörden nach der Entlassung die Sozialleistungen übernehmen und ihn so aus der Willkür des Jobcenters befreien. Sie sagte, dass dies nur über das Jobcenter geht, die müssen einschalten / weiterleiten. Obwohl Herr Schillinger dies bestritt, weigerte Sie sich, wie offenbar auch die Mitarbeiterin Landratsamt/Sozialamt diesen Antrag zu bearbeiten, bzw. die Ablehnung zu begründen- also mehr wie die Floskel ‚muss Jobcenter machen‘. Sollte dies aber tatsächlich zutreffen, entgegen unserer Informationen, hat man immerhin bestätigt, dass Frau Manser hier die Arbeit und Gesetze verweigert.

Auch die Einschaltung von Aufsichtsbehörden wurde verweigert, mit Aussage ‚die gibt es nicht, wir sind selbstständig‘. Für uns eine eindeutig, willkürliche Verweigerung des Rechtsweges.

Damit zieht Frau Manser auch persönliche Vorteile aus der Leistungsverweigerung, da in Jobcenter Boni gezahlt werden, wenn Leistungen gekürzt wurden.

Damit ist Frau Manser persönlich verantwortlich für die Folter und auch das Foltergefängnis durch ihre unterlassene Hilfe und damit Folter. Denn sie hat bestätigt, dass Sie die Augenprobleme kennt. Außerdem bestätigt sie den Betrug oder Selbstbetrug/Konfabulation ‚ Manser: ja also wir haben keine offenen Sachen mehr‚ denn seit wann kann man ‚Sachen erledigen, wenn man genau weiß, dass die Gegenpartei davon nichts mitbekommt? Willkür oder Realitätsverweigerung oder Persönlichkeitsstörung?

 Dazu eine simple Frage: Wie kann eine Jobcenter Geschäftsführerin mit Hunderten von Hilfsbedürftigen bei einem nicht terminierten Anruf ad hoc sagen


Manser: ja also wir haben keine offenen Sachen mehr‚.


Hat sie tatsächlich alles im Kopf oder ist das die übliche Abwimmelungs- und Selbstbetrugsfloskel?

Oder führt Frau Manser mit dieser Vernichtung einen politischen Auftrag aus? Denn sie selbst hat die Hautverbrennungen selbst gesehen und kennt damit die Folgen und Schmerzen, wenn sich Herr Schillinger dem TAGESlicht aussetzen muss. Hinweis: Mit TAGESlicht/Krebsschutz sind MAXIMAL 30 Minuten TAGESlicht möglich. Ein großes Indiz spricht dafür, dass sich z.B. keine Vorgesetzte / Aufsichtsbehörde eingeschaltet hat und Frau Manser stoppte – oder der Anwalt, der das Mandat übernahm, zuvor die Vorgehensweise richtig darlegte (SGB II, SGB I, StGB, Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention) und zur versuchten Entmündigung ‚das versuchen die immer wieder‘ – doch kaum hatte er festgestellt, dass die Verantwortlichen seine Parteifreunde in SPD/GRÜNEN (Sozialministerin Altpeter SPD, Innenminister Gall SPD, Justizminister Stickelberge SPD, Ministerpräser Kretschmann GRÜNE) sind, drehte er sich um 180 Grad und wollte die rechtliche Entmündigung durchsetzen, weil ‚da kann man einfacher arbeiten‘.

Da man in Baden-Württemberg bereits REICHSBÜRGER als Hilfstruppe gegen Herr Schillinger einsetzt, Menschen mit Behinderung im behördlichen Amtsneudeutsch als ARSCHLOCH führt (Amtsaltdeutsch ‚unwertes Leben‘) und die Euthanasie ‚die Verweigerung von Essen, Diabetesmedikamenten DURCH Behörden ist weder versuchter Mord noch eine andere Straftat‘ wieder durchgeführt wird, ist das politische Ausmaß deutlich erkennbar.

Die Methoden der Jobcenter sind offensichtlich bundesweit gegen Gesetze – siehe ‚zu 5. † Exkurs: Triebtäter im Jobcenter? Willkür/Machtmissbrauch durch Hartz IVerbrechen?! …’bumsen oder Sperre‘ …). Für uns ist das nicht nur gegen SGB, GG, Menschenrechte, sondern auch asozial und rassistisch. Zur Vollständigkeit: Andere Definitionsmöglichkeiten liegen im sadistischen/masochistischen Bereich, wo man Macht über andere willkürlich auslebt und sich durch das Herr/Diener (Vorgesetze/Untergebene) Verhältnis auch selbst quälen lässt.


Sadomasochismus          https://de.wikipedia.org/wiki/Sadomasochismus

Als Sadomasochismus wird in der Regel eine sexuelle Devianz verstanden, bei der ein Mensch Lust oder Befriedigung durch die Zufügung oder das Erleben von Schmerz, Macht oder Demütigung empfindet. ………. MEHR ANLAGE


 

Da Amtsträger immer automatisch bagatellisiert wird ‚bin doch kein Beamter‚ hier gleich die Definition:


§ 11 I Nr. 2 StGB Amtsträger https://dejure.org/gesetze/StGB/11.html Auszug:

(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist

  1. Amtsträger:

wer nach deutschem Recht

  1. a) Beamter oder Richter ist,
  2. b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
  3. c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen;

Ebenso werden Anträge nicht bearbeitet/weitergeleitet – sogar Strafanzeigen wegen Amtspflichtverletzung werden ignoriert und damit unterschlagen, wie auch bekannt gewordene Straftaten im Amt. Die Fotodokumentation der Gesundheitsschäden wurden ihr mitgeteilt, inkl. der Webseiten. Folgen der Diabetes und anderen Gesundheitsschäden gehören zum Allgemeinwissen.

Ein einfaches Beispiel für ihre Willkür ist die Verweigerung der Beratung/Hilfe zur angedrohten Stromabschaltung (zuvor wurde bereits abgeschaltet). Der Stromversorger war viel hilfsbereiter, wie die Behörden, die hier jeden Kontakt verweigerten. Ein Verursacher für den Stromverbrauch ist neben den medizinischen Geräten auch der defekte Kühlschrank. Dadurch hat Herr Schillinger im Sommer nicht die Möglichkeit die Medikamente/Essen richtig zu kühlen und wird durch hohe Stromkosten (muss auf voller Leistung laufen) gezielt geschädigt. Antrag auf Hilfe wurde gestellt und öfters nachgefragt.

Herr Schillinger hat nur 261,02 €/Monat Rest Hartz IV (plus Miete an Vermieterin) für Essen, Medikamente, Telefon, usw. – die Differenz zum Regelsatz von 409,- €/Monat und verweigerter Mehrbedarf wird weder vom Sozialamt noch Jobcenter geklärt. Während Herr Schillinger so geschädigt / misshandelt wird, bewilligte die Leiterin des Sozialamt March, Frau Boden, anderen Menschen Geld für einen neuen Kühlschrank als Ersatz für einen defekten. Hinweis: Dabei handelte es sich um KEINE Erstausstattung. Zur Willkür, Terrorisierung gehört für uns auch, dass Herr Schillinger keine Information hat, wie lange Hartz IV bezahlt wird, er keinen Ansprechpartner kennt und er durch diese willkürliche Reduzierung nicht einmal Vorräte anlegen kann. Sollte am Monatsende kein Hartz IV mehr kommen, steht er ohne jedes Essen da. Die Qualifikation der lokalen Sozialbehörden hat Frau Boden mit ihrem unsäglichen ‚gehen Sie zur Kirche, die haben Geld, die können spenden‚ und damit Verweigerung SGB, Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention sehr eindrucksvoll bewiesen.

Auch die beantragte Notstromversorgung wird verweigert. Obwohl bekannt ist:

Kein Strom, damit kein Telefon und auch keine Notrufe!

Die Notstromversorgung kann auch die Telefonanlage vor hier üblichen Spannungsspitzen schützen und so Sicherheit bringen. Ganz Aktuell: Stromausfall in Holzhausen Samstag 10/06/2017

Frau Manser ist informiert, dass Herr Schillinger seit dem 25/10/2016 keine feste Nahrung mehr zu sich nehmen kann. Trotzdem keine Hilfe/Beratung. Falls die übliche Ausrede dokumentiert ist

‚wir haben ihm doch geschrieben‘

ebenso

‚die Nachbarn sollen ihm vorlesen‘

Ist dass nur ein weiterer Beweis für Diskriminierung, Rassismus, Folter, Euthanasie. Der Verweis an Nachbarn ist gegen das Bundesverfassungsgericht. Dies steht mehrfach in jedem Schreiben:


Bitte nur telefonisch mit Bruno Schillinger in Verbindung setzen. Denn lesen kann er z.Zt. durch die Misshandlungen der Job Centre/Sozialamt/Sozialgericht selbst nicht und wir sind nicht vor Ort. Außerdem wird ihm die mögliche Hilfe, technischer oder anderweitig, durch die Behörden verweigert!

Diese Folter/Hinrichtung geschieht mit Wissen und damit auch auf Befehl von CDU Vorsitzenden / Bundeskanzlerin Angela MERKEL & BW Ministerpräsident Winfried KRETSCHMANN GRÜNE!


Da man offensichtlich nicht mal ein Telefon bedienen will oder kann, stellen diese Personen ihre Dienstfähigkeit selbst in Frage, bzw. beweisen durch diese Verweigerung und das stereotype ‚wir haben ihm geschrieben / Nachbarn sollen vorlesen‚ die vorsätzliche Verweigerung der Kommunikation und Grundrechte. Ebenso die Vorgesetzten, die dieses Vorgehen billigen und so anordnen. Einige der fachlich versierte Begleiter/Vertreter von Bruno Schillinger, bestätigen nach Terminen auch ihren ersten Eindruck, z.B. Konfabulationen, Depression, usw. diagnostizierten. Wozu Depressionen führen können, wurde in der Berichterstattung zum Flugzeugabsturz deutlich gemacht.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist von vorneherein als sinnlos anzusehen, da auch die Vorgesetzten dieses Treiben dulden/unterstützen und nicht eingegriffen haben und erkennbare Amtsdelikte damit ignorierten/vertuschten..


Anmerkung: Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird behördenintern als 3F bezeichnet – sie kann F.ristlos und F.ormlos eingereicht werden, bleibt aber immer F.olgenlos. (lt. Wikipedia besteht kein Anspruch auf nähere Begründung der Abweisung.)


 

Zur Vollständigkeit die Definition Amtsdelikte (Auszug – – komplett Anlage – Quelle Wikipedia):


Amtsdelikt oder auch Amtswillkür bezeichnet einen strafbaren Akt der Willkür durch einen Amtsträger in einer Behörde.

Der Träger eines öffentlichen Amtes ist wegen seiner besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet. Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht. Entsprechend dieser regelmäßigen beruflichen Aufgabe von Amtsträgern im Sinne der öffentlichen und rechtlichen Ordnung ergibt sich eine besondere Gefährdung für Handlungen, die im rechtlichen Sinn in einem weiten Spektrum von der Fahrlässigkeit bis zur Selbstjustiz liegen können……..

….Amtsdelikte sind durchweg Offizialdelikte.                                             mehr Anlage


Wir fügen die entsprechenden Texte, Definitionen, Gesetze direkt in Text ein, da diese Klage öffentlich dokumentiert wird und Laien den Zusammenhang gleich erkennen sollen, bzw. die übliche Bagatellisierung ‚ich foltere doch nicht‚ gleich mit belastbarer Definition untermauert ist.


† Sozialgesetzbuch I §10 – §13/14/15 – II § 65 Sozialgesetzbuch I § 10 Teilhabe behinderter Menschen – Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, haben unabhängig von der Ursache der Behinderung zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um 1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,………… Sozialgesetzbuch I § 13 Aufklärung Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären. Sozialgesetzbuch I § 14 Beratung Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.
† Grundgesetz Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung ALLER staatlichen Gewalt. # Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. # Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich,      

Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Art. 3 des Europarats und Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 4:     „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Plus Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

† UN Behindertenrechtskonvention (Bundesgesetz) Zugang zur Justiz # Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe # Gesundheit f) verhindern die Vertragsstaaten die diskriminierende Vorenthaltung von Gesundheitsversorgung oder -leistungen oder von Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten aufgrund von Behinderung.


 

Damit verweigert Frau Manser nicht nur die geforderte Verfassungstreue, sondern auch die geschuldete Arbeitsleistung als Amtsträgerin, Geschäftsführerin Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald (StGB § 336 Unterlassen der Diensthandlung) und begeht Dienstvergehen.


Arbeitsverweigerung       https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsverweigerung

Die Arbeitsverweigerung, also die Weigerung des Arbeitnehmers, die von ihm vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, kann den Arbeitgeber grundsätzlich dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen………. ANLAGE


Dienstvergehen     Beamtenstatusgesetz § 47 Nichterfüllung von Pflichten

(1) 1Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. 2Ein Verhalten außerhalb des Dienstes ist nur dann ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen…………… ANLAGE


Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG)    § 33 Grundpflichten

(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten……. ANLAGE


Landesverfassung Baden-Württemberg: Artikel 77 (2) Alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes sind Sachwalter und Diener des ganzen Volkes. Artikel 78 Jeder Beamte leistet folgenden Amtseid: „Ich schwöre, daß ich mein Amt nach besten Wissen und Können führen, Verfassung und Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Plus Bundesbeamtengesetz (BBG) § 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

Bundesbeamtengesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), (1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

† BUNDESARBEITSGERICHT ………27 aa) Beamte unterliegen einer gesteigerten politischen Treuepflicht. Diese fordert ihre Bereitschaft, sich mit der Idee des Staates, dh. seiner freiheitlichen, demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung, zu identifizieren und dafür aktiv einzutreten.

BVerfG: ….Beamte haben sich deshalb von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren…                        ERGO: damit auch von den eigenen Vorgesetzten distanzieren!


 

Frau Manser begeht so Vorteilsnahme, da Sie selbst weiter Nutzen aus ihren gesetzeswidrigen Handlungen zieht und Vorteilsgewährung, da Sie die anderen beteiligten, informierten Personen/Täter weiter gewähren lässt, also ihrer Anzeigepflicht nicht nachkam. Damit erfüllt Sie die Bedingungen der Vorteilsnahme/gewährung = Korruption:


Definition Vorteilsnahme/gewährung = Korruption

† Definition Korruption nach Bundeskriminalamt Das BKA bezieht sich auf die kriminologische Forschung, nach der „Korruption“ zu verstehen ist als „Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines anderen, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)“.

† Korruption (von lateinisch corruptus ‚bestochen‘) im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen (zum Beispiel Stiftungen), um für sich oder Dritte einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht.

† Korruption bezeichnet Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme u. Vorteilsgewährung.


 

Auch das Vorgesetzte/Aufsichtsbehörden diese Taten nicht stoppen und strafrechtlich verfolgen und Frau Manser damit gewähren lassen, ist keine Legalisierung. Da Frau Manser als Geschäftsführerin Jobcenter auch Ansprechpartnerin für die Aufsichtsbehörden ist, ist davon auszugehen, dass sie auch hier willkürlich, bzw. falsch informierte. Das entspricht der behördlichen Falschbeurkundung wie bei den Fälschungen im Fall AMRI.

Dabei ist das SGB das Arbeitswerkzeug und Arbeitsgrundlage von Frau Manser – und da Sie dies durch ihre Verweigerung von SGB, Grundgesetz, Menschenrechten, UN CRPD bei hilfesuchenden Menschen mit Behinderung verweigert, ist unserer Meinung nach die Willkür deutlich bewiesen.

Wobei immer noch ihre Realitätsverweigerung/Konfabulation ‚haben keine Aufsichtsbehörden, ARGE ist selbstständig‚ im Raume steht.

Frau Mansers Beteiligung/Ausführung von Misshandlung, Folter, extralegale Hinrichtung an Herr Schillinger fassen wir zusammen als Verbrechen gegen Menschenrechte.


Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Art. 3 des Europarats und Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 4:     „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Plus Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Als Misshandlung wird im deutschen Recht „jede üble und unangemessene Behandlung eines anderen Menschen“ oder Tieres betrachtet, die dessen „körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt“.

† Folter ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz, Angst, massive Erniedrigung) an Menschen durch andere Menschen. Die Folter wird meist als ein Mittel zu einem bestimmten Zweck eingesetzt, beispielsweise um eine Aussage, ein Geständnis, einen Widerruf oder eine Information zu erhalten oder um den Willen und den Widerstand des Folteropfers (dauerhaft) zu brechen. Im engeren Sinne ist Folter eine Tat einer bestimmten Interessengruppe (beispielsweise Teile der staatlichen Exekutive oder politisch-militärische Organisationen) an einem Individuum, etwa durch die historische Inquisition, die Polizei oder Geheimdienste. Laut der UN-Antifolterkonvention ist jede Handlung als Folter zu werten, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen“. Folter ist international geächtet. (Auszüge Quelle Wikipedia)

United Nation-OHCR /Genf ‚Jede Anwendung von tödlicher Gewalt durch staatliche Autoritäten, die nicht aufgrund von Bestimmungen zum Recht auf Leben gerechtfertigt sind, sind als extralegale Hinrichtung zu betrachten…..“ Amnesty International Extralegale Hinrichtungen sind ein fundamentaler Angriff auf die Menschenrechte. Sie verstoßen gegen das menschliche Gewissen….


 

Durch die Verweigerung des Rechts auf Leben (Verweigerung Essen, Medikamente, medizinische Behandlung, Folter durch Isolations- Dunkelhaft, usw.), SGB, Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention inkl. unserer angebotenen Gespräches ‚alle an einen und alles auf den Tisch‘ erfüllt sie unserer Meinung nach auch die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a.:


† § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen (Auszüge)

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

  1. Mord oder Totschlag oder Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen oder
  2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b

zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,                    1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,………………


Weitere Punkte/Details werden zur Niederschrift erklärt!

#####################################################

Ende Auszug aus Klage an Frau MANSER

 

† † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † †

#####################################################

Zu 1: Wir reichen Klage ein, auf Schadenersatz, Schmerzensgeld:

wegen Handlungen gegen die EU Charta für Menschenrechte und durch Folter, usw.

gegen:

Amtsträgerin Frau Katja BODEN Leiterin Sozialamt March

Und alle weiteren, beteiligten, informierten Personen, Amtsträger.

Ladbare Adresse – trotz Privatklage die Dienstanschrift zur Vereinfachung

Rathaus March                                                                                         Quelle Webseite Gemeinde March

Sachgebiet: Sozialamt

Leiterin: Katja Boden

Sachbearbeiterin

  1. 0 76 65 / 422-9160 fax 0 76 65 / 422-9198 katja.boden@march.de

Zimmer 102

Am Felsenkeller 2 – 4

Ortsteil: Hugstetten

79232 March

Privat Michael Boden & Katja Boden geb. Werner, 79232 March-Holzhausen, Hermann-Reifsteck-Weg 13            Boden Katja u. Michael       Tel. 07665 94 26 09

Frau Boden hat gesetzeswidrig und willkürlich die gesetzlich zustehenden, bekannt notwendigen Sozialleistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB), wie auch die Grundrechte nach Grundgesetz, EU Charta der Menschenrechte und UN CRPD (UN Behindertenrechtskonvention – Bundesgesetz seit 2009) verweigert. Ebenso wurden medizinische Behandlungen (Herz, Lunge, Kiefer, HWS, Haut, Bestrahlung, Kiefer, normale Vorsorgeuntersuchungen, usw.), lebenswichtige Medikamente und auch TAGESlicht/Krebsschutz (Hautkrankheit), Essen verweigert. Die Isolations- Dunkelhaft in seinem eigenen Zimmer wird gezielt als Folter und zur Einschüchterung eingesetzt. Wie auch die Verweigerung einer Schreib(Lesehilfe, bis zum Ende der med. Behandlung – die ebenso verweigert wird.

Herr Schillinger und auch andere Hilfesuchende wurden von ihr gesetzeswidrig mit

‚gehen Sie zur Kirche, die haben Geld, die können spenden

weggejagt (Zeugen auf Aufforderung / nur vertraulich – um diese zu schützen – siehe ‚zu 5. † Exkurs: Triebtäter im Jobcenter? Willkür/Machtmissbrauch durch Hartz IVerbrechen?! …’bumsen oder Sperre‘ …). Für uns ist das nicht nur gegen SGB, GG, Menschenrechte, sondern auch asozial und rassistisch. Zur Vollständigkeit: Andere Definitionsmöglichkeiten liegen im sadistischen/masochistischen Bereich, wo man Macht über andere willkürlich auslebt und sich durch das Herr/Diener (Vorgesetze/Untergebene) Verhältnis auch selbst quälen lässt.


Sadomasochismus          https://de.wikipedia.org/wiki/Sadomasochismus

Als Sadomasochismus wird in der Regel eine sexuelle Devianz verstanden, bei der ein Mensch Lust oder Befriedigung durch die Zufügung oder das Erleben von Schmerz, Macht oder Demütigung empfindet. ………. MEHR ANLAGE


 

Da Amtsträger immer automatisch bagatellisiert wird ‚bin doch kein Beamter‚ hier gleich die Definition:


§ 11 I Nr. 2 StGB Amtsträger https://dejure.org/gesetze/StGB/11.html Auszug:

(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist

  1. Amtsträger:

wer nach deutschem Recht

  1. a) Beamter oder Richter ist,
  2. b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
  3. c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen;

Ebenso werden Anträge nicht bearbeitet/weitergeleitet – sogar Strafanzeigen wegen Amtspflichtverletzung werden ignoriert und damit unterschlagen, wie auch bekannt gewordene Straftaten im Amt. Die Fotodokumentation der Gesundheitsschäden wurden ihr mitgeteilt, inkl. der Webseiten. Folgen der Diabetes und anderen Gesundheitsschäden gehören zum Allgemeinwissen.

Ein einfaches Beispiel für ihre Willkür ist die Verweigerung der Beratung/Hilfe zum defekten Kühlschrank. Dadurch hat Herr Schillinger im Sommer nicht die Möglichkeit die Medikamente/Essen richtig zu kühlen und wird durch hohe Stromkosten (muss auf voller Leistung laufen) gezielt geschädigt.

Herr Schillinger hat nur 261,02 €/Monat Rest Hartz IV (plus Miete an Vermieterin) für Essen, Medikamente, Telefon, usw. – die Differenz zum Regelsatz von 409,- €/Monat und verweigerter Mehrbedarf wird weder vom Sozialamt noch Jobcenter geklärt. Während Herr Schillinger so geschädigt / misshandelt wird, bewilligte Frau Boden anderen Menschen Geld für einen neuen Kühlschrank als Ersatz für einen defekten. Hinweis: Dabei handelte es sich um KEINE Erstausstattung.

Auch die beantragte Notstromversorgung wird verweigert. Obwohl bekannt ist:

Kein Strom, damit kein Telefon und auch keine Notrufe!

Die Notstromversorgung kann auch die Telefonanlage vor hier üblichen Spannungsspitzen schützen und so Sicherheit bringen. Ganz Aktuell: Stromausfall in Holzhausen Samstag 10/06/2017

Frau Boden ist informiert, dass Herr Schillinger seit dem 25/10/2016 keine feste Nahrung mehr zu sich nehmen kann. Trotzdem keine Hilfe/Beratung. Falls die übliche Ausrede dokumentiert ist

‚wir haben ihm doch geschrieben‘

ebenso

‚die Nachbarn sollen ihm vorlesen‘

Ist dass nur ein weiterer Beweis für Diskriminierung, Rassismus, Folter, Euthanasie. Der Verweis an Nachbarn ist gegen das Bundesverfassungsgericht. Dies steht mehrfach in jedem Schreiben:


Bitte nur telefonisch mit Bruno Schillinger in Verbindung setzen. Denn lesen kann er z.Zt. durch die Misshandlungen der Job Centre/Sozialamt/Sozialgericht selbst nicht und wir sind nicht vor Ort. Außerdem wird ihm die mögliche Hilfe, technischer oder anderweitig, durch die Behörden verweigert!

Diese Folter/Hinrichtung geschieht mit Wissen und damit auch auf Befehl von CDU Vorsitzenden / Bundeskanzlerin Angela MERKEL & BW Ministerpräsident Winfried KRETSCHMANN GRÜNE!


Da man offensichtlich nicht mal ein Telefon bedienen will oder kann, stellen diese Personen ihre Dienstfähigkeit selbst in Frage, bzw. beweisen durch diese Verweigerung und das stereotype ‚wir haben ihm geschrieben / Nachbarn sollen vorlesen‚ die vorsätzliche Verweigerung der Kommunikation und Grundrechte. Ebenso die Vorgesetzten, die dieses Vorgehen billigen und so anordnen. Einige der fachlich versierte Begleiter/Vertreter von Bruno Schillinger, bestätigen nach Terminen auch ihren ersten Eindruck, z.B. Konfabulationen, Depression, usw. diagnostizierten. Wozu Depressionen führen können, wurde in der Berichterstattung zum Flugzeugabsturz deutlich gemacht.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist von vorneherein als sinnlos anzusehen, da auch die Vorgesetzten dieses Treiben dulden/unterstützen und nicht eingegriffen haben und erkennbare Amtsdelikte damit ignorierten/vertuschten..


Anmerkung: Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird behördenintern als 3F bezeichnet – sie kann F.ristlos und F.ormlos eingereicht werden, bleibt aber immer F.olgenlos. (lt. Wikipedia besteht kein Anspruch auf nähere Begründung der Abweisung.)


 

Zur Vollständigkeit die Definition Amtsdelikte (Auszug – – komplett Anlage – Quelle Wikipedia):


Amtsdelikt oder auch Amtswillkür bezeichnet einen strafbaren Akt der Willkür durch einen Amtsträger in einer Behörde.

Der Träger eines öffentlichen Amtes ist wegen seiner besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet. Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht. Entsprechend dieser regelmäßigen beruflichen Aufgabe von Amtsträgern im Sinne der öffentlichen und rechtlichen Ordnung ergibt sich eine besondere Gefährdung für Handlungen, die im rechtlichen Sinn in einem weiten Spektrum von der Fahrlässigkeit bis zur Selbstjustiz liegen können……..

….Amtsdelikte sind durchweg Offizialdelikte.                                             mehr Anlage


 

Wir fügen die entsprechenden Texte, Definitionen, Gesetze direkt in Text ein, da diese Klage öffentlich dokumentiert wird und Laien den Zusammenhang gleich erkennen sollen, bzw. die übliche Bagatellisierung ‚ich foltere doch nicht‚ gleich mit belastbarer Definition untermauert ist.


† Sozialgesetzbuch I §10 – §13/14/15 – II § 65 Sozialgesetzbuch I § 10 Teilhabe behinderter Menschen – Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, haben unabhängig von der Ursache der Behinderung zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um 1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,………… Sozialgesetzbuch I § 13 Aufklärung Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären. Sozialgesetzbuch I § 14 Beratung Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.
† Grundgesetz Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung ALLER staatlichen Gewalt. # Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. # Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich,      

Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Art. 3 des Europarats und Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 4:     „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Plus Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

† UN Behindertenrechtskonvention (Bundesgesetz) Zugang zur Justiz # Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe # Gesundheit f) verhindern die Vertragsstaaten die diskriminierende Vorenthaltung von Gesundheitsversorgung oder -leistungen oder von Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten aufgrund von Behinderung.


 

Damit verweigert Frau Boden nicht nur die Verfassungstreue, sondern auch die geschuldete Arbeitsleistung als Amtsträgerin (StGB § 336 Unterlassen der Diensthandlung) und begeht Dienstvergehen:


Arbeitsbeschreibung Frau Boden:

Sozialamt Leitung Boden, Katja Sachbearbeiterin

übergeordnete Verwaltungsebene

    Amt: Hauptverwaltung

verwandte Dienstleistungen

    Betreuungsgeld beantragen

    Bildungspaket

    Elterngeld – Basiselterngeld beantragen

    Grundsicherung

    Jugendfreizeiten, Zuschuss

    Rentenangelegenheiten

    Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

    Senioren

    Seniorenzentrum

    Sozialberatung

    Tageseinrichtungen für Kinder (Gebührenzuschuß oder -erstattung)

    Unterhaltsvorschuß (UVG)        Quelle Webseite Gemeinde March Ende          hardcopies ANLAGE


Arbeitsverweigerung       https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsverweigerung

Die Arbeitsverweigerung, also die Weigerung des Arbeitnehmers, die von ihm vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, kann den Arbeitgeber grundsätzlich dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen………. ANLAGE


Dienstvergehen     Beamtenstatusgesetz § 47 Nichterfüllung von Pflichten

(1) 1Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. 2Ein Verhalten außerhalb des Dienstes ist nur dann ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen…………… ANLAGE


Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG)    § 33 Grundpflichten

(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten……. ANLAGE


Landesverfassung Baden-Württemberg: Artikel 77 (2) Alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes sind Sachwalter und Diener des ganzen Volkes. Artikel 78 Jeder Beamte leistet folgenden Amtseid: „Ich schwöre, daß ich mein Amt nach besten Wissen und Können führen, Verfassung und Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Plus Bundesbeamtengesetz (BBG) § 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

Bundesbeamtengesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), (1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

† BUNDESARBEITSGERICHT ………27 aa) Beamte unterliegen einer gesteigerten politischen Treuepflicht. Diese fordert ihre Bereitschaft, sich mit der Idee des Staates, dh. seiner freiheitlichen, demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung, zu identifizieren und dafür aktiv einzutreten.

BVerfG: ….Beamte haben sich deshalb von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren…                        ERGO: damit auch von den eigenen Vorgesetzten distanzieren!


 

Sie begeht Vorteilsnahme, da Sie selbst weiter Nutzen aus ihren gesetzeswidrigen Handlungen zieht und Vorteilsgewährung, da Sie die anderen beteiligten, informierten Personen/Täter weiter gewähren lässt, also ihrer Anzeigepflicht nicht nachkam. Damit erfüllt Sie die Bedingungen der Korruption:


Definition Vorteilsnahme/gewährung = Korruption

† Definition Korruption nach Bundeskriminalamt Das BKA bezieht sich auf die kriminologische Forschung, nach der „Korruption“ zu verstehen ist als „Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines anderen, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)“.

† Korruption (von lateinisch corruptus ‚bestochen‘) im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen (zum Beispiel Stiftungen), um für sich oder Dritte einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht.

† Korruption bezeichnet Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme u. Vorteilsgewährung.


Auch das direkte Vorgesetzte in March (Bürgermeister/Gemeinderat) diese Taten nicht stoppen und strafrechtlich verfolgen und Frau Boden damit gewähren lassen, wie die Aufsichtsbehörden, ist keine Legalisierung. Da Frau Boden als Leiterin Sozialamt auch Ansprechpartnerin für SGB Fachfragen von Bürgermeister / Gemeinderat ist, ist davon auszugehen, dass sie auch hier willkürlich, bzw. falsch informierte. Das entspricht der behördlichen Falschbeurkundung wie bei den Fälschungen im Fall AMRI.

Dabei ist das SGB das Arbeitswerkzeug und Arbeitsgrundlage von Frau Boden – und da Sie dies durch ihre Selektion von hilfesuchenden Menschen mit Behinderung grundsätzlich verweigert (‚gehen Sie zur Kirche, die haben Geld, die können spenden), ist die Willkür bewiesen.

Hinweis zur rechten Gesinnung der Gemeinde March: Zu den angezeigten SIEG HEIL Rufen schweigen Bürgermeister/Gemeinderat stur. Auch hat man in March nahezu 50 Jahre gebraucht um ein Hakenkreuz aus einer Gedenkstätte herauszumeißeln. Und wie man bei Herr Schillinger sieht, gelten Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention überhaupt nicht.

Frau Bodens Beteiligung/Ausführung von Misshandlung, Folter, extralegale Hinrichtung an Herr Schillinger fassen wir zusammen als Verbrechen gegen Menschenrechte.


Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Art. 3 des Europarats und Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 4:     „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Plus Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Als Misshandlung wird im deutschen Recht „jede üble und unangemessene Behandlung eines anderen Menschen“ oder Tieres betrachtet, die dessen „körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt“.

† Folter ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz, Angst, massive Erniedrigung) an Menschen durch andere Menschen. Die Folter wird meist als ein Mittel zu einem bestimmten Zweck eingesetzt, beispielsweise um eine Aussage, ein Geständnis, einen Widerruf oder eine Information zu erhalten oder um den Willen und den Widerstand des Folteropfers (dauerhaft) zu brechen. Im engeren Sinne ist Folter eine Tat einer bestimmten Interessengruppe (beispielsweise Teile der staatlichen Exekutive oder politisch-militärische Organisationen) an einem Individuum, etwa durch die historische Inquisition, die Polizei oder Geheimdienste. Laut der UN-Antifolterkonvention ist jede Handlung als Folter zu werten, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen“. Folter ist international geächtet. (Auszüge Quelle Wikipedia)

United Nation-OHCR /Genf ‚Jede Anwendung von tödlicher Gewalt durch staatliche Autoritäten, die nicht aufgrund von Bestimmungen zum Recht auf Leben gerechtfertigt sind, sind als extralegale Hinrichtung zu betrachten…..“ Amnesty International Extralegale Hinrichtungen sind ein fundamentaler Angriff auf die Menschenrechte. Sie verstoßen gegen das menschliche Gewissen….


Durch die Verweigerung des Rechts auf Leben (Verweigerung Essen, Medikamente, medizinische Behandlung, Folter durch Isolations- Dunkelhaft, usw.), SGB, Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention inkl. unserer angebotenen Gespräches ‚alle an einen und alles auf den Tisch‘ erfüllt sie unserer Meinung nach auch die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a.:


† § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen (Auszüge)

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

  1. Mord oder Totschlag oder Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen oder
  2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b

zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,                    1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,………………


Weitere Punkte/Details werden zur Niederschrift erklärt!

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Ende Auszug aus Klage an Frau BODEN

 

Ende Auszüge MENZEMER, MANSER, BODEN und Fortsetzung Klage

gegen

Bundeskanzlerin & CDU Vorsitzende Angela MERKEL

und

Ministerpräsident BW/Diözesanrat/Schützenkönig Winfried KRETSCHMANN (B90/Grüne)

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† † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † †

Zu 2. Wir reichen Klage gegen Bundeskanzlerin/CDU Vorsitzende Angela MERKEL & Ministerpräsident Winfried KRETSCHMANN (GRÜNE)  zur Beantwortung der Gretchenfragen – an Eides statt – ein. Dies zur Vereinfachung des Verfahrens – damit können die Beteiligung an den Verbrechen gegen Menschenrechte rasch und belastbar klären und damit auch das weitere Vorgehen abkürzen.

 


Haben Sie Bundeskanzlerin/CDU Vorsitzende Angela MERKEL & Ministerpräsident Winfried KRETSCHMANN (GRÜNE)  bei Herr Bruno Schillinger; Bachstr. 1 79232 March nach Sozialgesetzen (SGB), Bundesverfassungsgericht, Landesverfassung, Grundgesetz, Menschenrechten, UN Behindertenrechtskonvention (Bundesgesetz) gehandelt – Ja oder Nein?

Bundeskanzlerin/CDU Vorsitzende Angela MERKEL & Ministerpräsident Winfried KRETSCHMANN (GRÜNE), bekennen Sie sich zu Amtseid, Landesverfassung, Grundgesetz, Menschenrechten und setzen sich dafür ein – JA oder NEIN?

Auf welcher Rechtsbasis (nach dem 08/05/1945) verweigern Sie Bundeskanzlerin/CDU Vorsitzende Angela MERKEL & Ministerpräsident Winfried KRETSCHMANN (GRÜNE) einem Menschen das Recht auf Leben, lassen ihn misshandeln, foltern, hinrichten, verrecken?

Auf welcher Rechtsbasis (nach dem 08/05/1945) setzen Sie Bundeskanzlerin/CDU Vorsitzende Angela MERKEL & Ministerpräsident Winfried KRETSCHMANN (GRÜNE)  sich über das Bundesverfassungsgericht hinweg?

Auf welcher Basis begründen Sie ihre/die Dienstfähigkeit ihrer Mitarbeiter/Vorgesetzten trotz der nachgewiesenen Betrügereien, Folter, Verbrechen gegen Menschenrechte?


 

Einerseits um sich nicht im jahrzehntelangen ‚war nicht zuständig – waren Vorschriften – gab Anweisungen – vorauseilenden Gehorsam – usw.‚ Ausredenkampf zu verlieren, andererseits damit Herr Schillinger noch gehört werden kann, bevor er als politisch Verfolgter/Gefangener bestimmungsgemäß verreckt ist.

Anm. Arzt. Feb. 2013 ‚Ihr Zug ist in fünf Jahren abgefahren, durch den behördlich verursachten Nierenschaden .  durch die Verweigerung von Hartz IV, damit Essen, Diabetesbehandlung 2009.

2009 Verweigerung Fortzahlung Hartz IV weil sich Herr Schillinger nicht mit ‚mit Ihnen ist alles besprochen und geklärt‚ nötigen/erpressen ließ und weiter die Untersuchung dieses behördlichen/politischen Sozial- Steuerbetruges verlangte. Folgen: Lebensgefahr – wurde zur Lebensrettung über Airbase bei Kinloos ausgeflogen und hat überlebt mit Augen- Nierenschaden (irreparabel)         
Seit Anf. Sep. 2009 Augenschaden bekannt in Behörden (Jobcenter stellv. Geschäftsführer Huber und Agentur für Arbeit stellv. Direktor Gourdial) – damals wurde bereits mitgeteilt, dass die Behandlung ca. 6 Monate dauern würde (3 Monate plus 3 Monate stabile Werte plus dann neue Brille) wir hatten auch Lese/Schreibhilfe angeboten, die aber ebenso ignoriert wurde.

Jan. 2010 Laborwerte zum behördlich verursachten Nierenschaden den Behörden mitgeteilt

Feb. 2013 Todesurteil mitgeteilt – Arzt ‚ihr Zug ist in fünf Jahren abgefahren durch den behördlich verursachten Nierenschaden.

Seit 25/10/2016 keine feste Nahrung mehr möglich

Bis heute (02/06/2017) keine Hilfe, Beratung nach SGB, Grundgesetz, Menschenrechten, UN Behindertenrechtskonvention (Bundesgesetz seit 2009)  – auch nicht durch Bundeskanzlerin/CDU Vorsitzende Angela MERKEL & Ministerpräsident Winfried KRETSCHMANN (GRÜNE)  – daher ist die logische Zielsetzung ‚lasst ihn verrecken, dann Akte zu und die Verbrecher gegen Menschenrechte. Täter, informierten, beteiligten Personen sind wieder geschützt‚ erwiesen.

2005 Hintergrund/Auslöser dieser Verbrechen: Herr Schillinger kam May 2005 durch Ende des Zeitvertrages in Hartz IV – zum 01. Aug. 2005 hatte er eine Arbeitsstelle (IT, Vollzeit, unbefristet, selbst gefunden) die durch das Jobcenter verhindert wurde (bestätigt in deren eigenen Fallmanagerbericht) wie auch weitere Stellen. Damit ist der Hartz IV Bezug seit 1. Aug. 2005 ein messbarer Schaden für die BRD plus entgangene Steuern, usw.

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Zu 3. Wir beantragen die Beiordnung eines Anwaltes zum Ausgleich des Rechtsnachteils und der behördlich verursachten, bekannten Gesundheitsschäden. In Anbetracht des Volumens der Verbrechen gegen Menschenrechte und beteiligten, informierten Personen, Täter, Unterstützer muss es eine professionellen Kanzlei mit Zulassung zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und ICC / The Hague sein mit nachgewiesener Erfahrung (EMKR) und staatlicher Kostenübernahme.

Wobei wir weiterhin ein Gespräch ‚alle an einen und alles auf den Tisch‘, bzw. Mediation anbieten. Was seit Jahren verweigert wird, teilweise mit dümmsten Aussagen wie ‚DIE (Anm. kompetente Gesprächspartner) haben wir nicht, woher sollen wir die nehmen?‚ (Landratsamt), die die bisherige gezeigte Inkompetenz beweisen. Bedingung ist aber die Soforthilfe und kompetente Gesprächspartner.

Die behördliche Forderung nach Entmündigung, weil ‚der Betreuer kann dann einen Anwalt beauftragen‚ ist indiskutabel und eindeutige Verweigerung des Zugangs zur Justiz durch die Verursacher/Täter – außerdem versuchte Veruntreuung von Sozial/Steuergeldern. Denn wozu einem Betreuer monatlich hunderte Euros bezahlen plus Anwaltskosten, für etwas das der Anwalt/Herr Schillinger selbst machen kann. Hier ist die Zielsetzung eindeutig, das ein behördlich bestellter, bezahlter, kontrollierter Betreuer die unausgesprochenen Vorgaben befolgt. Da diese Betreuer wirtschaftlich von Behörden/Justiz abhängig sind. Es gab bereits genügend Dokumentationen, wie unbequeme Betreuer, also jene die sich für die Menschen einsetzten, nur noch schwere/zeitaufwendige Fälle bekamen, die sich nicht in der Regelzeit von 4,5 Stunden/Monat (lt. Leiter Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung) bearbeiten ließen. Dagegen gibt es die einfachen Fälle, z.B. 12 mal abheften Kontoauszug im Jahr = ca. 2.800,- €/Jahr. Außerdem wären dann ca. 32 Personen das Limit pro Betreuer, doch manche haben über 100 Opfer macht bei a‘ 4,5 Std./Person = 450 Stunden/Monat.

Letzter Anwalt XY aus Wermelskirchen, der zuerst alles korrekt angehen wollte, über die versuchte Entmündigung durch Jobcenter nur lachte ‚das versuchen die immer wieder‘ und das Mandat auf PKH Basis (Prozesskostenhilfe) übernahm. Doch als er merkte, dass die Verantwortlichen in der BW ReGIERung (GRÜNROT) seine Parteifreunde sind, hat er sich um 180 Grad gedreht – wollte die rechtliche Entmündigung ‚kann so einfacher arbeiten‘ und als das nicht klappte, extra Geld (600,- € für lesen der Akten, oder 180,- € für Rückgabe des Mandats) – unserer Meinung nach ist das Mandantenverrat.
Wir gehen davon aus, dass die Verantwortlichen in Politik hier die Zusammenarbeit  anordnen, um gemeinsam die Täter im Amt zur Verantwortung/Regress zu ziehen. Beispiel: Unnötige Hartz IV Zahlungen seit Aug. 2005, gehen in die Zehntausende, plus Steuerbetrug, Gesundheitskosten, usw.
So können die Schadensersatzforderung auch direkt an die Verursacher abgegeben werden.

Exkurs: Amtsgericht verweist an Jobcenter statt die Klage zuzulassen:


Amtsgericht Freiburg ‚Sie werden darauf hingewiesen, dass in sozialrechtlichen Angelegenheiten grundsätzlich kein Beratungsschein gewährt wird, da die Beratungspflicht der Fachbehörde vorgeht und zuerst in Anspruch zu nehmen ist‘.


Muss man noch mehr sagen? Die Opfer müssen sich vom Täter beraten lassen. Hand in Hand gegen die Menschen im Land.

Exkurs: Wir empfehlen diese Dokumentation zur Parteilichkeit der Justiz – darin wird auch die Freiburger Justiz erwähnt:


(UN)-Rechts-Staat Deutschland! Politik-Bürokratur – Justiz – EINIG gegen Recht und Freiheit!

BR DokThema -Deutsche Justiz – Wie gefährdet ist unser Recht?

gestern · Mi, 22. Feb · 22:00-22:45 · BR – http://www.br.de                            Wie würde es der deutschen Justiz ergehen, wenn es hierzulande zu politischen Veränderungen käme wie derzeit in den USA? DokThema untersucht die Rolle der Richter, Staatsanwälte und der Polizei in einem Justizsystem, das immer noch nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 organisiert ist.

Private Zusammenfassung – einige Infos aus Sendung (letztes Drittel):

z.B. Freiburg: Anzahl der Urteile sind Einstellungs/Beförderungsentscheidend – NICHT das Recht! Richter klagt dagegen, wird isoliert/gemobbt!

– Gerichtspräsidenten bekommt Anweisungen direkt vom Justizministerium

– Viele Vergleiche = Gericht spart Zeit, 10 Minuten statt 10 Tage Verhandlung, Staatsanwalt/Verteidiger bekommen beide etwas Recht, der Angeklagte bekommt weniger Strafe – nur das Opfer (Nebenkläger  darf nicht mitreden, wird nicht einmal gefragt!

– und vieles mehr – Fazit: Deutschland ist kein Rechtsstaat! Justiz hat nur die Aufgabe hinzuhalten, zu verschleppen, usw. oder handelt wie bei Bruno auf Weisung – oder wieso sonst wird Brunos Wohnung gestürmt, das Notrufsystem zerstört – weil die Definition ‚Verweigerung Diabetes- Nierenmedikamente ist ein Verbrechen gegen Menschenrechte‘ eine Beleidigung für die Bürokrateten ist – gleichzeitig werden weiter lebenswichtige Medikamente verweigert!


Richter heute – 2017 – Auszug Dokumentation ANLAGE


Gibt es bald wieder Berufsverbote?

Sie sind Lehrer, Staatsanwälte, Richter oder Polizisten und haben eins gemeinsam: Sie kandidieren als AfD-Mitglieder für den Bundestag.

…..Jens Maier (AfD), Bundestagskandidat  

„Dazu äußere ich mich gar nicht!“

Ein Richter soll neutraler Staatsdiener sein. Daran bestehen im Fall Maier erhebliche Zweifel.

Auf Facebook schrieb er einmal, er könne keine „Moslems“ mehr sehen.

„Gestern lief mir an der Ampel so eine Schleiereule am Wagen vorbei. (…) Ich kann nur noch Wut und Zorn für dieses Gesinde empfinden.“

Hätte eine muslimische Angeklagte von diesem Richter ein gerechtes Urteil zu erwarten?

Im Januar trat Maier im Dresdner Ballhaus Watzke auf. Am selben Abend als Björn Höcke das Holocaustmahnmal als „Denkmal der Schande“ bezeichnete. Maier schlug in dieselbe Kerbe:

Jens Maier (AfD), Bundestagskandidat  

„Diese ganze Entwicklung, die jetzt gerade stattfindet, die Herstellung von Mischvölkern, um die nationalen Identitäten auszulöschen (…), das ist einfach nicht zu ertragen!“ …………..

Gilbert Häfner, Präsident Landgericht Dresden

„Er macht weiter Zivilsachen, schwerpunktmäßig Straßenverkehrsunfälle in der Berufung, da ist die politische Dimension ersichtlich nicht so stark ausgeprägt.“
Maier hat bereits politisch brisante Urteile gefällt – auch zur Freude der rechtsextremen NPD. Auf Klage der Partei hin verpasste er dem Extremismusforscher Steffen Kailitz einen Maulkorb: Der dürfe nicht länger sagen, die NPD strebe rassistische Vertreibungen und Staatsverbrechen an.
Vergangenen Freitag kassierte eine andere Kammer des Dresdner Landgerichts diesen Spruch. Kailitz darf die NPD weiter scharf kritisieren.
Der Wissenschaftler ist überzeugt: AfD-Richter Maier hätte in dieser Sache niemals urteilen dürfen.

………. Jens Maier (AfD), Bundestagskandidat

„Hehe, mittlerweile dürfte ich ja Deutschlands bekanntester Richter sein …“ – „Ich bin immer noch Richter, ich hoff, dass ich das auch bleibe, haha.“  


24. Juni 2017, 14:41 Uhr

† Prozess gegen früheren SS-Sanitäter – Neubrandenburger Richter für befangen erklärt

Im Prozess gegen einen ehemaligen SS-Wachmann sind drei Richter wegen Befangenheit abgelehnt worden. Der Grund: Sie hätten wiederholt versucht, einem Nebenkläger die Teilnahme an der Verhandlung zu verwehren. ANLAGE


 

Oder gilt ‚Bürokraten/Politiker haben immer recht‘, sozusagen die überarbeite Version des:

‚Never forget that everything Hitler did in Germany was legal‘ (Martin Luther King)?

Die beigeordnete Kanzlei muss neben EMKR, Grundgesetz, Menschenrechte, UN CRPD auch andere Bereiche (inkl. Standesrecht) abdecken.

Hier noch Auszüge des Bundesverfassungsgerichtes als Beweis für die willkürliche, asoziale, rassistische Verweigerung des zustehenden Mehrbedarfs u.a. für TAGESlicht/Krebsschutz (4) und damit für Verbrechen gegen Menschenrechte durch Jobcenter, usw. um z.B. Boni (Jobcenter) zu bekommen.


Bundesverfassungsgericht

Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 -1 BvL 1/09-1 BvL 3/09-1 BvL 4/09

  1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
  2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs.

1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu. 

  1. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
  2. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

 

Sozialgericht Freiburg hat Herr Schillinger 2009 das Recht auf Leben verweigert, als es die Weigerung der Fortzahlung billigte und den Antrag auf einstweilige Anordnung verweigerte und ihm damit nicht nur Essen, Miete sondern dem Diabetiker auch die Krankenversicherung und so die lebensnotwendigen Medikamente verweigerte. Gegen SGB, Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention und auch gegen Bundesverfassungsgericht:


Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen ….. Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html


 

Nachdem wir das entdeckten und den SG Gerichtspräsidenten um Erklärung baten, wurde stattdessen sofort die willkürliche Entmündigung von Herr Schillinger eingeleitet.

Exkurs: Die Dis-Qualifikation der Gutachter wird im NSU/NAZI Mordprozess deutlich gezeigt. Einerseits musste da der beauftragte Gutachter Bauer (zweifacher Professor zugeben, dass er die Mindestanforderungen für Gutachter überhaupt nicht kennt (u.a. …Bauer gibt außerdem zu, die Mindestanforderungen für Gutachten nicht zu kennen…. ‚Gutachter in Erklärungsnot‘ SPIEGEL/SPON) und dabei war er bis zur Emeritierung ‚…. der Leiter des Gutachtenbereichs der Uniklinik Freiburg.


Joachim Bauer (* 21. Oktober 1951 in Tübingen) ist ein deutscher Arzt mit Ausbildung als Internist, Psychiater und Psychosomatischer Mediziner. Er ist Universitätsprofessor an der Universität Freiburg und als solcher im Bereich Psychoneuroimmunologie tätig.[1][2] Er war bis zu seiner Emeritierung Anfang April 2017 als Oberarzt in der Ambulanz der Abteilung Psychosomatische Medizin der Universitätsklinik Freiburg tätig und leitete den Gutachtenbereich. Bauer ist zweifach habilitiert, Autor mehrerer Veröffentlichungen und Sachbücher. …..  https://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Bauer


Die vom Gericht beauftragte Gutachterin, trug denselben Nachnamen und folgte eindeutig Vorgaben. Denn als sie ein Jahr zuvor denselben Auftrag vom Jobcenter bekam, gab sie deren Ansinnen eine schallende Ohrfeige. Anm. Die Begutachtung erfolgte nicht nach erkennbaren wissenschaftlichen Grundlagen und welcher denkende Mensch maßt sich an, Geschehnisse über 10 Jahre, mit großen Schriftwechsel, unter Einbeziehung von SGB (Sozialgesetzbuch), Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention, usw. in nur 45 Minuten zusammenfassen? Ebenso wurden Anträge, erkennbare Straftaten der Auftraggeber, usw. bagatellisiert/ignoriert, usw., wodurch sich der Eindruck auf ein bestelltes Gefälligkeitsgutachten hinweist mehr wie aufdrängt. Oder sind Gutachter tatsächlich Genies, die ALLE Gesetze, inkl. Urteile (wie hier Hartz IV Urteil BVerfG, oder den zweiten Satz des Grundgesetzes Art. 1 (den 1. Satz blubbert ja jeder los, doch der wichtige 2 Satz ist unbekannt):


† Grundgesetz Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung ALLER staatlichen Gewalt.


usw. parat haben? Auch der Amtsarzt versuchte mit betrügerischen Aussagen eine heimliche Begutachtung zu erschleichen.

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Zu 4.  Wir erwarten die Zusammenarbeit mit einem Vertretern der BRD: Da die BRD durch diese Arbeitsverweigerungen, Amtspflichtverletzungen, Vorteilsnahme/gewährung (Korruption), Straftaten, Verbrechen gegen Menschenrechte im Amt ebenso geschädigt wurde/wird und Ansprüche auf Schadensersatz hat, u.a. für unnötig gezahlte Sozialleistungen  durch Verhinderung der Untersuchung der Verhinderung der Arbeitsaufnahme, Verweigerung von Sozialleistungen, eigene Vorteilsnahme- gewährung = Korruption (z.B. Gehalts- Pensions- Bonizahlungen, usw.) trotz Verweigerung der Amtspflichten, Arbeitsleistung, öffentlicher Untersuchung u.a. Vertuschung von Straftaten im Amt, inkl. Verweigerung jeder Untersuchung (….Strafanzeigen werden automatisch eingestellt … Dorfpolizist)).


Politische Beamte (Generalbundesanwalt, Generalstaatsanwälte, Gerichtspräsidentinnen, usw.

Definition: Politische Beamte bekleiden Ämter, zu deren Ausübung die fortdauernde Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung erforderlich ist.


Die Kosten dieser staatlichen Betrügereien lassen sich am Beispiel von Hartz IV einfach berechnen und zuordnen. Beispiel: Herr Schillinger kam May 2005 durch Ende des Zeitvertrages in Hartz IV – zum 01. Aug. 2005 hatte er eine Arbeitsstelle (IT, Vollzeit, unbefristet, selbst gefunden, bei früheren Arbeitgeber) die durch das Jobcenter verhindert wurde, durch Verweigerung der Information zu Übernahme der notwendigen Umzugskosten (bestätigt in deren eigenen Fallmanagerbericht – …..die Arbeitsaufnahme konnte wegen Erklärung zu Umzugskosten durch die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald nicht stattfinden…..). Zwei Jahre später haben wir erfahren, dass ein Darlehen normal wäre, dass dann bei Erfolg auch in einen Zuschuss umgewandelt wird. Auch andere Arbeitsplätze wurden behördlich verhindert/sabotiert. Damit ist der Hartz IV Bezug seit 1. Aug. 2005 ein messbarer Schaden für die BRD plus entgangene Steuern, usw. plus Gehalt / Bonizahlungen / Frühpension der Täter.

Wir erwarten, dass die BRD hier endlich die Verantwortlichen in Regress nimmt – da bisher jede Untersuchung verweigert wurde und auch offensichtliche Lügen/Betrügereien der Bürokratur hingenommen werden, um die Täter im Amt aus Corpsgeist zu schützen (z.B. gefälschte Dokumente, wie auch im Fall des Weihnachtsmarktattentäters AMRI – Anlage Sendungsdokumentation 01.06.2017 21:45 Kontraste Umstrittene Aufklärung – Berliner Staatsschützer kontrollieren sich im Fall Amri selbst).

Ebenso fordern wir die offizielle Distanzierung von diesem tausendjährigen Rassismus, wie ARSCHLOCH  (Amtsneudeutsch für ‚Menschen mit Behinderung‚), oder Erpressung ‚Diabetesbehandlung bei Entmündigung‚ oder SIEG HEIL Rufen (Anzeige unterdrückt) oder der staatlichen Euthanasie ‚die Verweigerung von Essen, Diabetesmedikamenten DURCH Behörden ist weder versuchter Mord noch eine andere Straftat‘. Hinweis: Die Definition ARSCHLOCH für Menschen mit Behinderung durch Leiter der ‚Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung‘ unter Gelächter Mitarbeiter und Billigung der Vorgesetzten, Aufsichtsbehörden, Justiz, Regierung, ist unserer Meinung nach Volksverhetzung.


† StGB § 130 Volksverhetzung (Auszug)

Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

    die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. https://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung


 

Außerdem muss diese Verfassungsuntreue/Verfassungsfeindschaft, bei gleichzeitiger Nutzniesung / Schmarotzerei an Leistungen (Gehalt, Pension) desselben Staates den man hier direkt bekämpft, endlich gestoppt werden. Denn das eindeutige handeln gegen unser Grundgesetz ist als Verfassungsfeindschaft zu werten und die beteiligten / informierten Personen sind untragbar als Vertreter des Staates (z.B. Mithilfe / Duldung / Unterstützung des Einsatzes von REICHSBÜRGER (Attentate, vom Verfassungsschutz beobachtet) gegen Herr Schillinger auf Staatskosten oder Vertuschung von SIEG HEIL Rufen (Bürgermeister/Gemeinderat schweigen), bzw. nahezu 50 Jahre zum entfernen eines Hakenkreuzes aus einer Gedenkstätte in March.

Außerdem ist es unzumutbar, dass Menschen von Behörden gezwungen werden, sich an verfassungsfeindliche Organisationen auszuliefern, weil diese als ‚Helfer‘ vorgegeben werden und diese damit zu finanzieren.

Es ist auch keine Legalisierung, dass sich Behörden auf höhere Anweisung berufen, wie auf den schweigenden Befehl von Ministerpräsident Kretschmann GRÜNE, wie Landesjurist Menzemer der mit seinem unsäglichen ‚was soll ich machen, wenn der Kretschmann nichts tut?‚ seine Arbeit, Amts- Aufsichtspflichten, Grundgesetz, Menschenrechte bis zur Anzeigepflicht von Straftaten im Amt und Amtseid bis heute verweigert.

Oder die Weitergabe von Behördendaten über Herr Schillinger (Geheimnisverrat) an rechte Gruppierung durch Landratsamt oder die Beauftragung von offensichtlichen REICHSBÜRGERN (verfassungsfeindliche Organisation) gegen Herr Schillinger auf Staatskosten.


REICHSBÜRGER missionieren im Staatsauftrag

www.dassindbrunosmoerder.wordpress.com/reichsbuerger-steuerfinanziert/

Letzter Stand 07/10/2016 – 02/06/2017 Meldung Reichsbürgerverdacht, folgende Strafanzeige (unterlassene Hilfeleistung; vorsätzliche Körperverletzung; usw. wurde unterdrückt.

Auftrag war die Kontaktaufnahme und Sachstandsfeststellung bei Jobcenter/Sozialamt/Rente und Herstellung der Versorgung mit vollen Hartz IV Regelsatz (409,- € aktuell nur 261,02 €) plus Mehrbedarf, medizinischer Versorgung, Medikamente, inkl. TAGESlicht/Krebsschutz, usw. 

Seit dem 25/08/2016 KEIN Kontakt mehr! Hatte gesagt, dass die 6 Monate Hilfe genehmigt wurden! Damit ist sein Geld gesichert!

Persönliche Gespräche mit Herr Benz:

  1. Termin: 25/08/2016 Donnerstag 09/0 Termin – kam erst um 09/30 – bis 10/15 – drohende Stromabschaltung ’so schnell schalten die nicht ab‘
  2. Termin: 14/06/2016 Dienstag JVA Freiburg
  3. Termin: 30/05/2016 Montag JVA Freiburg

 

Zur Vollständigkeit die Definition Amtsdelikte (Auszug – – komplett Anlage – Quelle Wikipedia):


Amtsdelikt oder auch Amtswillkür bezeichnet einen strafbaren Akt der Willkür durch einen Amtsträger in einer Behörde.

Der Träger eines öffentlichen Amtes ist wegen seiner besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet. Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht. Entsprechend dieser regelmäßigen beruflichen Aufgabe von Amtsträgern im Sinne der öffentlichen und rechtlichen Ordnung ergibt sich eine besondere Gefährdung für Handlungen, die im rechtlichen Sinn in einem weiten Spektrum von der Fahrlässigkeit bis zur Selbstjustiz liegen können……..

Amtsdelikte sind durchweg Offizialdelikte.                                      mehr Anlage


 

Einige der ’staatstragenden‘, asozialen, rassistischen Aussagen zur Vernichtung von Herr Schillinger:


‚Euthanasie ‚Die Verweigerung von Essen, Diabetesbehandlung ist weder versuchter Mord noch eine andere Straftat‘ gebilligt von Kretschmann, Merkel, Landesregierung, allen Abgeordneten, usw.

Unsere Gesprächsangebote ‚alle an einen und alles auf den Tisch‘ wurde verweigert mit gleichzeitiger Erklärung der Inkompetenz ‚DIE (Anm. kompetente Gesprächspartner) haben wir nicht, woher sollen wir die nehmen?‘ Landratsamt, gebilligt von Vorgesetzten, usw. bis Kretschmann, Merkel.

nixxe Haftbefehl, nixxe Gefängnis‚ = 1. Verhaftung, Verschleppung, Aussetzung von Bruno im Auftrag CDU Politiker (10 Tagessätze a‘ 200,- € = 2.000,- € bei einem Hartz IV Bezieher)

‚was soll ich machen, wenn der Kretschmann nichts tut?‘ Landesjurist Menzemer

‚wir sind über alles informiert‘ Vorzimmer BW Ministerpräsident Kretschmann GRÜNE

‚Da muss der Zahnarzt zu ihnen nach Hause kommen‘ Sozial/Landratsamt – für eine Operation in Vollnarkose – gegen Vorgaben der Krankenkasse, denn ein Praxisbesuch ist möglich, wenn die Behörden den TAGESlicht/Krebsschutz nicht verweigert hätten

Dorfpolizist verweigert Aufnahme von Strafanzeigen mit ‚die Staatsanwaltschaft stellt alles automatisch ein‘ und begeht damit zwei Verbrechen in einem Satz. Dorfpolizist Ruf handelt eindeutig gegen die in der Ausbildung beigebrachten Grundlagen der Polizei. Webseite Leitfaden Polizeiausbildung kommentiert/mit Praxisbeispielen – xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx – auf Nachfrage

Erpressung ‚Diabetesbehandlung bei Entmündigung‘ (Justiz/Behörden)

Die Akten sind voll von weiteren asozialen, rassistischen,

Grundgesetz/Menschenrechtsfeindlichen Aussagen der Amtsträger/ Politiker.


Die übliche Ausrede ‚Erinnere mich nicht‚ stufen wir entweder als Demenz und/oder Vertuschung durch fehlende/wahrheitswidrige Dokumentation (Falschbeurkundung lt. LKA Direktor) ein.

Herr Schillinger wurde niemals ein ‚faires Verfahren‚ entsprechend EMRK gewährt und seine Rechte vorsätzlich verweigert. Dazu hier zwei Auszüge der ANLAGEN


Das Recht auf ein faires Verfahren („Fair Trial“) ist eine justizmäßige Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips. Der Grundsatz ist in Europa in Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten niedergelegt……………

Sozialgerichtsprozess

„Der aus Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip bzw. Art 6 EMRK abgeleitete Anspruch auf ein faires Verfahren soll sicherstellen, dass Streitigkeiten von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt werden (vgl. BSG Beschluss vom 18.6.2014 – B 10 ÜG 1/14 B – Juris RdNr 22). Er ist verletzt, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards, wie das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten (vgl. EGMR, NJW 1995, 1413 – Dombo Beheer), das Verbot widersprüchlichen Verhaltens oder der Schutz vor Überraschungsentscheidungen nicht gewahrt werden (vgl. BSG SozR 4-1500 § 118 Nr 3 RdNr 16 mwN).“……… https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_ein_faires_Verfahren


 

Wobei die Verweigerung des Zugangs zur Justiz, die Verweigerung des Rechts auf Leben (2009 ) und versuchte Entmündigung (beides durch Sozialgericht Freiburg), uvm. Beweisen, dass es nie ein faires Verfahren nach EMRK gab.

 


EMRK Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren

(1) 1Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. ……….

(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:

  1. a) innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
  2. b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;
  3. c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
  4. d) Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten
  5. e) unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.

Unsere Anmerkungen:

Zu 3a+c+e: kein faires Verfahren durch Verweigerung von Beiordnung eines Anwaltes

– Anwalt / Lese / Schreibhilfe entspricht Anspruch auf Dolmetscher

Zu 3b: Anzeige/Strafbefehl wegen angeblicher Beleidigung ‚wer den Papst beleidigt, kommt ins Gefängnis‚ ist ein eindeutig konstruiertes Geheimverfahren = Willkür. Weil bei Beleidigung kein Anwalt beigeordnet werden muss. Herr Schillinger hat von dem Verfahren erst erfahren, als die Polizei spätabends klingelte und ihn direkt ins Gefängnis verschleppte, mit falschen Hinweis ‚morgen sprechen Sie den Richter/Staatsanwalt‘. Dass es ein unfaires Verfahren ist, scheint der Gefängnisdirektor gewusst zu haben und hat deshalb vermutlich keine Auskunft gegeben, wieso Bruno Schillinger im Gefängnis sitzt und gefoltert wird?

Auch die Wohnungsstürmung, mit gezielter Zerstörung des Notrufsystems ‚die Faxerei muss aufhören‘ (Polizei), weil die Feststellung das ‚die Verweigerung von Diabetes- Nierenmedikamenten ein Verbrechen gegen Menschenrechte ist‚ als Beleidigung gilt, bei gleichzeitiger weiterer Verweigerung dieser lebenswichtigen Medikamente und Strafverfolgung der Täter im Amt, ist ein weiterer Beweis für Willkür und Verweigerung des Artikel 6 EMRK.


 

Wir fordern Bereitstellung aller Akten (digitale & Papierform) inkl. der Originaldaten / Änderungsdokumentation und der Daten aller Bearbeiter/Einsichtnehmer/beteiligten/informierten  Personen!

Denn bereits der allererste Fallmanagerbericht des Jobcenter wurde gefälscht und diese erwiesene Fälschung = Falschbeurkundung immer vertuscht. Wie auch beim Lkw Attentäter Anis Amri (Weihnachtsmarkt Berlin) die Akten gefälscht wurden. ANLAGE


Auszug aus früheren Schreiben: ….Denn die Verbrechen an Herr Schillinger haben ihren Ursprung in den Verbrechen von Politikern gegen Herr Schillinger um ihre eigenen Verbrechen zu vertuschen – beginnend mit der Stellensabotage des Jobcenter (dokumentiert in deren eigenen Fallmanagerbericht, inkl. Hautkrankheit), geschützt durch Kollegen/Parteifreunde. Ebenso der Korruption, z.B. ehem. Jobcenter Geschäftsführer in Frühpension, der den Bericht so vertuschte – in drei Schreiben:

  1. Bericht ist Basis der weiteren Zusammenarbeit
  2. Bericht liegt so nicht vor
  3. weitere Nachforschungen sind nicht zielführend

Doch die Reihenfolge stimmt so tatsächlich und als Herr Schillinger 2009 weiter auf Untersuchung bestand, hat man ihm die Lebensgrundlage und vor allem gezielt die Diabetesversorgung entzogen, ihn in Lebensgefahr gebracht! Wir konnten ihn damals mit Augen- Nierenschaden (irreparabel) retten…..


 

Kurz nach der fehlgeschlagenen Erpressung ‚mit ihnen ist alles besprochen und geklärt‚ (hat Sachbearbeiterin in Auftrag von Jobcenter Geschäftsführer ausgerichtet, inkl. Verweigerung Schriftform) zur Schließung der Akten, weil Herr Schillinger wissen wollte WANN man das mit ihm angeblich besprochen und geklärt hatte. Denn diesen Jobcenter Geschäftsführer hatte er seit über 2 Jahren nicht mehr gesprochen, nachdem dieser weitere Arbeitsplätze verhindert hatte. Darauf ließ der Geschäftsführer die Fortzahlung von Hartz IV verweigern, meldete Herr Schillinger von der Krankenkasse ab und erpresste, misshandelte, folterte so den Diabetiker weiter. Sein Stellvertreter Huber versuchte Herr Schillinger zu kriminalisieren, als er ihn zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung aufforderte. Sogar als Herr Schillinger im Oktober 2009 im Jobcenter/Agentur gegen Arbeit am Empfang zusammenbrach, wurden ihm die Kosten für den Rettungseinsatz in Rechnung gestellt. Herr Schillinger brach nach stundenlangen warten zusammen – wodurch die Direktorin der Agentur für Arbeit / Jobcenter Geschäftsführerin endlich reagierten. Sie ließen dem behandelnden Notarzt ein Hausverbot für den Bewusstlosen übergeben. Davon erfuhr Herr Schillinger erst Monate später, weil das Schreiben offenbar auf dem Weg in die Klinik verloren ging. Das Hausverbot an einen Bewusstlosen ist ein eindeutiger Beweis für asoziales, rassistische, faschistisches Handeln gegen Menschen die nicht der Bürokratur = Herrenrasse angehören. Ist. Kurz danach wurde diese Direktorin nach Hannover wegversetzt. Der verantwortliche Jobcenter Geschäftsführer war noch schneller, nach der fehlgeschlagenen Erpressung, versuchten Entmündigung – alles übliche Methoden von faschistischen Diktaturen – in die sichere Frühpension verbracht worden. Forderungen nach Untersuchung, usw. wurden mit dem illegalen ‚der ist weg, da kann man nichts mehr machen‚ bagatellisiert. Doch so lange solche Personen weiter Pension beziehen und dadurch weiter an ihren Opfern schmarotzen (Pension 72% letztes Gehalt, mind. 1.670,- €) ist jede Pensionszahlung ein Verhöhnung der Opfer und Beweis des Unrechtsstaates zu Gunsten der Schreibtischtäter.


Ausgangspunkt Schreibtischtäter: Anfang des 20. Jahrhunderts und auch in der Weimarer Republik hatte das deutsche Beamtentum überwiegend eine konservative Grundhaltung. In der Zeit des Nationalsozialismus wirkte die Staatstreue der meisten Beamten regimeerhaltend, da auch verbrecherische Maßnahmen, wenn sie nur formaljuristisch korrekt waren, von einer Vielzahl sogenannter Schreibtischtäter mit getragen oder zumindest geduldet wurden.


Die Duldung/Anordnung per schweigenden Führerbefehl ‚was soll ich machen, wenn der Kretschmann nichts tut?‚ (Landesjurist) dieser Verbrechen gegen Menschenrechte ist kein Persilschein / Legalisierung dieser Verbrechen – siehe Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse. Denn jeder Amtsträger wurde zusätzlich über Grundgesetz, Menscherechte informiert (ANLAGE) und hat sich persönlich entschlossen diese zu verweigern. Die Remonstration ist ebenso bekannt, wie der Amtseid (Schwur auf Grundgesetz). Wer nicht remonstriert/Anzeige erstattet , billigt diese Taten und ist damit Mittäter.

Auch wenn Bundeskanzlerin Merkel die üblichen Methoden deutlich aufzeigte, was mit Menschen geschieht, die Grundgesetz, Menschenrechte einfordern und so auch die Linie vorgibt.:


Es habe in der DDR eine Diktatur des Proletariats und den festgeschriebenen Führungsanspruch der SED gegeben. Wer das anzweifelte, für den hätten die auf dem Papier vorhandenen Gesetze ganz schnell nichts mehr gegolten – „und wenn man Pech hatte, für die ganze Familie gleich mit“, sagte die Kanzlerin, die in der DDR aufwuchs –

http://www.faz.net/aktuell/politik/25-jahre-mauerfall/streit-ueber-unrechtsstaat-ddr-merkel-nennt-debatte-beklemmend-13255394.html


 „Wenn die Partei Weisung gibt, folgen die Richter“, Walter Janka, über seine Verurteilung zu 5 Jahren Zuchthaus durch das Oberste Gericht der DDR


Allgemeine Frage:

Welchen Unterschied sehen Sie zwischen DDR, heutiger BRD, oder III. Reich?

Wir können nach den ganzen Taten gegen Herr Schillinger und andere Menschen nur feststellen, dass es nach unserer Meinung heute noch schlimmer ist wie bei den Nazis. Denn wir alle haben in der Schule über deren Verbrechen gelernt und trotzdem führen die Nachfahren der Degeneration NAZI, damals waren Beamte/Bürokrateten als „politische Soldaten in Zivil“ definiert, die als ‚Schreibtischtäter‘ die Menschen in die Vernichtung/Euthanasie schickten.

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Zu 5 a. Wir beantragen zur Feststellung der Misshandlung, Folter, Euthanasie gegen die EU Charta der Menschenrechte und Feststellung der Verweigerung dieser EU Charta die sofortige Einschaltung / Verweisung im Eilverfahren an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg und Einschaltung des ICC in The Hague, zur Aufnahme der neutralen Strafverfolgung – da die Lebenszeit von Bruno Schillinger durch die Taten/Unterlassungen der Behörden / Justiz / Politik absehbar zu Ende geht. Arzt, Feb. 2013 ‚Ihr Zug ist in fünf Jahren abgefahren, durch den behördlich verursachten Nierenschaden, – trotzdem gab es keine Hilfe nach SGB, GG, Menschenrechten oder öffentliche Untersuchung. Gleichzeitig fordern wir den Stopp dieser politischen Folter/Hinrichtung/Euthanasie und Einhaltung von Grundgesetz, Menschenrechten!

Gleichzeitig wird beantragt Herr Schillinger Schutz durch Asyl im demokratischen Ausland zu geben, mit gesicherter Versorgung von Essen, Medizin, usw.

Gleichzeitig erwarten wir die Distanzierung von diesen Verbrechen gegen Menschenrechte, dem deutlich erkennbaren Rassismus (Arschloch, SIEG HEIL Rufe, extralegale Hinrichtung/Euthanasie, usw.) und dem handeln gegen unser Grundgesetz und Demokratie durch die verfassungsfeindliche Befürwortung der Rechtsstaats- Demokratiegefährdung durch die verfassungsfeindliche Befürwortung der Straftaten an Herr Schillinger (inkl. StGB § 89a, usw.).

Die deutsche Bürokratie/Justiz hat bereits mehrfach und jahrelang bewiesen hat, dass Grundgesetz, Menschenrechte für die Täter in den eigenen Reihen nicht gelten und diese geschützt werden, z.B.

– Erpressung ‚Diabetesbehandlung bei Entmündigung

– Sozialgericht verweigert SGB, Grundgesetz, Menschenrechte und als wir das beweisen konnten und den Präsidenten um Klärung baten, wurde die willkürliche Entmündigung eingeleitet.

– Wohnungsstürmung mit gezielter Zerstörung des Notüberwachungssystems

– Foltergefängnis einzige Information ‚wer den Papst beleidigt, kommt ins Gefängnis‚.

– ‚Staatsanwaltschaft stellt alles automatisch ein‚ – Dorfpolizist Ruf verweigerte damit die Aufnahme von Strafanzeigen zur Niederschrift und beging damit zwei Verbrechen in einem Satz.

– keine Anzeige durch Kollegen die erkennen mussten, welche Verbrechen hier begangen werden und damit auch Offizialdelikte unterdrückten/vertuschten (Falschbeurkundung/Vertuschung siehe AMRI, das Berliner LKW Attentat hätte anscheinend verhindert werden können, hätten die involvierten Behörden nach Recht, Gesetz und Arbeitsauftrag gehandelt und nicht die Überwachungsberichte erfunden / konfabuliert. (ANLAGE) Wie auch bei der im behördeneigenen Fallmanagerbericht (2005) bestätigten Verhinderung der Arbeitsaufnahme durch das Jobcenter und Bestätigung der Hautkrankheit. Außerdem kennt jeder Mensch auch Zahnschmerzen und so kann sich jeder denkende Mensch die Schmerzen vorstellen, die Herr Schillinger durch die Behandlungsverweigerung der durch die Mangelernährung verursachten Kieferschäden (Blutungen, offene Schrauben) hat. Es sei denn, man ist bürokratisch / sadistisch (andere prügeln im Schutz der Bürokratur), bzw. bürokratisch / sadomasochistisch (andere prügeln, selbst geprügelt werden durch Vorgesetzte) veranlagt und geilt sich an den eigenen Misshandlungen/Folter auf. Was auch ein logischer Aspekt ist, wobei die Veranlagung deutscher Bürokraten zur Misshandlung von ‚Nicht-Kastenmitgliedern‘ seit 1.000 Jahren dokumentiert ist.

Auch bei anderen Menschen wird das Legalitätsprinzip ausgesetzt und Offizialdelikte vertuscht, z.B.


† Exkurs: Triebtäter im Jobcenter? Willkür/Machtmissbrauch durch Hartz IVerbrechen?!
Oder wieso möchte ein männlicher Jobcenter Mitarbeiter Samstag Abend nach 18/00 in einer dunklen Winternacht unbedingt die Wohnung einer alleinstehenden Frau besichtigen und droht dazu mit Sperre der Hartz IV Leistungen? Ausgewiesen hat er sich erst auf mehrfache Aufforderung (war zu diesem Zeitpunkt nicht überprüfbar). Den Grund der Wohnungsbesichtigung gegen das Grundgesetz hat er auch nicht genannt. Wurde hier eine Vergewaltigung ‚bumsen oder Sperre versucht?‘. Beschwerden, Anzeigen wurden nicht beantwortet, stattdessen gab es Drohungen der JC-KollegenInnen ‚wir werden jetzt öfter bei ihnen vorbeikommen‚ gegen das Opfer, die bereits umgesetzt wurden. Also Strafvereitlung und weitere Nötigung im Amt. Oder wieso hat niemand hinterfragt, wieso ein männlicher Mitarbeiter am Samstag Abend plötzlich Überstunden schiebt? Denn Überstunden müssen angeordnet werden um sie abrechnen zu können, womit Vorgesetzte diese illegalen Methoden, Nötigungen unterstützen!

Auch hier ignoriert man das offensichtlich illegale Eindringen eines einzelnen männlichen Jobcenter Mitarbeiters in einer dunklen Winternacht bei einer bekannt alleinstehenden Frau und überdeckt diese Taten mit Aktivität gegen das Opfer. Auch will niemand sagen, wer diesen Besuch anordnete, bzw. die Überstunden am Wochenende genehmigte. Denn wenn die Überstunden genehmigt waren, ist die Schikane/Willkür bewiesen – war nichts genehmigt, ist die Willkür dieses Mitarbeiters bewiesen.


 

Wie bei Herr Schillinger ignoriert man die auslösende Tat, hier spätabendliches Eindringen in die vom Grundgesetz geschützte Wohnung und geht stattdessen gezielt gegen das Opfer vor. Bei Herr Schillinger hat das Jobcenter nicht nur die Arbeitsaufnahme verhindert, sondern dies auch im eigenen Fallmanagerbericht bestätigt. Doch das wird stupide ignoriert und man lässt ihn stattdessen verrecken.

Ein Verweis an das BVerfG nach GG Art. 100 ist unserer Meinung nach sinnlos, da man dort bereits, wie auch bei anderen Klageeinreichungen, die behördlich bekannten, verursachten Gesundheitsschäden (Augen, usw.) von Herr Schillinger gegen ihn eingesetzt hat. Z.B. keine Beiordnung eines Anwaltes, kein telefonischer Kontakt trotz mehrfachen Hinweises auf:


Weitere Punkte/Details möchte Herr Schillinger zur Niederschrift erklären – was ihm aber bisher verweigert wird. Wir sind leider gezwungen dies immer zu wiederholen.

Bitte nur telefonisch mit Bruno Schillinger in Verbindung setzen. Denn lesen kann er z.Zt. durch die Misshandlungen der Job Centre/Sozialamt/Sozialgericht selbst nicht und wir sind nicht vor Ort. Außerdem wird ihm die mögliche Hilfe, technischer oder anderweitig, durch die Behörden verweigert!

Diese Folter/Hinrichtung geschieht mit Wissen und damit auch auf Befehl von CDU Vorsitzenden / Bundeskanzlerin Angela MERKEL & BW Ministerpräsident Winfried KRETSCHMANN GRÜNE!


Und damit gezielt den ‚Zugang zur Justiz‘ (UN CRPD) verweigerte. Außerdem hätte jeder Sozialrichter dies in den langen Jahren des Hartz IVerbrechens schon lange tun können.

Da Herr Schillinger durch seine Forderung nach Grundgesetz, Menschenrechten, auch eindeutig politisch verfolgt, gefoltert wird und als lebender Beweis verrecken soll, hingerichtet wird – halten wir uns an die EU Charta für Menschenrechte.


Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Art. 3 des Europarats und Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 4:     „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Plus Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

† EMR Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren


 

Politischer Gefangener AUSZUG ANLAGE https://de.wikipedia.org/wiki/Politischer_Gefangener


Ein politischer Gefangener, auch politischer Häftling, ist eine Person, die aufgrund politischer oder weltanschaulicher Gründe in Haft ist. Dies erstreckt sich nicht nur auf Personen, die wegen Meinungsdelikten oder im jeweiligen Staat verbotener politischer Aktivitäten festgehalten werden, sondern auf alle Fälle, bei denen politische Einstellung oder politische Aktivitäten des Gefangenen maßgeblichen Einfluss auf die Strafzumessung hatten. Die Unterscheidung zwischen politischen und legitimen Gefangenen ist auf rechtspositivistischer Basis nicht eindeutig.

Definition Stefan Trechsel, Professor für Strafrecht an der Universität Zürich und ehemaliger Präsident der Europäischen Menschenrechtskommission definiert politische Gefangenschaft unter anderem damit, dass sie sich beispielsweise auf Personen, bei denen das Strafmaß, gemessen an der begangenen Straftat, aus politischen Gründen unverhältnismäßig hoch ausgefallen ist (bezieht). Oder aber auf Gefangene, die aus politischen Gründen misshandelt wurden oder keinen entsprechenden rechtlichen Beistand erhalten haben.[1]

Der Europarat sieht eine um ihre Freiheit gebrachte Person als politischen Gefangenen an, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

    die Festnahme verletzt fundamentale Garantien, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben sind, insbesondere Gedankenfreiheit, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Koalitionsfreiheit       
    die Verhängung der Haftstrafe erfolgte aus rein politischen Gründen, ohne Verbindung zu einer strafbaren Handlung

    die Länge oder die Umstände der Inhaftierung sind aus politischen Motiven offensichtlich unverhältnismäßig in Bezug auf das Vergehen, dessen die Person verdächtig ist oder schuldig befunden wurde

    die Person wird aus politischen Motiven im Vergleich zu anderen Inhaftierten auf diskriminierende Weise behandelt

    die Inhaftierung ist Resultat eines offensichtlich unfairen Verfahrens, bei dem politische Motive der Staatsgewalt angenommen werden können[2]

 

Anmerkungen: bold by us – die Haftstrafe wurde ebenso willkürlich verhängt, wie die Wohnungsstürmung mit gezielter Zerstörung des Notrufsystems und weiterer Verweigerung von lebenswichtigen Medikamenten im Auftrag von Merkels Parteifreundin/Landrätin/Juristin. Wie zuvor auch der CDU Politiker geschützt wurde, der die 1. Verhaftung/Verschleppung/Aussetzung durch die Polizei in Auftrag gab, die mit ‚nixxe Haftbefehl, nixxe Gefängnis‚ vorläufig endete und keine Untersuchung stattfand.


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Zu 5 b. Wir beantragen zusätzlich die sofortige Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, ob irgendeine Reduzierung des Existenzminimums (Hartz IV) überhaupt der EMRK entspricht.

Ausgangslage: Hartz IV (z.Zt. 409,- €/Monat) ist laut Gesetzgeber (Aussagen der jeweiligen Minister) und Bundesverfassungsgericht das Existenzminimum, plus Mietzahlung.


Bundesverfassungsgericht

Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 -1 BvL 1/09-1 BvL 3/09-1 BvL 4/09

  1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
  2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
  3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
  4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

 

Da Hartz IV das anerkannte Existenzminimum ist, ist jede Minderung (egal aus welchen Grund (behördliche Sanktion wegen Nicht-Wohlverhaltens, Reduzierung wegen nicht übernommenen Mietkosten wegen dubioser, selbstdefinierter Obergrenzen, Vorleistungen für Zwangsumzüge, Kosten für Anträge auf Prozesskostenhilfe (ca. 10,- €), usw.)) eine Entziehung der absoluten Lebensgrundlage und so handeln damit gegen:


Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Art. 3 des Europarats und Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 4:     „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

Plus Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. – und weitere Punkte.

† Grundgesetz Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung ALLER staatlichen Gewalt. # Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. # Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich,


Herr Schillinger muss mit 261,- €/Monat auskommen, ohne Information/Beratung durch Frau Manser (Jobcenter) oder Sozialbehörden wieso er so wenig Geld bekommt (Regelsatz 409,- €) und auch der zustehende Mehrbedarf (z.B. TAGESlicht/Krebsschutz, usw.) verweigert wird. Die medizinischen Dokumente wurden offensichtlich unterschlagen – Jobcenter Geschäftsführerin Frau Manser ‚die ham wir nicht‚ – wobei es sie offenbar überfordert zu klären, wieso mit diesen Dokumenten bereits Leistungen bewilligt und bezahlt worden sind. Die Dokumente also existiert haben müssen. Außerdem hat Frau Manser die Hautverbrennungen durch TAGESlicht selbst gesehen, wie auch Mitarbeiter. Oder wird die Unterschlagung vertuscht? Denn es wurde immer wieder massiv gefordert, dass Herr Schillinger NEUE Unterlagen einreicht. Wie wir erfahren haben, hätte er damit einen neuen Antrag gestellt und der Originalantrag wäre vergessen worden. Außerdem hätten die Behörden dann behaupten können ‚die Unterlagen wurden endlich eingereicht, wir bearbeiten sie jetzt‘ und die Unterschlagung wäre damit perfekt vertuscht. Wobei sie informiert wurde, dass diese Untersuchungen sehr schmerzhaft sind. Sie ihn also zusätzlich quälen möchte. Die fehlenden Fahrtkosten, Schmerzen durch die Fahrt sind ebenso bekannt.

Da das Bundesverfassungsgericht die Überprüfung/Gegenüberstellung dieses Grundsatzproblems nach EMRK offensichtlich ausblendet, auch andere Richter (z.B. Sozialgerichte bei Klagen gegen Sanktionen) auf den jahrelangen Justizweg schicken, statt zumindest Grundgesetz Art. 100 zu ziehen und auch die Gesetzgebung diese Entziehung der Lebensgrundlagen duldet, scheint die Brisanz der Reduzierung des Existenzminimums in Bezug zu EMRK bekannt zu sein.

Wobei der Justizweg auch gegen das EMRK ‚Recht auf faires Verfahren‘ verstößt.


Grundgesetz Art 100

(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt………………….


 

Deshalb beantragen wir die sofortige Verweisung an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Feststellung, dass die Kürzung der von Bundestag beschlossenen und vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Existenzminimums (Hartz IV) gegen die EMRK verstößt.

Ebenso muss geprüft werden, ob Sonderzahlung an Mitarbeiter der Jobcenter für die Erfüllung von Kürzungsvorgaben, usw. der EMRK entsprechen. Da man sich persönliche Vorteile verschafft, durch die Verweigerung gesetzlich zustehender Leistungen.

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Zu 6. Wir beantragen/fordern Asyl im demokratischen Ausland, in dem die Menschenrechte eingehalten werdenmit gesicherter Versorgung von Essen, Medizin, usw. zum Schutz von Bruno Schillinger vor weiterer politischer Folter, Verfolgung, Gefangenschaft, usw. durch die bereits bekannten Behörden/Politiker/usw. Sicherstellung der Versorgung, medizinischen Behandlung, usw. Damit Herr Schillinger seine restliche, diagnostizierte Lebenszeit (Arzt, Feb. 2013 ‚Ihr Zug ist in fünf Jahren abgefahren, durch den behördlich verursachten Nierenschaden – dennoch gab es nie Hilfe nach SGB/GG/Menschenrechten oder öffentliche Untersuchung) in Würde verbringen kann.

Denn es ist unzumutbar, weiter von den Tätern und deren Kollegen (Corpsgeist) abhängig zu sein und die involvierten Behörden/Aufsichtsbehörden bis in Justiz/Politik bewiesen haben, dass Herr Schillinger weder Hilfe bekommt, noch das Recht auf Leben, Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention (Bundesgesetz seit 2009) hat. Die Befangenheit und Parteilichkeit ist eindeutig erkennbar. Auch wenn sich die Geschichte hier wiederholt, weil die wenigen KZ Überlebenden nach ihrer Rückkehr denselben Beamten gegenüberstanden, die sie zur Vernichtung ins KZ bringen ließen.

Womit nach den Gesetzen der Logik weiter die tausendjährigen Gesetze angewandt werden, wie z.B. die Bezeichnung ARSCHLOCH für Menschen mit Behinderung im Amtsdeutsch des Landratsamtes, gebilligt bis hinauf zu Kanzlerin Merkel, Ministerpräsident Kretschmann zählen.

Asyl im Ausland zum Schutz von Leben vor Verbrechern gegen Menschenrechte dürfte kein Problem sein, da bereits Schüler alleine ins Ausland verschickt werden – von Jugendämtern. Der Aufenthalt im Ausland wurde bei Schülern zwar offensichtlich zur Vermögensmehrung der Sozialorganisationen, die sogar von behördlichen Entscheidern geführt wurden (Fernsehdokumentationen). Hier ist es der Beweis, dass die Finanzierung der Aufenthaltes im Ausland einfach möglich ist und Herr Schillinger so Schutz und Asyl erhalten kann und vor weiterer direkter politischer Verfolgung geschützt ist. Die Finanzierung muss gesichert ist und nicht wieder willkürlich, wie 2009 als sein Hartz IV Bezug, gestoppt wurde und erst ein Jahr später durch das Gericht nachgezahlt wurde. ANLAGE

Gleichzeitig würde die Luftveränderung (See) die Atmung sehr erleichtern, wie wir 2009 bei unserer Rettungsaktion erlebten.

Hinweis: Sollte irgendeinE MitarbeiterIn gegen die Misshandlungen, Folter, Euthanasie, wie auch die Bezeichnung ARSCHLOCH intern protestiert/remonstriert und Anzeige erstattet haben, erwarten wir die Vorlage der schriftlichen Beweise. Bis dahin gilt für uns jede beteiligte/informierte Person als Verbrecher gegen Menschenrechte. Wobei wir davon ausgehen, dass dies nicht geschehen ist, denn wer zulässt, dass hilfesuchende Menschen mit ‚gehen Sie zur Kirche, die haben Geld, die können spenden‚  wegjagt werden und so Arbeitsverweigerung, Verbrechen gegen Menschenrechte begeht, trotz mehrfacher Hinweise auf SGB, Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention, wird sicher nicht dafür eingestanden sein.

Wir hatten Gespräche ‚alle an einen und alles auf den Tisch‚ und vertraulichen Kontakt angeboten.

Anmerkung: Die Folgen der unbehandelten/schlecht behandelten Diabetes gehört zum Allgemeinwissen. Die anderen Gesundheitsschäden (Haut, Kiefer, usw.) wurden ihm als Fotodokumentation (auch online) bereitgestellt/mitgeteilt.

 


Asylgründe             Asylberechtigung      Quelle: BAMF

http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/Schutzformen/Asylberechtigung/asylberechtigung-node.html

Asylberechtigt und demnach politisch verfolgt sind Menschen, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein werden, aufgrund ihrer

– Rasse (der Begriff „Rasse“ wird in Anlehnung an den Vertragstext der Genfer Flüchtlingskonvention verwendet),

– Nationalität,

– politischen Überzeugung

– religiösen Grundentscheidung oder

– Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (als bestimmte soziale Gruppe kann auch eine Gruppe gelten, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Orientierung gründet),

ohne eine Fluchtalternative innerhalb des Herkunftslandes oder anderweitigen Schutz vor Verfolgung zu haben…………….

Grundgesetz Art 16a        (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht……….

Politische Verfolgung      https://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Verfolgung       ANLAGEN


 

Herr Schillinger wird verfolgt, wegen seiner

– politischen Überzeugung ‚Für Demokratie / Grundgesetz / Menschenrechte und gegen Rassismus, Bürokratur, Politikratur, Faschismus, Diktatur, staatlichen Terror

– Zugehörigkeit zur Gruppe der ‚Menschen mit Behinderung‚, die in Amtsneudeutsch ARSCHLOCH genannt werden (früher ‚unwertes Leben‘)

 

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Zu 7. Allgemeines – wie Lese/Schreibprobleme – Isolation/Dunkelhaft

Diesen Text finden Sie mehrfach in jedem Fax (Anfang, Mitte, Ende, Fußnoten:


Bitte nur telefonisch mit Bruno Schillinger in Verbindung setzen. Denn lesen kann er z.Zt. durch die Misshandlungen der Job Centre/Sozialamt/Sozialgericht selbst nicht und wir sind nicht vor Ort. Außerdem wird ihm die mögliche Hilfe, technischer oder anderweitig, durch die Behörden verweigert!

Diese Folter/Hinrichtung geschieht mit Wissen und damit auch auf Befehl von CDU Vorsitzenden / Bundeskanzlerin Angela MERKEL & BW Ministerpräsident Winfried KRETSCHMANN GRÜNE!


 

Womit die Verweigerung der entsprechenden, notwendigen Folgearbeit die Unterlassung einer Diensthandlung und Ausnutzung der behördlich verursachten, bekannten Gesundheitsschäden gegen Herr Schillinger ist. Ebenso wie die Verweigerung dieser Forderung:


Weitere Punkte/Details möchte Herr Schillinger zur Niederschrift erklären – was ihm aber bisher verweigert wird. Wir sind leider gezwungen dies immer zu wiederholen.


Wir informieren nochmals ausdrücklich über die behördlich verursachten, bekannten Augenprobleme. Diese wurden 2009 durch die Verweigerung von Hartz IV Fortzahlung, damit der Krankenversicherung und so medizinischer Versorgung bei bekannter Diabetes verursacht. Nach unserer Lebensrettung (ausgeflogen zu uns über Airbase Kinloss) hat Herr Schillinger dies Anf. Sep. 2009 dem stellv. Jobcenter Geschäftsführer Huber und stellv. Direktor Agentur für Arbeit Freiburg Gourdial mitgeteilt, inkl. Behandlungsplan (ca. 6 Monate) und das wir uns bereit erklärten die Schreib/Lesearbeit von hier (UK) zu übernehmen, wenn die Unterlagen per Fax/Email zugestellt werden. Dazu gab es aber nie eine Antwort. Stattdessen werden die üblichen Lügen ‚wir haben ihm doch geschrieben‚ verbreitet oder man stellt sich mit ‚die Nachbarn sollen ihm vorlesen‚ über das Bundesverfassungsgericht. Nachdem das Telefon von Bruno Schillinger gesperrt und damit jede Kommunikation verhindert wurde, haben wir unser Hilfsangebot zurückgezogen, da es keine Verbindung mehr zu ihm gab.

Oder ‚kommen Sie bei uns vorbei‚ was vorsätzliche Körperverletzung, Misshandlung, Folter und auch Unterlassung der Diensthandlungen ist. Denn ohne TAGESlicht/Krebschutz erleidet Herr Schillinger schlimmste Verbrennungen/Schmerzen.

Das ‚da müssen Sie halt jemanden vorbeischicken‚ ist ebenso rassistisch und kriminell, denn es ist bekannt, dass Herr Schillinger alleine wohnt. Wir sind nicht vor Ort – steht in jedem Schreiben.

Als das Jobcenter die Lebensgrundlage verweigerte, wurde beim Sozialamt Landkreis um Hilfe nachgefragt. Dort wurde sofort jemand vorbeigeschickt, die noch auf der Treppe verlangte die Wohnung zu besichtigen und als Bruno Schillinger fragte, wer sie ist und was sie macht kam ein ‚ich biete Hilfe UND Betreuung an‚ – Herr Schillinger sagte, dass er die Hilfe gerne annimmt, die Entmündigung aber grundsätzlich ablehnt. Daraufhin drehte sie sich sofort um, stürmte mit einem wütenden ‚DAS entscheidet der Richter‘ die Treppe hinunter und ward nie mehr gesehen. Immerhin ist durch diese unterlassene Hilfeleistung der Beweis geliefert, dass es die Möglichkeit des Hausbesuches gibt. Was durch die Verfolgungsbetreuung der Jobcenter (Exkurs: bumsen oder Sperre‚) bundesweit nachgewiesen ist.

Es ist eindeutig erkennbar, dass nur die Entmündigung abgepresst werden soll, um die Verbrecher gegen Menschenrechte im Amt zu entlasten.

Herr Schillinger hat weiter versucht Hilfe zu finden, was damit endete, dass er als ARSCHLOCH bezeichnet wurde, im Landratsamt, vom Leiter der ‚Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung‘ unter Gelächter seiner Mitarbeiter. Also eindeutig diskriminierend, rassistisch behandelt und vorsätzlich seiner Rechte beraubt wurde – mit Billigung der Amtsleitung, Aufsichtsbehörde, bis in Regierung.

Anmerkungen/Beweise:

  1. Um Verbrennungen durch die Hautkrankheit zu vermeiden und durch die Augenprobleme, hat ein Richter bei ihm angerufen (Details erst bei einer Untersuchung) und in einem Gespräch (über 1 Stunde) viele Details nachgefragt. Ein weiterer Beweis, dass es auch andere Möglichkeiten zum Kontakt und Informationsabgleich gibt wie die geforderte Entmündigung.
  2. Dorfpolizist – Wohnungsstürmung – Als das Überfallkommando (7 Personen inkl. Schlüsseldienst) bei Herr Schillinger klingelte, hat der bekannte Dorfpolizist Ruf den Durchsuchungsbefehl sofort vorgelesen ‚weil Sie haben ja Augenprobleme haben‚ ohne ihn auszuhändigen.
  3. es gibt unzählige Beweise für die Kenntnis der Gesundheitsprobleme und Verweigerung jeder Hilfe.

 

Damit ist bewiesen, das die Gesundheitsschäden systematisch gegen Herr Schillinger eingesetzt werden und die möglichen Kommunikationsgrundlagen stupide oder verbrecherisch ignoriert werden:


Weitere Punkte/Details möchte Herr Schillinger zur Niederschrift erklären – was ihm aber bisher verweigert wird. Wir sind leider gezwungen dies immer zu wiederholen.

Bitte nur telefonisch mit Bruno Schillinger in Verbindung setzen. Denn lesen kann er z.Zt. durch die Misshandlungen der Job Centre/Sozialamt/Sozialgericht selbst nicht und wir sind nicht vor Ort. Außerdem wird ihm die mögliche Hilfe, technischer oder anderweitig, durch die Behörden verweigert!

Diese Folter/Hinrichtung geschieht mit Wissen und damit auch auf Befehl von CDU Vorsitzenden / Bundeskanzlerin Angela MERKEL & BW Ministerpräsident Winfried KRETSCHMANN GRÜNE!


 

Auch damit wird eindeutig gegen die EMRK gehandelt, wie auch gegen deutsche Gesetze:


Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Art. 3 des Europarats und Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 4:     „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ Plus Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.


 

Und auch gegen das höchste deutsche Gericht, z.B. durch SG Freiburg, usw.


Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen ….. Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html


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Zu 8. Wir bitten jede involvierte Person um Hilfe, Unterstützung, Informationen, usw. und einstehen für Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention. Wir erinnern, dass Bruno Schillinger seit dem 25/10/2016 keine feste Nahrung mehr essen kann. Amtspflichten und Soforthilfe (Essen, med. Behandlung (Herz, Augen, Diabetes, Nieren, Augen, Kiefer, Haut, Bestrahlung), Medikamente, inkl. TAGESlicht/Krebsschutz (erlaubt maximal 30 Minuten TAGESlicht), Schmerztherapie/Krankengymnastik/Funktionstraining/Mobilisierung, usw., bzw. Einschaltung von Sozialbehörden, Strafverfolgung und Mitteilung der entsprechenden Nachweise wird sicher weiter verweigert  Die Gesundheitsschäden sind ebenso leicht zu erkennen wie die Gesetzesbrüche, zusammengefasst als Verbrechen gegen Menschenrechte. Alles ist hilfreich, danke. Selbstverständlich sichern wir Vertraulichkeit zu.

Wir sagen hier allen Menschen einfach D.A.N.K.E. und erinnern alle Bürokraten/Politiker/Justiz nochmals an unser aller Grundgesetz:


† Grundgesetz Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung ALLER staatlichen Gewalt. # Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. # Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich,


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Anmerkung: Herr Schillinger hat niemals und wird niemals ehrliche Hilfe ablehnen. Doch er wird sich nicht erpressen lassen (z.B. ‚Diabetesbehandlung bei Entmündigung‘ durch die Gesinnungsgenossen der tausendjährigen Traditionalisten). Es ist KEINE Selbstgefährdung, wenn er diese Erpressungen, usw. ablehnt. Es wird auch garantiert niemals eine Fremdgefährdung geben. Wir informieren die Behörden/usw. sicherheitshalber erneut, dass es Vorsorge- und Betreuungsvollmachten gibt, die auch notariell beglaubigt sind. Falls Sie weitere Betrügereien planen, wie ‚Betreuer macht alles für Sie, schriebt alles, liest vor‚ Landratsamt, das dann zugeben musste, dass diese Personen nur 4,5 (vierkommafünf) Stunden Monat aktiv sind. Rechnet man da die Bürokratie, Fahrtzeit, usw. heraus, dann liegt der Betrug ‚Betreuer macht alles für Sie, schreibt alles, liest vor‚. zur Erschleichung der Entmündigung eindeutig auf der Hand.

Ebenso ist die dumme, inflationäre Verwendung der Bezeichnung ‚Querulant‘, die offenbar das ARSCHLOCH im Publikumsverkehr ersetzt hat, mehr wie ein Fehlgriff. Einerseits ist das NAZI-Vokabular, zweitens nicht definiert, nicht mal die Verwender können den Bezug definieren und drittens geht es nicht um sinnlose Aktivitäten, sondern um das geforderte Recht auf Leben, Grundgesetz, Menschenrechte und Beratung/Information nach Sozialgesetzbuch. Typisch für diese rassistische Bezeichnung ist auch, dass niemand die Grundprobleme angehen will sondern sich in Konfabulationen verstrickt. Die auslösende Ursache, die Verhinderung der Arbeitsaufnahme durch das Jobcenter wurde in deren eigenen Fallmanagerbericht (2005), wie auch die Hautkrankheit bestätigt. Der Jobcenter Geschäftsführer ließ 2009 ausrichten ‚mit ihnen ist alles besprochen und geklärt‚, wusste aber nicht mal was besprochen wurde und Herr Schillinger hat diesen zuletzt 2007 gesehen, wo er weitere Arbeitsplätze verhinderte. Oder Abteilungspräsident Hoffmann (Regierungspräsidium Freiburg), rief späten Freitag Nachmittag an, um auszurichten ‚habe mit meinen Mitarbeitern gesprochen, alles o.k.‚ – konnte aber keine Details nennen, noch diese Aussage in Schriftform bestätigen. Er sagte zwar zu, sich am Montag darum zu kümmern, doch kurz danach meldete sein Email Programm die automatische Antwort ‚Bin ab sofort in Urlaub‘. Also eine weitere Lüge, ein weiterer Betrug, zur Vorteilsgewährung- nahme. Oder wie kann die Jobcenter Geschäftsführerin Manser behaupten ‚die ham wir nicht‚ obwohl mit diesen medizinischen Dokumenten bereits Leistungen bewilligt und bezahlt worden sind? Sie wollte es klären (Anf. 2012) doch seitdem hat man von ihr nichts mehr gehört. Ebenso dass sie keine Befangenheit erkennen will/kann, sich selbst für ‚nicht befangen‚ erklärt. Vorpubertäre Naivität?


Manser: also dann ham wir das ja, also wenn sie nichts Neues zu sagen haben das habe ich ihnen ja geschrieben dann lassen wir das jetzt

Bruno: geschrieben Sie wissen dass ich das selbst nicht lesen kann

Manser: Ja

Bruno: und solange das alte nicht abgearbeitet ist wird es dabei bleiben

Manser: ja also wir haben keine offenen Sachen mehr ……. PROTOKOLL ANLAGE


Damit ist eindeutig, dass ein Bürger der durch das eindeutige Versagen, danach Verbrechen der Behörden geschädigt , gefoltert und hingerichtet wird, mit NAZI Vokabular und deren Methoden weiter rassistisch verfolgt wird, um die Behördenkollegen/Verbrecher im Amt zu schützen. Damit beweisen die beteiligten, informierten Personen erneut, dass sie eindeutig gegen Demokratie, Grundgesetz, Menschenrechte sind und Menschen mit Behinderung wieder vernichtet werden können, wie auch Ministerpräsident Kretschmann, Bundeskanzlerin/CDU Vorsitzende Merkel, kompletter Landtag BW bestätigten mit: ‚die Verweigerung von Essen, Diabetesbehandlung DURCH Behörden, ist weder versuchter Mord, noch eine andere Straftat‚. Euthanasie 2017! 

Zweifel? Beantworten Sie einfach diese Fragen:


Wurde bei Herr Bruno Schillinger; Bachstr. 1 79232 March nach Sozialgesetzen (SGB), Bundesverfassungsgericht, Landesverfassung, Grundgesetz, Menschenrechten, UN Behindertenrechtskonvention (Bundesgesetz) gehandelt – Ja oder Nein?

Bekennen Sie sich zu Amtseid, Landesverfassung, Grundgesetz, Menschenrechten und setzen sich dafür ein – JA oder NEIN?

Auf welcher Rechtsbasis (nach 08/05/1945) verweigert man Bruno Schillinger das Recht auf Leben, lässt ihn misshandeln, foltern, hinrichten, verrecken, handelt gegen Bundesverfassungsgericht?

Auf welcher Basis wird die Dienstfähigkeit der Mitarbeiter/Vorgesetzten trotz der nachgewiesenen Betrügereien, Folter, Verbrechen gegen Menschenrechte begründet?


Hinweis: Alles ist online dokumentiert, mit Namensnennung der beteiligten, informierten Personen und ohne jeden Protest. Von der willkürlichen Folterhaft abgesehen. Wäre nur ein Komma falsch, hätte man auf legale Weise reagiert – doch wie will man vor der Justiz gegen die eindeutige Wahrheit vorgehen? Da hilft nur Folter, Gefangenschaft, extralegale Hinrichtung und warten, dass Bruno Schillinger endlich verreckt, um die Verbrecher gegen Menschenrechte weiter zu schützen und zu versorgen!

Zur Erinnerung an alle LeserInnen

 

 

Sogar in Deutschland mit SIEG HEIL, Euthanasie– even in nasty Nazi Germany


Weitere Punkte/Details möchte Herr Schillinger zur Niederschrift erklären – was ihm aber bisher verweigert wird. Wir sind leider gezwungen dies immer zu wiederholen.

Bitte nur telefonisch mit Bruno Schillinger in Verbindung setzen. Denn lesen kann er z.Zt. durch die Misshandlungen der Job Centre/Sozialamt/Sozialgericht selbst nicht und wir sind nicht vor Ort. Außerdem wird ihm die mögliche Hilfe, technischer oder anderweitig, durch die Behörden verweigert!

Diese Folter/Hinrichtung geschieht mit Wissen und damit auch auf Befehl von CDU Vorsitzenden / Bundeskanzlerin Angela MERKEL & BW Ministerpräsident Winfried KRETSCHMANN GRÜNE!


bgnumber_bygaelic triangle trial Human Rights Dungeon German http frameDie Tätowierung auf dem Arm – die Kennzeichnung der Nazis für Vernichtung der Menschen! DAS geschieht mit der Hartz IV BG-Nummer! Wir fordern Sie auf, die politische Verfolgung und diese Euthanasie endlich zu stoppen! Ihr Schweigen befiehlt Verfassungsbruch, Rassismus, Euthanasie!


 

Hochachtungsvoll

Supporters And Friends Of Bruno Schillinger (SAFOB)

Wir SaFoB sind räumlich zu weit entfernt und können ihn nicht erneut zu uns nach England holen. Wie im July/Aug. 09 als wir sein Leben retten mussten – vor unsäglichen Behörden, die ihm Essen und Diabetesbehandlung verweigerten.

 

 

Liste der Anlagen

† Bilder der Gesundheitsschäden

† Anlage in jedem Schreiben

Hier einige hilfreiche Definitionen zu dieser staatlichen Folter/Euthanasie:

† ‚Vertriebsbeauftragter Siemens AG‚ – Hardcopies Gemeinde March http://www.march.de-  Beruf: ‚Vertriebsbeauftragter Siemens AG‚ – war auch in Wahlwerbung

† Der DREIJÄHRIGE ALESSIO KÖNNTE NOCH LEBEN

HÄTTEN KRETSCHMANN/ALTPETER NICHT VÖLLIG VERSAGT!

Exkurs: Alessio, 3 Jahre, unter Obhut des Landratsamtes – misshandelt und tot geprügelt

† Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz, Angst, massive Erniedrigung) an Menschen durch andere Menschen.

† Politischer Gefangener            https://de.wikipedia.org/wiki/Politischer_Gefangener

† 1. Teil Gedächtnisprotokoll Telefonat mit ARGE Geschäftsführerin Frau Manser Donnerstag 03/22/2012 ca. 12/00 0761-20269-104 – 2. Teil mit Hinweisen auf Gesetzesbrüche, usw.

† Asyl im Ausland zum Schutz von Leben vor Verbrechern gegen Menschenrechte dürfte kein Problem sein, da bereits Schüler alleine ins Ausland verschickt werden – von Jugendämtern.

Do 01.06.2017 | 21:45 | Kontraste Umstrittene Aufklärung – Berliner Staatsschützer kontrollieren sich im Fall Amri selbst 

Andreas Geisel (SPD), Innensenator Berlin „Wir müssen davon ausgehen, dass jetzt im Raum die Vorwürfe stehen Strafvereitelung zugunsten Anis Amri und Falschbeurkundung. Um es klar zu sagen: auf dieser Basis einer Verhaftung hätte womöglich dieser Anschlag verhindert werden können. Das ist die Tragweite, von der wir hier gegenwärtig sprechen.“

† Bei der Berliner Polizei droht ein beispielloser Skandal. Beamte könnten Nachlässigkeiten bei den Ermittlungen gegen Terrorist Amri verschleiert haben. Eine Behörde ermittelt gegen die eigenen Leute.

† Asylgründe                      Asylberechtigung  Quelle: BAMF

† Grundgesetz Art 16a 

† Politische Verfolgung    https://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Verfolgung

† Sadomasochismus         Sadismus     Masochismus

† Amtsmissbrauch https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsmissbrauch_(Deutschland)

† Amtsdelikt oder auch Amtswillkür bezeichnet einen strafbaren Akt der Willkür durch einen Amtsträger in einer Behörde.

† Arbeitsverweigerung    https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsverweigerung

† Dienstvergehen   Beamtenstatusgesetz      § 47 Nichterfüllung von Pflichten

† Grundgesetz Art 4

† Politische Beamte

† Auszüge Grundsatzprogramme – CDU – SPD – GRÜNE

† Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums

† Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG)    § 33 Grundpflichten

Strafvereitelung   https://de.wikipedia.org/wiki/Strafvereitelung

† Falschbeurkundung im Amt   https://de.wikipedia.org/wiki/Falschbeurkundung_im_Amt

† Mittelbare Falschbeurkundung https://de.wikipedia.org/wiki/Mittelbare_Falschbeurkundung

† Remonstrationspflicht  dbb = Deutscher Beamten Bund

† Recht auf ein faires Verfahren

† Europäische Menschenrechtskonvention Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren

 

† 2 Urteile (Auszüge) Bundesverfassungsgericht (Hartz IV / Schutz der Menschenwürde durch Gerichte) plus Amtsgericht Freiburg– weitere Beweise für unfaire Verfahren/Behandlung

† Gerichtliche Hinweispflicht (Deutschland)

 

† Dienstaufsichtsbeschwerde

Anmerkung: Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird intern als 3F bezeichnet – sie kann F.ristlos und F.ormlos eingereicht werden, bleibt aber immer F.olgenlos.

† Fachaufsichtsbeschwerde

 

† Rechtsaufsicht

 

† SPIEGEL ONLINE 16. Mai 2017, 18:09 Uhr „Blood and Honour“-Chef womöglich V-Mann – Opposition verlangt Aufklärung

 

Nazis als V-Männer? Die dubiose Rolle des Verfassungsschutzes

 

† Gibt es bald wieder Berufsverbote? Sie sind Lehrer, Staatsanwälte, Richter oder Polizisten und haben eins gemeinsam: Sie kandidieren als AfD-Mitglieder für den Bundestag. Die AfD ist zwar eine legale Partei, doch für die Staatsdiener in ihren Reihen gilt auch das Mäßigungsgebot. Wie weit dürfen Beamte gehen? Gibt es bald wieder Berufsverbote?

 

24. Juni 2017, 14:41 Uhr

† Prozess gegen früheren SS-Sanitäter – Neubrandenburger Richter für befangen erklärt

Im Prozess gegen einen ehemaligen SS-Wachmann sind drei Richter wegen Befangenheit abgelehnt worden. Der Grund: Sie hätten wiederholt versucht, einem Nebenkläger die Teilnahme an der Verhandlung zu verwehren.

 

† Anwalt durfte Senat „schlimmer als Freisler“ nennen.

 

 


Skin Disease of – Hautkrankheit von – Bruno SCHILLINGER

Photo shoot / Aufnahme 22/06/2017

early / Anfang 2015

The loss of the natural pigment protection from DAYLIGHT is clearly recognizable and were clearly exacerbated by the denial of the DAY light / cancer protection by Job center and the authority of German Chancellor Merkel’s party fellow (district administrator & lawyer) and 3 months of torture with DAYLIGHT in the torture prison (NO curtains, NO DAYlight protection cream (allow 30 minutes DAYlight) – laughing staff only).

The damage to the face as well as the burnt lips have long been documented. The face is already completely destroyed, so that the arms are better for comparison. The stupid / racist remark ‚I see nothing‚ is always brought back – unfortunately the explanation never penetrates, or over crows the person visibly (stupidity or even typically German BureauCrazy = BureauKrauts).

Der Verlust des natürlichen Pigmentschutzes vor TAGESlicht ist eindeutig erkennbar und wurde durch die Verweigerung des TAGESlicht/Krebsschutzes durch Jobcenter und Behörde von Merkels Parteifreundin und durch 3 Monate Folter mit TAGESlicht im Foltergefängnis eindeutig verschlimmert (keine Vorhänge, keine TAGESlicht/Krebsschutz Salbe – nur Personal das sich lustig macht).

Die Schäden an Gesicht sind ebenso wie die verbrannten Lippen schon lange dokumentiert. Im Gesicht ist bereits alle komplett zerstört, so dass die Arme zum Vergleich besser sind. Die dumme/rassistische Bemerkung ‚man sieht ja nichts‚ wird immer wieder gebracht – leider dringt die Erklärung nie durch, bzw. überfordert die Personen sichtlich.


*

Fotos mit Folgen der behördlich verursachten Gesundheitsschäden – auch auf Webseiten

Pictures with health damages caused by government –  more/colored on websites

 hardcopy webseite gesicht zaehnedonation picture

Hautschäden durch Diabetes/Krebs? Seit Ende April 2015 auch hier Blutungen

Health damage due diabetes/cancer?            Bleedings since end auf April 2015

 bruno ellbow 02 bruno ellbow 01 bruno ellbow left 20150427

Open, bleeding wounds in mouth, surgery is refused by government

Offene Wunden im Mund – notwendige Operation wird verweigert

lost_teeth_partBurned lips by daylight – Verbrannte Lippen durch Tageslicht

bruno lips daylightburn 01 bruno lips daylightburn 02


*

Dieser Text steht –als Anlage in jedem Schreiben – zusätzlich zur Fotodokumentation der behördlich verursachten, bekannten Gesundheitsschäden! NIEMAND darf sagen ‚Ich wusste nichts!‘

Hier einige hilfreiche Definitionen zu dieser staatlichen Folter/Euthanasie:

Als Misshandlung wird im deutschen Recht „jede üble und unangemessene Behandlung eines anderen Menschen“ oder Tieres betrachtet, die dessen „körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt“.

† Folter ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz, Angst, massive Erniedrigung) an Menschen durch andere Menschen. Die Folter wird meist als ein Mittel zu einem bestimmten Zweck eingesetzt, beispielsweise um eine Aussage, ein Geständnis, einen Widerruf oder eine Information zu erhalten oder um den Willen und den Widerstand des Folteropfers (dauerhaft) zu brechen. Im engeren Sinne ist Folter eine Tat einer bestimmten Interessengruppe (beispielsweise Teile der staatlichen Exekutive oder politisch-militärische Organisationen) an einem Individuum, etwa durch die historische Inquisition, die Polizei oder Geheimdienste. Laut der UN-Antifolterkonvention ist jede Handlung als Folter zu werten, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen“. Folter ist international geächtet. (Auszüge Quelle Wikipedia)

† Grundgesetz Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung ALLER staatlichen Gewalt. # Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. # Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich,

† Menschenrechte Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. * Niemand darf der Folter o. grausamer, unmenschlicher o. erniedrigender Behandlung o. Strafe unterworfen werden

† UN Behindertenrechtskonvention (Bundesgesetz) Zugang zur Justiz # Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe # Gesundheit f) verhindern die Vertragsstaaten die diskriminierende Vorenthaltung von Gesundheitsversorgung oder -leistungen oder von Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten aufgrund von Behinderung.

† Sozialgesetzbuch I §10 – §13/14/15 – II § 65 Sozialgesetzbuch I § 10 Teilhabe behinderter Menschen – Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, haben unabhängig von der Ursache der Behinderung zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um 1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,………… Sozialgesetzbuch I § 13 Aufklärung Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären. Sozialgesetzbuch I § 14 Beratung Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.

United Nation-OHCR /Genf ‚Jede Anwendung von tödlicher Gewalt durch staatliche Autoritäten, die nicht aufgrund von Bestimmungen zum Recht auf Leben gerechtfertigt sind, sind als extralegale Hinrichtung zu betrachten…..“ Amnesty International Extralegale Hinrichtungen sind ein fundamentaler Angriff auf die Menschenrechte. Sie verstoßen gegen das menschliche Gewissen….

Ausgangspunkt Schreibtischtäter: Anfang des 20. Jahrhunderts und auch in der Weimarer Republik hatte das deutsche Beamtentum überwiegend eine konservative Grundhaltung. In der Zeit des Nationalsozialismus wirkte die Staatstreue der meisten Beamten regimeerhaltend, da auch verbrecherische Maßnahmen, wenn sie nur formaljuristisch korrekt waren, von einer Vielzahl sogenannter Schreibtischtäter mit getragen oder zumindest geduldet wurden.

† Korruption (von lateinisch corruptus ‚bestochen‘) im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen (zum Beispiel Stiftungen), um für sich oder Dritte einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht.

Korruption bezeichnet Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.
Definition Korruption nach Bundeskriminalamt
Das BKA bezieht sich auf die kriminologische Forschung, nach der „Korruption“ zu verstehen ist als „Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines anderen, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)“.

† Amtseid Bundeskanzler – Bundesminister Grundgesetz „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und

Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“

† Ministerpräsident Kretschmann handelt eindeutig gegen Landesverfassung Baden-Württemberg

Artikel 2a. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 48 Die Mitglieder der Regierung leisten beim Amtsantritt den Amtseid vor dem Landtag. Er lautet: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Artikel 77 (2) Alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes sind Sachwalter und Diener des ganzen Volkes.

Artikel 78 Jeder Beamte leistet folgenden Amtseid: „Ich schwöre, daß ich mein Amt nach besten Wissen und Können führen, Verfassung und Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Plus Bundesbeamtengesetz (BBG) § 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

Bundesbeamtengesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), (1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

† BUNDESARBEITSGERICHT ………27 aa) Beamte unterliegen einer gesteigerten politischen Treuepflicht. Diese fordert ihre Bereitschaft, sich mit der Idee des Staates, dh. seiner freiheitlichen, demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung, zu identifizieren und dafür aktiv einzutreten.

BVerfG: ….Beamte haben sich deshalb von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren…                                               ERGO: damit auch von den eigenen Vorgesetzten!

† § 340 Körperverletzung im Amt (1) Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.                  (2) Der Versuch ist strafbar.           (3) Die §§ 224 bis 229 gelten für Straftaten nach Absatz 1 Satz 1 entsprechend.

† § 344 Verfolgung Unschuldiger

(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist…………………..

(2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an

  1. einem Bußgeldverfahren oder 2.         einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren berufen ist. Der Versuch ist strafbar.

† § 336 Unterlassen der Diensthandlung Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 335 steht das Unterlassen der Handlung gleich.

† § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen (Auszüge)

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

  1. Mord oder Totschlag oder Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen oder
  2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b

zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,                    1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,………………

† StGB § 130 Volksverhetzung (Auszug)

Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

    die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. https://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung

Strafgesetzbuch § 266 Untreue …Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft…..

Hardcopy Gemeinde March http://www.march.de – die politische Webseite ist http://www.ubm-march.de

 

Beruf: ‚Vertriebsbeauftragter Siemens AG‚ – war auch in Wahlwerbung

 

http://www.march.de/de/Gemeinde/Ortschaftsrat/Ortschaftsrat-Holzhausen

Darüber auf diese Seite / Hardcopy:

http://www.march.de/2603?view=publish&item=member&id=12

Anlagen:        – frische Hardcopy Webseite Gemeinde March Ortsvorsteher – OHNE ‚Siemens AG‘

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Der DREIJÄHRIGE ALESSIO KÖNNTE NOCH LEBEN

HÄTTEN KRETSCHMANN/ALTPETER NICHT VÖLLIG VERSAGT!

Exkurs: Alessio, 3 Jahre, unter Obhut des Landratsamtes – misshandelt und tot geprügelt

Wir erinnern erneut daran, dass der kleine Alessio nicht tot geprügelt worden wäre, hatte Kreisrat Hügele seine Aufsichtsfunktionen bereits 2013 erfüllt und das Landratsamt gestoppt.

Baden-Württemberg – heute wie früher! Hartz IVerbrechen!

Foto: DigiSourceGaelic Kate Nelson (Edinburgh/March June 17th 2013)

HAT LANDRÄTIN STÖRR-RITTER (CDU) IHRE BEHÖRDE NICHT IM GRIFF?

ODER LÄSST SIE BEHINDERTE MENSCHEN VERSTÜMMELN?

Keine Sozialgesetze, Landesverfassung, Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention für behinderte, bedürftige Menschen durch Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald!

WIRD LANDRÄTIN STÖRR-RITTER AM NASENRING GEFÜHRT?

 http://5jahrehartz4.wordpress.com/eigene-behoerde-nicht-im-griff/

Die Inkompetenz von Landrätin/Juristin Störr-Ritter ist auch dadurch erkennbar, dass sie herumtönt ‚man habe nach besten Wissen und Gewissen gehandelt‚. – „Wir haben alles umgesetzt, was nach bestem Wissen und Gewissen machbar war.“ Dorothea Störr-Ritter, 19.01.2015 Als Juristin hätte Sie wissen müssen, dass Sie nicht nach Dummheit und Politikergewissen, sondern nach Recht und Gesetz zu handeln hat.

§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn …. 2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und…..

Ihre Qualifikation, Rechtsunkenntnis, Unmenschlichkeit zeigt Sozialdezernentin Münzer mit „Es war uns bekannt, dass der Vater das Kind damals geohrfeigt hat. Aber wenn wir alle Kinder, die jemals geohrfeigt worden sind, wegen des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung gleich aus den Familien nehmen sollten, dann wäre der Auftrag der Kinder und Jugendhilfe nicht erfüllt.“ Eva-Maria Münzer, Sozialdezernentin, 21.01.2015 Quelle BZ

Ohrfeige, wie bitte?! Die Universitäts-Kinderklinik hatte bereits Strafanzeige wegen Misshandlung erstattet, nach 2 stationären Behandlungen und die Kinderärzte die schweren Verletzungen dokumentiert. Ein dreijähriges Kind ist grün und blau geschlagen und für die Verantwortlichen ‚Die Anwälte des Kindes‘ ist das nur eine ‚Ohrfeige‘?! Das ist reine Menschenverachtung und zeigt die Disqualifikation, bzw. von ihrem Kollegen attestierte Inkompetenz..

Dieser Mord zieht bereits Kreis, die Presse fragt bereits ‚

Der Fall des getöteten Alessio aus Lenzkirch – Der Aufklärungseifer scheint begrenzt zu sein – Verharmlosung durch die Einschätzungen des Jugendamtes – Will man keine Verantwortlichen finden?Die Wahl der Landrätin steht im Herbst an. Ob sie „die schwerste Krise des Landkreises“ – so ihr Parteifreund, der Breisacher Bürgermeister und Kreisrat Oliver Rein – übersteht, scheint mehr als fraglich.

Will man diesen Mord und auch die Verbrechen gegen Menschenrechte an Herr Schillinger durch politikübliches aussitzen und keine Neuwahl (indirektes Bauernopfer) erledigen?!

Alessio/Kindesmisshandlung in zdf – frontal 21:

Sendehinweis: 26/05/2015) 21.00 im zdf – frontal 21:

Misshandelt bis zum Tod – Behörden versagen beim Kinderschutz

Immer mehr Kinder werden in Deutschland misshandelt. Das ist ein Ergebnis der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik. Häufig sind die eigenen Eltern die Täter. Doch die offiziellen Zahlen bilden die Realität nicht ab, weil sie den demographischen Wandel nicht berücksichtigen. …..

http://www.zdf.de/frontal-21/misshandelt-bis-zum-tod-behoerden-versagen-beim-kinderschutz-38605448.html

ACHTUNG: Sozialdezernentin Münzer in Harnisch und vielen Widersprüchen! Es wird dokumentiert, dass das Landratsamt voll informiert war und zumindest versagt hat.

 

Frau Merkel, ist das tatsächlich für Sie normal, was ihre Parteifreundin/Landrätin/Juristin so absödert?

„Gewissenhaft und sorgfältig“: So hat Landrätin Dorothea Störr-Ritter (CDU) beschrieben, wie das Jugendamt ihres Kreises Breisgau-Hochschwarzwald im Fall des dreijährigen Alessio aus Lenzkirch vorgegangen sei. (Quelle Presse)

Wäre ihre Parteifreundin/Landrätin tatsächlich Gewissenhaft und sorgfältigdann wäre der kleine Alessio niemals misshandelt , tot geprügelt worden. Oder wurde er ’nach Vorschrift‘ tot geprügelt?

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Folter https://de.wikipedia.org/wiki/Folter

Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz, Angst, massive Erniedrigung) an Menschen durch andere Menschen. Die Folter wird meist als ein Mittel zu einem bestimmten Zweck eingesetzt, beispielsweise um eine Aussage, ein Geständnis, einen Widerruf oder eine Information zu erhalten oder um den Willen und den Widerstand des Folteropfers (dauerhaft) zu brechen.

 

Im engeren Sinne ist Folter eine Tat einer bestimmten Interessengruppe (beispielsweise Teile der staatlichen Exekutive oder politisch-militärische Organisationen) an einem Individuum, etwa durch die historische Inquisition, die Polizei oder Geheimdienste. Laut der UN-Antifolterkonvention ist jede Handlung als Folter zu werten, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen“.[1] Folter ist international geächtet.

 

Rechtliche Situation

Völkerrechtliche Bestimmungen

Abbildung aus der Constitutio Criminalis Theresiana, Folter durch Hochziehen mit der Winde, auch Pfahlhängen oder Strappado genannt

 

Verschiedene völkerrechtliche Bestimmungen enthalten ein Folterverbot.

 

Art. 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen besagt:

 

    „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“

 

Ähnlich drücken es Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) des Europarats und wortgleich Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union aus:

 

    „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

 

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen stellt kein unmittelbar anwendbares Recht dar. Dagegen kann die Europäische Menschenrechtskonvention von allen Bürgern aus den 47 Staaten des Europarats direkt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeklagt werden. Seit Ratifizierung des Vertrag von Lissabons haben – mit Ausnahme von Großbritannien und Polen – die Bürger der EU zusätzlich die Möglichkeit, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union vor dem Europäischen Gerichtshof einzuklagen.

 

Weitere völkerrechtliche Folterverbote finden sich im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte Art. 7 IPbpR und in der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen. Das Folterverbot ist absoluter Natur, von welchem auch in Notfällen nicht abgewichen werden darf, vgl. Art. 15 Abs. 2 EMRK, Art. 4 Abs. 2 IPbpR.

 

Politischer Gefangener    https://de.wikipedia.org/wiki/Politischer_Gefangener

Ein politischer Gefangener, auch politischer Häftling, ist eine Person, die aufgrund politischer oder weltanschaulicher Gründe in Haft ist. Dies erstreckt sich nicht nur auf Personen, die wegen Meinungsdelikten oder im jeweiligen Staat verbotener politischer Aktivitäten festgehalten werden, sondern auf alle Fälle, bei denen politische Einstellung oder politische Aktivitäten des Gefangenen maßgeblichen Einfluss auf die Strafzumessung hatten. Die Unterscheidung zwischen politischen und legitimen Gefangenen ist auf rechtspositivistischer Basis nicht eindeutig.

 

Definition Stefan Trechsel, Professor für Strafrecht an der Universität Zürich und ehemaliger Präsident der Europäischen Menschenrechtskommission definiert politische Gefangenschaft unter anderem damit, dass sie sich beispielsweise auf Personen, bei denen das Strafmaß, gemessen an der begangenen Straftat, aus politischen Gründen unverhältnismäßig hoch ausgefallen ist (bezieht). Oder aber auf Gefangene, die aus politischen Gründen misshandelt wurden oder keinen entsprechenden rechtlichen Beistand erhalten haben.[1]

 

Der Europarat sieht eine um ihre Freiheit gebrachte Person als politischen Gefangenen an, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

    die Festnahme verletzt fundamentale Garantien, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben sind, insbesondere Gedankenfreiheit, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Koalitionsfreiheit

    die Verhängung der Haftstrafe erfolgte aus rein politischen Gründen, ohne Verbindung zu einer strafbaren Handlung

    die Länge oder die Umstände der Inhaftierung sind aus politischen Motiven offensichtlich unverhältnismäßig in Bezug auf das Vergehen, dessen die Person verdächtig ist oder schuldig befunden wurde

    die Person wird aus politischen Motiven im Vergleich zu anderen Inhaftierten auf diskriminierende Weise behandelt

    die Inhaftierung ist Resultat eines offensichtlich unfairen Verfahrens, bei dem politische Motive der Staatsgewalt angenommen werden können[2]

 

Die Einschätzung, ob eine konkrete Person als politischer Gefangener einzustufen ist, ist häufig umstritten und variiert je nach politischem Standpunkt. Aus westlich-demokratischer Sicht werden in der Regel solche Häftlinge als politische Gefangene begriffen, die wegen ihrer Opposition gegen ein diktatorisches Regime inhaftiert sind (Dissidenten). Nach diesem Verständnis werden Personen, die aufgrund von ideologisch begründeten Gewalttaten (Terrorismus) in Haft sind, nicht als politische Gefangene betrachtet.

 

Der UN-Zivilpakt schließt in Art. 19 und 26 eine Verurteilung aufgrund politischer Ansichten aus und sichert allen Menschen das Recht auf freie Meinungsäußerung zu[3]. Demzufolge verstößt eine politische Inhaftierung gegen internationales Recht, weswegen sich die Bezeichnung zu einem politischen Kampfbegriff entwickelt hat. Im Zusammenhang mit der Verurteilung von Mitgliedern der Rote Armee Fraktion wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde in den 1970er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland von RAF-Sympathisanten von „politischer Gefangenschaft“ der in der JVA Stammheim Inhaftierten gesprochen.

 

Die Unterscheidung zwischen politischen und legitimen Gefangenen ist auf rechtspositivistischer Basis nicht eindeutig, da fast alle Staaten die Inhaftierungen, die von außen als politisch kritisiert werden, durch entsprechende Straftatbestände abgedeckt haben. Ob ein Gefangener ein politischer ist, kann daher meist nur dadurch beurteilt werden, dass die Legitimität des der Inhaftierung zugrundeliegenden Gesetzes anhand überpositiver Maßstäbe bewertet wird.

 

In vielen Ländern hatten politische Gefangene historisch einen privilegierten Status gegenüber „gewöhnlichen“ Kriminellen.

 

In Deutschland wurden bis zum Ende der Weimarer Republik wegen politischer Vergehen Verurteilte in der Regel nicht zur Kerkerhaft oder Zuchthaus, sondern zur Festungshaft verurteilt, die als weniger ehrenrührig galt und allgemein auch bessere Haftbedingungen aufzuweisen hatte.

 

In der DDR waren politische Gefangene häufig Repressionen des Gefängnispersonals sowie Maßnahmen der sogenannten „Operativen Psychologie“ durch die Staatssicherheit ausgesetzt, was zu zahlreich dokumentierten physischen und psychischen Folgeschäden, insbesondere posttraumatischen Belastungsstörungen, führte.[4]

 

Im Zuge der Kommunistenverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland gab es auch dort politische Gefangene.[5]

 

Organisationen, die sich für politische Gefangene einsetzen, sind insbesondere Amnesty International, Human Rights Watch, die Rote Hilfe sowie die Fédération internationale des ligues des droits de l’Homme.

 

  1. Teil Gedächtnisprotokoll Telefonat mit ARGE Geschäftsführerin Frau Manser Donnerstag 03/22/2012 ca. 12/00 0761-20269-104 – 2. Teil mit Hinweisen auf Gesetzesbrüche, usw.

Manser: Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald Manser

Bruno: Schillinger Guten Tag Frau Manser

Manser: Tag Herr Schillinger

Bruno: Ich warte immer noch auf die Kontaktaufnahme von Frau Celmeta oder von ihnen, das haben wir ihnen auch schon entsprechend mitgeteilt – auf Hilfe die notwendig ist die ja bekannt ist und weil ich heute Nacht ihre Telefonnummer bekommen habe wollte ich fragen was bei ihnen aktuell ist.

Manser: Nach meinen Erkenntnissen ist der Bewilligungszeitraum noch bis Mai so dass alles in Ordnung wäre

Bruno: Bei ihnen ist also alles ordnungsgemäß abgearbeitet

Manser: so weit ich weiß also ich müsste mal 

Bruno: wir haben bei Frau Celmeta Beschwerde eingereicht wegen Befangenheit und allem drum und dran und sie hat in ihrem Namen mitgeteilt ‚Frau Manser fühlt sich nicht befangen‘

Manser: Nein ich bin auch nicht befangen

Bruno: Wer hat das denn entschieden? Sie oder….

Manser: Ja, also ich sehe keinen Grund wieso ich befangen sein sollte

Bruno: hmmm ok gut

Manser:  wenn Sie einen Grund sehen mir dann müssen sie mir den nennen aber also

Bruno: Mehrbedarf beantragt die Unterlagen die medizinischen Unterlagen die ihnen vorliegen die aber ignoriert werden Fahrtkosten zum Arzt

Manser: also dann ham wir das ja, also wenn sie nichts Neues zu sagen haben das habe ich ihnen ja geschrieben dann lassen wir das jetzt

Bruno: geschrieben Sie wissen dass ich das selbst nicht lesen kann

Manser: Ja

Bruno: und solange das alte nicht abgearbeitet ist wird es dabei bleiben

Manser: ja also wir haben keine offenen Sachen mehr

Bruno: aha

Manser: ja

Bruno: sehr überraschend

Manser: ja also egal wie oft sie das noch mal wiederholen wenn sich keine neuen Sachverhalte ergeben müssen wir auch nicht noch mal über bereits entschiedene Dinge entscheiden

Bruno: Sie können doch nicht über Dinge entscheiden die ich nicht zur Kenntnis nehmen kann – Sie verstoßen gegen die UN Behindertenrechtskonvention

Manser: das sagen Sie uns immer das ist echt gut das schreiben Sie uns immer  das kennen wir alles ihren Vortrag wenn Sie nichts Neues haben dann würde ich das hier jetzt gerne beenden gell

Bruno: unglaublich

Manser: ja Pause ja ok

Bruno: ich fordere Sie zur Hilfe zur Soforthilfe auf

Manser: ja wegen was denn?

Bruno: Sie kennen die völlige Mittellosigkeit

Manser: Sie kriegen laufende Leistungen in der Höhe wie sie ihnen zustehen und dann sind sie nicht mittellos

Bruno: Ihre Mitarbeiterin unterschlägt die medizinischen Unterlagen für Mehrbedarf mehrfach angemahnt worden

Manser: Die unterschlägt sie nicht, die ham wir nicht

Bruno: Die haben Sie nicht?

Manser: Nein

Bruno: Frau Cemeta hat selbst gesagt dass sie die Unterlagen hat die wollte sogar eine Auflistung geben

Manser: hmm dann frage ich sie noch mal ja

Bruno: dann warte ich auf ihren Rückruf

Manser: die Frau Celmeta meldet sich bei ihnen wenn sich was ergibt ja

Bruno: das gibt es nicht, das gibt es echt nicht

Manser: gell Wiederhören (aufgelegt)

 

 

Asyl im Ausland zum Schutz von Leben vor Verbrechern gegen Menschenrechte dürfte kein Problem sein, da bereits Schüler alleine ins Ausland verschickt werden – von Jugendämtern.

 

Quelle des Auszugs: https://beamtendumm.wordpress.com/2015/06/19/fremdbeitrag-deutsche-heimkinder-im-ausland/

Kreis Warendorf – „Seit Ende der 1980er-Jahre verfügen die Kommunen praktisch über keine eigenen Einrichtungen mehr, können also besondere Problemkinder nicht einfach zuweisen. Und manchmal – da stimmt auch Jugendamtsleiter Wolfgang Rüting zu – kann die Unterbringung im Ausland genau das Richtige sein. Der Kreis Warendorf arbeitet dabei mit Partnern in Deutschland zusammen, die auch der Heimaufsicht unterliegen. „Priorität hat aber immer eine Maßnahme im Inland“, kann Rüting feststellen, dass in allen Münsterlandkreisen nach dieser Maxime gearbeitet wird. Der Auslandaufenthalt ist die absolute Ausnahme. In der Vergangenheit befanden sich aus dem Kreis Warendorf durchschnittlich vier bis sechs Kinder pro Jahr in anderen Ländern, beispielsweise in Portugal oder der Ukraine.“ –

http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/kreiswarendorf/Letzte-Chance-fuer-Systemsprenger-f92effff-9cbf-407d-8513-dfe41f507edc-ds

 

Krefeld – „Nach Information des Jugendamtes sind fünf Jugendliche im Ausland, in Russland, Portugal und Belgien.“ –

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/krefeld/stadt-krefelder-heimkinder-in-russland-in-pflege-aid-1.5074449

 

Werkbank statt Schulbank – Resozialisierungsprojekte, die eine Bochumer Stiftung mit Jugendlichen in Chile durchführt, stoßen im Gastgeberland zunehmend auf Kritik. So würden die sprachunkundigen Jugendlichen zur Arbeit gezwungen und nur unzureichend betreut –

http://www.taz.de/1/archiv/?dig=2003/08/13/a0111 von 2003

 

Gelsenkirchen – Deutsche Heimkinder nach Ungarn verlegt – Jugendamtsleiter Alfons Wissmann soll die Firma Neustart gegründet haben – in Ungarn. Mit der Absicht, Heimkinder nach dort verlegen zu lassen, um sich zu bereichern. Im Fokus auch der Stellvertreter Thomas Peter Frings – Mitgründer der Firma Neustart. http://kinderklau-relaunched.de/medien/jugendamt-gelsenkirchen-stadt-uebt-schadensbegrenzung-539.html – ARD Monitor: Mit Kindern Kasse machen

http://www1.wdr.de/daserste/monitor/videos/videomitkindernkassemachenwieheimkinderinsauslandverbrachtwerden100.html

 

Hamm – „Die Stadt versucht, Heimunterbringungen zu vermeiden – so sank die Zahl innerhalb des letzten halben Jahres um fast 70 Fälle auf derzeit knapp 300. Stattdessen werden gerade für jüngere Kinder Pflegefamilien gesucht. Nur in Ausnahmefällen werden die Jugendlichen ins Ausland geschickt- aktuell sind es zwei in Moldawien, zwei in Polen und je einer in Portugal und Italien. Dabei handelt es sich um schwer verhaltensauffällige und auch gewalttätige Jugendliche, für die sich in Deutschland kein Träger mehr findet, wie Sozialdezernent Theo Hesse auf Lippewelle-Anfrage sagte. Die Projekte im Ausland würden ständig kontrolliert, ein bis zwei mal im Jahr auch durch Besuche vor Ort.“ –

http://www.lippewelle.de/start/single/article/nur-wenige-heimkinder-in-hamm-untergebracht/

 

Herne – „Da der exemplarisch dargestellte Fall sich in Gelsenkirchen ereignete, wurde die Frage nach ähnlichen Vorkommnissen in den Nachbarstädten des Ruhrgebiets von den Medien aufgegriffen. Die Stadt Herne hat sogenannte Auslandsmaßnahmen ebenfalls durchgeführt, allerdings unter Überwachung der Einhaltung von Qualitätsstandards. Zurzeit sind 5 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren von der Stadt Herne im Ausland, beispielsweise Polen und Spanien, untergebracht.“ –

http://www.herne.de/kommunen/herne/ttw.nsf/id/de_auch-das-herner-jugendamt-vermittelt-auslandsmass-nahmen

 

https://ichbinmutter.wordpress.com/2015/06/19/deutsche-heimkinder-im-ausland/

 

 

http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-vom-01-06-2017/umstrittene-aufklaerung-berliner-staatsschuetzer-kontrollieren-sich-im-fall-amri-selbst.html

Do 01.06.2017 | 21:45 | Kontraste

Umstrittene Aufklärung – Berliner Staatsschützer kontrollieren sich im Fall Amri selbst   Im Tatort heißen sie meist „Interne“, wenn es darum geht, fragwürdige Polizeipraktiken oder Versäumnisse aufzuklären. Polizisten, die unabhängig und neutral die Arbeit ihrer Kollegen begutachten und aufklären. Aufklärung versprachen auch Berlins Innensenator Geisel und Polizeipräsident Kandt nach dem Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember vergangenen Jahres. Wie es dazu kommen konnte, das sollte transparent aufgeklärt werden. Mit der Aufklärung beauftragt waren jedoch genau die Abteilungen, die monatelang für Amri zuständig waren. Kein Wunder, dass ihnen die jüngsten Aktenmanipulationen nicht auffielen und viele Informationen nur „scheibchenweise“ an die Öffentlichkeit gelangen.

Anmoderation: Auch im Skandal um die Observierung des Attentäters vom Berliner Breitscheidplatz muss man sich fragen, wo staatliche Verantwortung bleibt! Stück für Stück kommt nun – auch angestoßen durch unsere monatelangen Recherchen – die Wahrheit raus: In den Akten des Landeskriminalamtes Berlin wurde über Monate hinweg offenbar nur vorgetäuscht, dass Anis Amri beschattet worden sei. Susanne Katarina Opalka, Jo Goll und Norbert Siegmund mit Hintergründen. Ein einmaliger Vorgang in der deutschen Polizeigeschichte. In einer eilig einberufenen Pressekonferenz beklagt ein Landesinnenminister mutmaßliche kriminelle Machenschaften – ausgerechnet in seinem Landeskriminalamt – ausgerechnet zugunsten eines Terroristen, der nicht rechtzeitig gefasst werden konnte:

Andreas Geisel (SPD), Innensenator Berlin  „Wir müssen davon ausgehen, dass jetzt im Raum die Vorwürfe stehen Strafvereitelung zugunsten Anis Amri und Falschbeurkundung. Um es klar zu sagen: auf dieser Basis einer Verhaftung hätte womöglich dieser Anschlag verhindert werden können. Das ist die Tragweite, von der wir hier gegenwärtig sprechen.“

Der Anschlag vom Berliner Weihnachtsmarkt mit 12 Toten und über 60 Verletzten – begünstigt durch kriminelle Schlamperei bei der Polizei? Was war geschehen?

Frühjahr 2016. Anis Amri, polizeibekannter Gefährder, von Polizisten beschattet und fotografiert in Nordrhein-Westfalen und zuletzt in Berlin. Konkrete Terrorplanungen beobachten die Ermittler zunächst nicht. Doch plötzlich – ohne Absprache mit Staatsanwaltschaft oder Verfassungsschutz: Berlins Polizei stellt die Observation des Gefährders ein halbes Jahr vor dem Anschlag auf eigene Faust einfach ein. Dies bringt erst später eine Klage von Kontraste gegen die Berliner Polizei ans Licht. Rechtfertigungsversuche des Polizeichefs:

Klaus Kandt, Polizeipräsident Berlin  „Wenn man länger in einer Observation an einer Person dran ist, dann lernt man sie auch ein bisschen kennen. Und wenn man dann runterfährt, weil andere Prioritäten gesetzt werden müssen und man den Eindruck hat, die Zielperson, der Gefährder macht aktuell nichts, dann kann es schon ausreichend sein, einfach mal seinen Sprachgebrauch beim Telefonieren zu überwachen.“

Das soll heißen: Telefon-Abhören reicht. Was der Polizeichef nicht sagt: Sein Landeskriminalamt hatte den ausdrücklichen Auftrag, Amri weiter zu beschatten. Aus gutem Grund:

Bei Telefonüberwachungen war der Tunesier mehr und mehr in der Berliner Dealerszene aufgefallen, hier Archivbilder aus dem Drogenmilieu, verstrickt zudem in Revierkämpfe zwischen Drogenbanden in Tiergarten und in Kreuzberg. Auch ist Amri mit von der Partie bei einer Messerstecherei zwischen Drogengangs. Eine Überwachungskamera zeigt ihn bei dem Überfall mit einem Hammer.

Mit dem Drogenhandel beschafft sich Amri Geld für Terroraktionen – vermutet der für den Gefährder zuständige Kriminaloberkommissar beim Landeskriminalamt. Am 19. August warnt er davor – Zitat –  

„… dass der Grad konspirativen Verhaltens sich weiter gesteigert hat. Die Verfolgung des in Rede stehenden Tatplanes steht weiterhin zu besorgen.“

Soll heißen: Amri plant womöglich Anschläge.
Noch am selben Tag reagiert die Generalstaatsanwaltschaft. Sie will, falls Terroraktivitäten nicht nachweisbar sind, zweigleisig fahren, also wenn schon nicht den Gefährder dann wenigstens den organisierten Drogenhändler dingfest machen.
Zugleich beantragt sie eine „längerfristige Observation“, die dann wörtlich „umgesetzt werden muss“. Sofort erlässt ein Ermittlungsrichter den nötigen Beschluss für die längerfristige Observation bis Ende Oktober 2016. Doch umgesetzt wird dieser Gerichtsbeschluss nie.
Amri wird über Monate nicht beschattet – entgegen dem ausdrücklichen Auftrag an die Polizei. Trotzdem behauptet später der Polizeichef:

Klaus Kandt, Polizeipräsident Berlin  „Wir haben das, was rechtlich möglich war, komplett ausgereizt. Nach dem 21. September war da nichts mehr zu holen, weil wir keine Fakten hatten, um noch irgendwas mit einer Observation oder einer Telefonüberwachung zu machen.“

Oder umgekehrt: Wohl gerade weil nicht observiert wird, gibt es auch keine neuen Fakten.

So bemerkt die Polizei nicht, dass Amri derweil in einer als Terroristennest polizeibekannten IS-Moschee verkehrt – hier zufällige Fotos des Verfassungsschutzes, die Kontraste zugespielt, aber erst nach dem Anschlag ausgewertet wurden. Dass die Polizei trotz ausdrücklichen Auftrags den Gefährder einfach nicht mehr beschattet, erfährt die Staatsanwaltschaft nicht – das berichtet Berlins Generalstaatsanwalt vor dem Amri-Untersuchungsausschuss in Düsseldorf:

Sven Wolf (SPD), Vorsitzender Amri-Untersuchungsausschuss NRW           „Er hat auf jeden Fall den Eindruck vermittelt, dass er sehr verärgert darüber ist, dass diese Observationsidee, die die Staatsanwaltschaft hat, nicht mit der Konsequenz verfolgt worden ist, und insbesondere dass es keine Rückmeldung des LKA Berlin gegeben hat. Ich glaube, das hat ihn am meisten verärgert, dass man nicht mal einen Zwischenstand gegeben hat und gesagt hat: Wir haben nicht das Personal, oder wir glauben nicht, dass es notwendig ist, Amri so dicht zu überwachen.“

Stattdessen wird – während Amri im Herbst 2016 von der Polizei unbehelligt seinen Anschlag vorbereiten kann, im Berliner Landeskriminalamt seine Observation nur in den Akten vorgegaukelt. Am 20. Oktober, acht Wochen vor dem Anschlag, zerstreut Oberkommissar L. laut KONTRASTE vorliegenden Polizeiakten den Verdacht gegen Amri – auch auf Grundlage einer Observation, die es nicht gab. Zitat:

„Die Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung wurden am 21.9.2016 … beendet. Im Rahmen der parallel durchgeführten Observationsmaßnahmen konnten keine Handelstätigkeiten des Amri festgestellt werden.“

Erfundene Observationsergebnisse, denn seit Monaten wurde Amri nicht mehr beschattet.

Der oberste Geheimdienstkontrolleur im Bundestag, selbst gelernter Polizist, zeigt sich angesichts unserer Recherchen entsetzt:

Clemens Binninger (CDU), Vorsitzender Parlamentarische Kontrollkommission    „Wenn es zutreffen sollte, dass Observationen zwar gebilligt waren aber nicht durchgeführt wurden und hinterher trotzdem Vermerke geschrieben wurden, dass eine Observation gemacht wurde, dann kann das einen Vertrauensverlust auslösen, der nur sehr schwer zu reparieren sein wird.“

Sven Wolf (SPD), Vorsitzender Amri-Untersuchungsausschuss NRW           „Gerade an dem Punkt, wo Nordrhein-Westfalen immer Hinweise gegeben hat: Wir halten den Amri für gefährlich, ihr müsst ihn eng kontrollieren, ihr müsst ihn unter Wind halten, all diese Hinweise sind aus Nordrhein-Westfalen nach Berlin gegeben worden in diesen gemeinsamen Besprechungen. Und die Berliner Kollegen saßen dabei und haben geschwiegen. Also keine der Berliner Sicherheitsbehörden hat dort dann gesagt: wir haben den nicht mehr auf dem Schirm, wir haben kein Personal, könnt ihr uns eventuell helfen?“

Doch könnte Personalnot rechtfertigen, dass Amris Observation über Monate nur vorgegaukelt wird? Eine offene Frage. Die Folgen möglicherweise fatal.

Clemens Binninger (CDU), Vorsitzender Parlamentarische Kontrollkommission    „Es ist schon so, dass wir festgestellt haben, dass die Bewertung des LKA Berlin war, die am Ende in das Urteil gemündet hat: Naja der ist ja nur noch im kleinkriminellen Milieu unterwegs, eigentlich für uns nicht mehr interessant und ab dem Moment war Amri irgendwie vom Schirm, die Bewertung wiederum hat zu einer weiteren Reaktion geführt nämlich gesagt, dass man hier sich nicht mehr im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum sich mit dem Fall beschäftigt, sondern es nur noch um Abschiebung geht ja, und das sind dann die Kettenreaktionen …“

Am Ende sterben 12 Menschen. Über 60 werden verletzt.
Beitrag von Susanne Opalka und Norbert Siegmund
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-vom-01-06-2017/umstrittene-aufklaerung-berliner-staatsschuetzer-kontrollieren-sich-im-fall-amri-selbst.html

 

 

http://www.t-online.de/nachrichten/id_81200610/fall-anis-amri-strafanzeige-gegen-berliner-lka-mitarbeiter.html

 

Bei der Berliner Polizei droht ein beispielloser Skandal. Beamte könnten Nachlässigkeiten bei den Ermittlungen gegen Terrorist Amri verschleiert haben. Eine Behörde ermittelt gegen die eigenen Leute.

Mehr zum Thema

Sie hätten den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt vielleicht verhindern können. Der Verdacht: Als Berliner Polizisten dies klar wurde, manipulierten sie Dokumente und vertuschten ihren Fehler. Das ist die Theorie, die der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Mittwoch öffentlich macht – und die fünf Monate nach dem Attentat eine ganz neue Dimension von Behördenversagen eröffnen könnte.

Noch kann über die Motive für die mögliche Manipulation nur spekuliert werden. Fest steht jedoch: Die Berliner Landesregierung erstattete Anzeige gegen Mitarbeiter des eigenen Landeskriminalamts (LKA) – wegen Verdachts auf Strafvereitelung im Fall des bislang gravierendsten islamistischen Terroranschlags auf deutschem Boden. Man hätte Amri Wochen vor seinem Attentat mit zwölf Toten und 67 Verletzten auf dem Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche wohl wegen gewerblichen Drogenhandels verhaften können. „Auf der Basis einer Verhaftung hätte womöglich dieser Anschlag verhindert werden können“, sagt Geisel.

Es hätte wohl für einen Haftbefehl gereicht

Diese Last dürfte schwer auf den Schultern der Polizisten gelegen haben. Denn wie jetzt herauskam, hatten sie nach Telefon-Überwachungen Belege dafür, dass Amri gewerblich mit Drogen handelte. Es hätte wohl für einen Haftbefehl gereicht. Doch die Polizisten schätzten Drogengeschäfte wohl als nicht relevant ein – suchten sie doch islamistische Terroristen. Ein schwerer Fehler, wie im Nachhinein klar wurde. Den Vermerk, der ihnen diesen Fehler nachwies, könnten sie – so spekuliert die Innenverwaltung – absichtlich nachträglich verändert haben. Aus gewerblichem Drogenhandel wurde Kleinsthandel, eine Bagatelle, die keine Festnahme gerechtfertigt hätte. Das Ur-Dokument mit den schweren Vorwürfen tauchte erst jetzt wieder auf.

Ermittlungsfehler und Inkompetenz im Mittelpunkt der Aufarbeitung

Seit Mittwoch ermittelt die Berliner Innenbehörde daher quasi in den eigenen Reihen. Gegen mehrere Mitarbeiter des LKA laufen Disziplinarmaßnahmen. Es könnte noch deutlich schlimmer kommen. Doch vor einer möglichen Suspendierung will man die Kollegen zu Wort kommen lassen. Er habe weiter Vertrauen in die Behörde, sagt der Senator. Doch er droht auch: „Sollte im LKA irgendwas verschleiert worden sein, werden wir das aufklären und Konsequenzen ziehen.“
Hat die Angst vor Konsequenzen als Folge ihrer Nachlässigkeit schon damals das Handeln der Polizisten bestimmt?

Schließlich wurde in der öffentlichen Debatte nach dem Attentat überall – in Berlin, im Düsseldorfer Landtag, im Bundestag – hauptsächlich nach Schuldigen gesucht. Ermittlungsfehler und Inkompetenz standen und stehen noch im Mittelpunkt der Aufarbeitung. Der Druck war allerorts zu spüren. Zuletzt dürfte die Debatte über Versagen in der Behörde des nordrhein-westfälischen Innenministers Ralf Jäger (SPD) sogar die Landtagswahl dort beeinflusst haben.

 

 

Asylgründe             Asylberechtigung             Quelle: BAMF

http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/Schutzformen/Asylberechtigung/asylberechtigung-node.html

Asylberechtigt und demnach politisch verfolgt sind Menschen, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein werden, aufgrund ihrer

  • Rasse (der Begriff „Rasse“ wird in Anlehnung an den Vertragstext der Genfer Flüchtlingskonvention verwendet),
  • Nationalität,
  • politischen Überzeugung
  • religiösen Grundentscheidung oder
  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (als bestimmte soziale Gruppe kann auch eine Gruppe gelten, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Orientierung gründet),

ohne eine Fluchtalternative innerhalb des Herkunftslandes oder anderweitigen Schutz vor Verfolgung zu haben.

Nicht jede negative staatliche Maßnahme – selbst wenn sie an eines der genannten persönlichen Merkmale anknüpft – stellt eine asylrelevante Verfolgung dar. Es muss sich vielmehr einerseits um eine gezielte Rechtsgutverletzung handeln, andererseits muss sie in ihrer Intensität darauf gerichtet sein, die Betroffenen aus der Gemeinschaft auszugrenzen. Schließlich muss es sich um eine Maßnahme handeln, die so schwerwiegend ist, dass sie die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohnerinnen und Bewohner des jeweiligen Staates ansonsten allgemein hinzunehmen haben.

Berücksichtigt wird grundsätzlich nur staatliche Verfolgung, also Verfolgung, die vom Staat ausgeht. Ausnahmen gelten, wenn die nichtstaatliche Verfolgung dem Staat zuzurechnen ist oder die nichtstaatliche Verfolgung selbst an die Stelle des Staates getreten ist (quasistaatliche Verfolgung).

 

Grundgesetz Art 16a 

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.


Politische Verfolgung: Herr Schillinger wird politisch verfolgt, gefoltert, hingerichtet, weil er sich als Mensch mit Behinderung zu seinem Schutz auf Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention (Bundesgesetz seit 2009) berufen hat und die Verbrechen der Bürokratie durch deren eigene Unterlagen (u.a. Fallmanagerbericht, usw.) beweisen kann – diese Beweise wurden vorsätzlich ignoriert und unterdrückt. Herr Schillinger wurde nicht nur das Recht auf Leben, Essen, medizinische Behandlung, Diabetes- Nierenmedikamente, TAGESlicht/Krebsschutz, Bestrahlung, usw. verweigert – seine Wohnung wurde gestürmt und das Notüberwachungssystem durch Polizei zerstört – der vorletzte Terrorakt war die Inhaftierung und Folter in Freiburger Gefängnis und danach die Beiordnung eines REICHSBÜRGER und weiterhin keine Hilfe.

 

Politische Verfolgung      https://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Verfolgung

Politische Verfolgung definiert als Verfolgung wegen einer politischen Überzeugung ist einer der Gründe, die als Voraussetzung für die Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Genfer Konventionen anerkannt sind. Ebenso gilt sie für Amnesty International als Kriterium für die Unterstützung von Häftlingen. Opfer von politischer Verfolgung sind oftmals Dissidenten.

Dabei ist politische Verfolgung in diesem Sinne schwer zu definieren, da der Unterschied zwischen der Verfolgung des Ausdrucks politischer Überzeugung und legitimer Strafverfolgung zur Durchsetzung der in einem Staat gültigen Gesetze oft schwer zu ziehen ist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge definiert eine Politische Verfolgung als eine Ausgrenzung bezüglich der religiösen Anschauung, der politischen Überzeugung oder anderer unveränderlicher Merkmale.[1] Damit wäre auch Verfolgung aufgrund von Homosexualität ein Asylgrund, jedoch wird diesem Grund selten stattgegeben.[2]

Verfolgung aufgrund der Zugehörigkeit von Menschen zu einer „Rasse“ oder aufgrund ihrer Herkunft, „ethnische Säuberung“ und Völkermord sind extreme Ausformungen politischer Verfolgung.

Politische Verfolgung kann in einzelnen Fällen vorkommen und von gesellschaftlichen Gruppen ausgehen; das Versagen des Staates besteht in diesen Fällen darin, dass er sein Gewaltmonopol nicht (hinreichend) zum Schutz derart Verfolgter einsetzt. Politische Verfolgung kann aber auch Teil eines umfassenden, vom jeweiligen Staat unterstützten Systems der Verfolgung Andersdenkender sein. Ist dies der Fall, durch Zwang, angedrohte oder ausgeübte Gewalt, seitens des Staates oder paramilitärischer nichtamtlicher Organisationen, nennt man sie politische Unterdrückung. Subtilere Formen politischer Verfolgung (Repressalien) können schwarze Listen oder ideologisch motivierte Hysterien und Verfolgungen sein, wie z. B. der McCarthyismus in den USA.

 

 

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Sadomasochismus          https://de.wikipedia.org/wiki/Sadomasochismus

Als Sadomasochismus wird in der Regel eine sexuelle Devianz verstanden, bei der ein Mensch Lust oder Befriedigung durch die Zufügung oder das Erleben von Schmerz, Macht oder Demütigung empfindet.[1] Die Bezeichnung entsteht aus einer Zusammenziehung der beiden Begriffe Sadismus und Masochismus, die die jeweilige Ausrichtung hinsichtlich des aktiven beziehungsweise passiven Erlebens beschreiben. Unterschieden werden kann zwischen inklinierendem (lat. inclinare: sich zuwenden) beziehungsweise einvernehmlichen Sadomasochismus und nicht inklinierendem Sadomasochismus. Darüber hinaus gibt es sowohl therapeutisch als auch umgangssprachlich verschiedene Verwendungen des Begriffs, die zum Teil stark voneinander abweichen und sich vor allem durch die Frage unterscheiden, ob der Sadomasochismus eine mit anderen Vorlieben gleichberechtigte sexuelle Präferenz ist oder ob es sich grundsätzlich um eine behandlungsbedürftige Störung des Sexualverhaltens, eine Paraphilie, handelt.

 

Aus Text oben:

…..Andere Definitionsmöglichkeiten liegen im sadistischen/masochistischen Bereich, wo man Macht über andere willkürlich auslebt und sich durch das Herr/Diener  (Vorgesetze/Untergebene) Verhältnis auch selbst quälen lässt……

 

….. Außerdem kennt jeder Mensch auch Zahnschmerzen und so kann sich jeder denkende Mensch die Schmerzen vorstellen, die Herr Schillinger durch die Behandlungsverweigerung der durch die Mangelernährung verursachten Kieferschäden (Blutungen, offene Schrauben) hat. Es sei denn, man ist bürokratisch/sadistisch (andere prügeln im Schutz der Bürokratur), bzw. bürokratisch/sadomasochistisch (andere prügeln, selbst geprügelt werden durch Vorgesetzte) veranlagt und geilt sich an den eigenen Misshandlungen/Folter auf. Was auch ein logischer Aspekt ist, wobei die Veranlagung deutscher Bürokraten zur Misshandlung von ‚Nicht-Kastenmitgliedern‘ seit 1.000 Jahren dokumentiert ist. …..

 

Sadismus     https://de.wikipedia.org/wiki/Sadismus

Als Sadismus im medizinischen Sinne wird bezeichnet, wenn ein Mensch (sexuelle) Lust oder Befriedigung dadurch erlebt, andere Menschen zu demütigen, zu unterdrücken oder ihnen Schmerzen zuzufügen. In gewissem Rahmen kann sich Sadismus auch durch tierquälerische Handlungen ausdrücken.

Der Begriff Sadist wird heutzutage im allgemeinen Sprachgebrauch auch für Personen verwendet, die sich am Leid anderer erfreuen können. Das Gegenteil vom Sadismus – den Lustgewinn durch Erleiden von Schmerz oder Demütigung – bezeichnet man als Masochismus.

 

Masochismus         https://de.wikipedia.org/wiki/Masochismus

Als Masochismus wird bezeichnet, wenn ein Mensch (oftmals sexuelle) Lust oder Befriedigung dadurch erlebt, dass ihm Schmerzen zugefügt werden oder er gedemütigt wird.

Das Gegenstück zum Masochismus ist der Sadismus.

 

 

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Amtsmissbrauch   https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsmissbrauch_(Deutschland)

Als Einzelstraftatbestand existiert der klassische Amtsmissbrauch in Deutschland nicht mehr. Die Vorschrift des § 339 StGB (alte Fassung) wurde als Amtsmissbrauch in das Strafgesetzbuch vom 15. Mai 1871, RGBl. S. 127, in Kraft getreten am 1. Januar 1872, aufgenommen. Sie lautete (Abs. 1): „Ein Beamter, welcher durch Mißbrauch seiner Amtsgewalt oder durch Androhung eines bestimmten Mißbrauchs derselben Jemand zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung widerrechtlich nöthigt, wird mit Gefängnis bestraft.“

Dieses Beamtendelikt wurde im Dritten Reich auf der Grundlage des Erlasses des Führers über besondere Vollmachten des Reichsministers der Justiz[1] vom 20. August 1942 durch Art. 10 Buchst. b, Schlussvorschrift S. 1 der (Ersten) Verordnung zur Angleichung des Strafrechts des Altreichs und der Alpen- und Donau-Reichsgaue (Strafrechtsangleichungsverordnung) vom 29. Mai 1943, Reichsgesetzblatt Teil I 1943 Nummer 57 vom 1. Juni 1943, Seite 339-341[2], zum 15. Juni 1943 von dem Reichsminister der Justiz Otto Georg Thierack ersatzlos aufgehoben; dort hieß es: „§ 339 des Reichsstrafgesetzbuchs wird gestrichen“. Seitdem wurde der Amtsmissbrauch als Einzelstraftatbestand nicht wieder in das StGB aufgenommen.

Jedoch stellt das deutsche Strafgesetzbuch bestimmte einzelne Amtsdelikte in den §§ 174b und 258a StGB sowie im Dreißigsten Abschnitt (§§ 331-358 StGB) unter Strafe.

Ein Restbestand des Amtsmissbrauchs wurde mit Wirkung zum 1. April 1998 durch Art. 1 Nr. 46 Buchst. b des Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) vom 26. Januar 1998 (BGBl. I, S. 164/177) in Form des neuen Abs. 4 des § 240 StGB – Nötigung – wieder in das Strafgesetzbuch eingeführt, jedoch mit sehr beschränkter Wirkung. Bei der Nötigung handelt es sich um den mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel verbundenen rechtswidrigen Zwang zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung.

Darüber hinaus existieren durch § 353 StGB – Abgabenüberhebung, Leistungskürzung – zwei Sonderstraftatbestände des Amtsmissbrauchs, in denen der Amtsträger jedoch nur dann bestraft wird, wenn er die rechtswidrige Amtshandlung (die rechtswidrige Erhebung von Abgaben für eine öffentliche Kasse, ohne dass sie überhaupt oder nur in geringerem Betrag geschuldet werden oder die rechtswidrige Kürzung von staatlichen Leistungen) zu seinem persönlichen Vorteil vollzieht, wogegen die rechtswidrige Amtshandlung zum Vorteil des Staates und damit zum Nachteil des von der Amtshandlung unmittelbar Betroffenen straflos bleibt.

 

Leistungskürzungen zum erreichen der Bonizahlungen

 

Unterschlagung Hartz IV plus Mehrbedarf

 

Antrag auf Auskunft: Wie viel Boni haben die Verantwortlichen in den Jobcentern bekommen?

 

 

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Amtsdelikt oder auch Amtswillkür bezeichnet einen strafbaren Akt der Willkür durch einen Amtsträger in einer Behörde.

Der Träger eines öffentlichen Amtes ist wegen seiner besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihm übertragenen hoheitlichen und öffentlich-rechtlichen Aufgaben verpflichtet. Ihm obliegt eine besondere Sorgfalts- und Neutralitätspflicht. Entsprechend dieser regelmäßigen beruflichen Aufgabe von Amtsträgern im Sinne der öffentlichen und rechtlichen Ordnung ergibt sich eine besondere Gefährdung für Handlungen, die im rechtlichen Sinn in einem weiten Spektrum von der Fahrlässigkeit bis zur Selbstjustiz liegen können.

Deutschland

Bis 1943 wurde als Oberbegriff der Amtsmissbrauch im deutschen Strafgesetzbuch verwendet. Dieser allgemeine Einzelstraftatbestand wurde im Dritten Reich durch Art. 10 Buchst. b, Schlussvorschrift S. 1 der (Ersten) Verordnung zur Angleichung des Strafrechts des Altreichs und der Alpen- und Donau-Reichsgaue (Strafrechtsangleichungsverordnung) vom 29. Mai 1943, Reichsgesetzblatt Teil I 1943 Nummer 57 vom 1. Juni 1943, S. 339–341[1], zum 15. Juni 1943 von dem Reichsminister der Justiz Otto Georg Thierack ersatzlos aufgehoben; dort hieß es: „§ 339 des Reichsstrafgesetzbuchs wird gestrichen“. Seitdem wurde der Amtsmissbrauch als Einzelstraftatbestand nicht wieder in das StGB aufgenommen.

Als Amtsdelikte werden in Deutschland heute diejenigen Straftaten bezeichnet, die durch einen Amtsträger der öffentlichen Verwaltung bei Vornahme oder Unterlassung von Amtsgeschäften (im Dienst) begangen wurden. Die Strafandrohungen im 30. Abschnitt des StGB sind verhältnismäßig hoch. Amtsträger sollen ihr Amt unter anderem unparteiisch, ehrlich, anständig und ohne persönliche Vorteile erfüllen. Darüber hinaus sind sie gemäß Art. 20 Abs. 3 GG und Artikel 34 GG an die verfassungsmäßige Ordnung sowie an Gesetz und Recht gebunden. Der Begriff des Amtsträgers wird in § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB definiert. Der Begriff Amtsträger umfasst auch Richter im Zusammenhang mit den Erfordernissen des Artikels 34 GG. Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2009 – 23 W 99/08

Ein Amtsdelikt stellt bei einer Verletzung individueller Rechte oder des Vermögens zivilrechtlich regelmäßig eine Amtspflichtverletzung dar, die eine Haftung aus § 839 BGB (Amtshaftung) auslöst, die vor den Zivilgerichten zu verfolgen ist. Effektiver Rechtsschutz ist auch subsidiär (also zusätzlich) durch die Erhebung einer Feststellungsklage nach (§ 256 ZPO) basierend auf den Grundrechten gemäß Artikel 34 Satz 3 GG gegen den Staat oder die Körperschaft zu erlangen.

Zudem stellt ein Amtsdelikt bei Beamten, Richtern und Soldaten (nicht aber bei Angestellten) regelmäßig ein Dienstvergehen dar, das oft zusätzlich in einem förmlichen Disziplinarverfahren verfolgt wird. Im Regelfall wird, abgesehen von vorläufigen Maßnahmen wie einer Suspendierung, der rechtskräftige Ausgang des Strafverfahrens abgewartet, bevor das Disziplinarverfahren (weiter-)betrieben bzw. eingestellt wird.

Amtsdelikte sind durchweg Offizialdelikte. Es werden echte von unechten Amtsdelikten unterschieden:

 

Echte Amtsdelikte

Echte Amtsdelikte (auch eigentliche Amtsdelikte) sind Straftaten, die nur unter Missbrauch der Position des Amtsträgers begangen werden können:

Bei den echten Amtsdelikten ist im Allgemeinen die Amtsträgerschaft strafbegründendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB. Bei den Straftatbeständen der Abgabenüberhebung und Leistungskürzung gemäß § 353 StGB jedoch ist das strafbegründende Merkmal ausschließlich die Begehung der Tat zum Nachteil des Staates. Ihre Begehung zum Vorteil des Staates stellt keine Straftat dar.

 

 

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Unechte Amtsdelikte

Als unechte Amtsdelikte werden Delikte bezeichnet, die allgemein strafbar sind, bei Amtsträgern jedoch zu einem höheren Strafmaß führen. Für diese Unterart existieren eigene Strafvorschriften:

  • Körperverletzung im Amt (340 StGB)
  • Gefangenenbefreiung im Amt (120 Abs. 2 StGB)
  • Strafvereitelung im Amt (258a StGB)
  • Verwahrungsbruch im Amt (133 Abs. 3 StGB)
  • Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung (174b StGB)
  • Nötigung unter Missbrauch der Amtsbefugnisse oder der -stellung (240 Abs. 4 Nr. 3 StGB)

Bei diesen Delikten ist die Amtsträgereigenschaft straferhöhendes Merkmal des § 28 Abs. 2 StGB.

https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsdelikt

 

 

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Dienstvergehen     Beamtenstatusgesetz      § 47 Nichterfüllung von Pflichten

(1) 1Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. 2Ein Verhalten außerhalb des Dienstes ist nur dann ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.

(2) 1Bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten oder früheren Beamtinnen mit Versorgungsbezügen und früheren Beamten mit Versorgungsbezügen gilt es als Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen, oder wenn sie schuldhaft gegen die in den §§ 37, 41 und 42 bestimmten Pflichten verstoßen. 2Bei sonstigen früheren Beamtinnen und früheren Beamten gilt es als Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft gegen die in den §§ 37, 41 und 42 bestimmten Pflichten verstoßen. 3Für Beamtinnen und Beamte nach den Sätzen 1 und 2 können durch Landesrecht weitere Handlungen festgelegt werden, die als Dienstvergehen gelten.

(3) Das Nähere über die Verfolgung von Dienstvergehen regeln die Disziplinargesetze.

https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/47.html

 

 

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Grundgesetz Art 4             https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

 

 

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Arbeitsverweigerung       https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsverweigerung

Die Arbeitsverweigerung, also die Weigerung des Arbeitnehmers, die von ihm vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, kann den Arbeitgeber grundsätzlich dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen (früher gab es auch Betriebsbußen).

Wenn die Arbeit zwar faktisch möglich ist, aber vom Arbeitnehmer aus übergeordneten Gesichtspunkten keine Pflichterfüllung verlangt werden kann, ist er in ganz bestimmten Fällen berechtigt, die Arbeit zu verweigern.

Unzulässige Weisungen

Das Weisungs- oder Direktionsrecht berechtigt den Arbeitgeber, Arbeitsinhalt, Ort (Arbeitsplatz) und Arbeitszeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.[1] Entspricht die Weisung nicht billigem Ermessen, so ist sie unwirksam. Der Arbeitnehmer braucht ihr nicht Folge zu leisten, darf also die zugewiesene Arbeit verweigern. Das Weisungsrecht kann auch durch Grundrechte des Arbeitnehmers, etwa durch die Gewissensfreiheit, begrenzt sein.[2]

Gewissenskonflikt und Gewissensnotstand

Arbeitnehmer können sich gegenüber Arbeitgebern auf die Gewissensfreiheit nach Art. 4 Grundgesetz berufen: Das Grundgesetz wirkt als so genannte Drittwirkung der Grundrechte mittelbar auch im Verhältnis zwischen den Arbeitsvertragsparteien.[3]

Weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Arbeit zu, die diesen in einen Gewissenskonflikt versetzt, obwohl die Zuweisung der gewissensbelastenden Tätigkeit unter Abwägung der Interessen vermeidbar gewesen wäre, so darf der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern. Kriterien bei der Interessenabwägung sind etwa die Vorhersehbarkeit des Gewissenskonflikts für den Arbeitnehmer schon bei Vertragsschluss, die aktuellen betrieblichen Erfordernisse oder die Wiederholungswahrscheinlichkeit.[4]

Die Gewissensfreiheit stellt ein hohes Rechtsgut dar und kann deshalb in bestimmten Fällen in einer Abwägung mit den Rechten des Arbeitgebers den Vorzug erhalten. Dabei unterliegen Relevanz und Gewichtigkeit der Gewissensbildung keiner gerichtlichen Kontrolle, d. h. es steht Gerichten nicht zu, darüber zu urteilen, ob der Gewissenskonflikt moralisch zwingend – etwa im Sinne einer bestimmten Koranexegese – ist. Maßgeblich ist hierfür also kein objektiver, sondern allein ein subjektiver Gewissensbegriff. Im Einzelfall ist jedoch die Plausibilität zu prüfen.[5]

So kann z.B. einem Pazifisten als Arbeitnehmer in einem allgemeinen (nicht wehrmedizinisch spezialisierten) Pharmaunternehmen von seinem Arbeitgeber nicht zugemutet werden, Medikamente zu entwickeln, die spezifisch dafür geeignet sind, das Führen eines Nuklearkrieges positiv zu beeinflussen.[6]

Ebenso ist niemand verpflichtet, gegen seine Gewissensüberzeugung an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken. Gynäkologen, Anästhesisten, OP- und Anästhesie-Pflegekräfte können die Teilnahme bei der entsprechenden Operation verweigern. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Leben oder Gesundheit der Mutter gefährdet sind.

 

 

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Politische Beamte (Generalbundesanwalt, Generalstaatsanwälte, Gerichtspräsidentinnen, usw.

† Definition: Politische Beamte bekleiden Ämter, zu deren Ausübung die fortdauernde Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung erforderlich ist.

 

http://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/p/politische-beamte.html

Politische Beamte

Politische Beamte bekleiden Ämter, zu deren Ausübung die fortdauernde Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung erforderlich ist (§ 54 BBG, § 30 Abs. 1 BeamtStG). Mit der Institution des politischen Beamten soll in Schlüsselstellen die fortdauernde Übereinstimmung mit der Regierungspolitik das reibungslose Funktionieren des Übergangs von der politischen Spitze in die Verwaltung hinein gewährleistet werden. Die Stellen u.a. für Staatssekretäre unterliegen daher nicht der Ausschreibungspflicht ( § 4 Abs. 2 Nr. 1 Bundeslaufbahnverordnung, BLV). Für den Bundesbereich zählt § 54 Abs. 1 Nr. 1-8 Bundesbeamtengesetz (BBG) die politischen Beamten auf, (so z. B. auf Lebenszeit beamtete Staatssekretärinnen/ Staatssekretäre oder Ministerialdirektorinnen / Ministerialdirektoren). die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Über die aufgeführten politischen Beamtinnen und Beamten hinaus kann es weitere gesetzlich geregelte Fälle der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand geben. In den Bundesländern gelten eigenständige Regelungen zu politischen Beamtinnen und Beamten in den jeweiligen Landesbeamtengesetzen.

 

Im Falle der Entlassung eines politischen Beamten auf Bundesebene im Sinne von § 54 Abs. 1 BBG erhält dieser für den Monat, in dem ihm die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt worden ist und für die folgenden drei Monate die bisherigen Dienstbezüge weiter (vgl. § 4 Bundesbesoldungsgesetz). Danach erhält er gemäß § 47 a Beamtenversorgungsgesetz ein Übergangsgeld, welches für die Dauer der Zeit, die der Beamte das politische Amt inne hatte, gewährt wird, mindestens für die Dauer von sechs Monaten, längstens für drei Jahre.

 

Von den Ämtern der politischen Beamten sind die Wahlämter zu unterscheiden. Auf der kommunalen Ebene sind dies beispielsweise die Ämter der Landräte und Bürgermeister. Da Beamte auf Zeit nur für eine bestimmte Anzahl von Jahren zu hauptberuflicher Dienstleistung verpflichtet sind, gelten die Vorschriften für Beamte auf Lebenszeit entsprechend, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Auf Bundesebene zählen zu den Wahlämtern die sogenannten öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung zum Bund. Einzelheiten hierzu sind im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz – BMinG) geregelt.

http://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/p/politische-beamte.html

 

 

 

 

Hinweis: Landrätin Stoerr-Ritter ist Wahlbeamtin und Parteifreundin von Angela Merkel CDU.

 

Frage: Kommt der Befehl zur extralegale Exekution direkt von Bundeskanzlerin/CDU Vorsitzende? Denn sie handelt eindeutig gegen das CDU Grundsatzprogramm und verrät damit auch alle Wähler/Bürger:

…….Wenigstens Frau Merkel ließ von sich hören. In der Antwortmail wurde dieser Satz

Die Würde des Menschen – auch des ungeborenen und des sterbenden – ist unantastbar.

aus dem CDU Grundsatzprogramm zitiert. Komisch ist nur als ich sie beim Wort nahm wurde nicht mehr geantwortet. Auch andere CDU Mitglieder tauchen unter wenn sie mit dem eigenen Grundsatzprogramm konfrontiert werden….. (aus früheren Schreiben von Bruno Schillinger)

 

 

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Auszüge Grundsatzprogramme – CDU – SPD – GRÜNE

 

CDU / Christlich Demokratische Union

Die Würde des Menschen – auch des ungeborenen und des sterbenden – ist unantastbar.

The dignity of man – even of the unborn and the dying – is inviolable.

…….Wenigstens Frau Merkel ließ von sich hören. In der Antwortmail wurde dieser Satz

Die Würde des Menschen – auch des ungeborenen und des sterbenden – ist unantastbar.

aus dem CDU Grundsatzprogramm zitiert. Komisch ist nur als ich sie beim Wort nahm wurde nicht mehr geantwortet. Auch andere CDU Mitglieder tauchen unter wenn sie mit dem eigenen Grundsatzprogramm konfrontiert werden….. (aus früheren Schreiben von Bruno Schillinger)

 

SPD Sozialistische Partei Deutschlands

‚…..Den Menschen verpflichtet, in der stolzen Tradition des demokratischen Sozialismus,… Für eine freie, gerechte und solidarische Gesellschaft. Für die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung aller Menschen – unabhängig von Herkunft und Geschlecht, frei von Armut, Ausbeutung und Angst…..‘.

‚Committed to People, in the proud tradition of democratic socialism, … For a free, fair and caring society. For equal rights and self determination of all people – regardless of race and gender, free from poverty, exploitation and fear ‚.

 

Parteiprogramm B90/Grüne

…..Im Mittelpunkt unserer Politik steht der Mensch mit seiner Würde und seiner Freiheit. Die Unantastbarkeit der menschlichen Würde ist unser Ausgangspunkt. Sie ist der Kern unserer Vision von Selbstbestimmung und Parteinahme für die Schwächsten……

..… The focus of our policy of human being with his dignity and his freedom. The inviolability of human dignity is our starting point. It is the core of our vision of self-determination and advocacy for the weakest…..

 

 


https://de.wikipedia.org/wiki/Hergebrachte_Grunds%C3%A4tze_des_Berufsbeamtentums

Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums

Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sind die Grundlagen für das Berufsbeamtentum in Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der geregelte Beamtenberuf geht zurück auf den preußischen Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. (1713–1740), der daher auch „Vater des Berufsbeamtentums“ genannt wurde. Unter seiner Ägide entstanden erstmals der Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung. Sein aufgeklärt-absolutistischer Sohn Friedrich II. (der Große) war es, der das Gemeinwohl zum Primärziel erhob und sich selbst als ersten Diener des Staates sah. Er führte den Ausbau des Berufsbeamtentums fort.

Die erste zusammenfassende gesetzliche Regelung des Beamtenberufs wurde im Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 ausgestaltet: „Von den Rechten und Pflichten der Diener des Staates“. Seitdem war der Beamte nicht mehr Diener seines Fürsten, sondern Diener des Staates. Die Kernregelungen, die sich spätestens in der Weimarer Republik verfestigt hatten, zählen zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Stellung der Berufsbeamten durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums zur Durchsetzung der rassistischen Ideologie missbraucht. Nach Inkrafttreten des Grundgesetzes wurden durch das Bundesverfassungsgericht weitere vereinzelte Rechte und Pflichten als zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehörig anerkannt.

Inhalt

Siehe auch: Beamtentum#Deutschland

Gemäß Art. 33 Abs. 5 GG ist das Recht des öffentlichen Dienstes „unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln.“ Das Bundesverfassungsgericht definiert diese Grundsätze als den „Kernbestand von Strukturprinzipien, die allgemein oder doch ganz überwiegend und während eines längeren, Tradition bildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind“ (vgl. BVerfGE 8, 332). Im Rahmen der Föderalismusreform wird der o.g. Satz ergänzt um: „und fortzuentwickeln“.

Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählen unter anderem

„Diese Grundsätze ergeben im Zusammenhang mit Absatz 5 (gemeint ist Art. 33 Abs. 5 GG) , daß das Grundgesetz in Anknüpfung an die deutsche Verwaltungstradition im Berufsbeamtentum eine Institution sieht, die, gegründet auf Sachwissen, fachliche Leistung und loyale Pflichterfüllung, eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften darstellen soll.“

BVerfGE 7, 55-71

Verhältnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Die Europäische Menschenrechtskonvention steht im Widerspruch zu einigen der Grundsätze des Berufsbeamtentums. So erlaubt die EMRK Ausnahmen von der Koalitionsfreiheit und dem damit verbundenen Streikrecht nur für hoheitlich tätige Personen, Polizei und Militär, nicht aber für andere Beamte. Der gleiche Grundsatz gilt für Einschränkungen der politischen Betätigung und der Meinungsfreiheit. Das Bundesverwaltungsgericht hat Anfang 2014 entschieden, dass der Gesetzgeber diesen Konflikt auflösen muss und das Streikverbot nur noch für eine Übergangszeit hinzunehmen ist.[1]

Einfluss

Die Grundsätze sind u. a. in Art. 33 V GG, dem Bundesbeamtengesetz (BBG) und in den Landesbeamtengesetzen sowie im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und den Landesbesoldungsgesetzen normiert; ferner im Beamtenrechtsrahmengesetz, das im April 2009 durch das Beamtenstatusgesetz (weitgehend) abgelöst wurde.

https://de.wikipedia.org/wiki/Hergebrachte_Grunds%C3%A4tze_des_Berufsbeamtentums

 

 

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https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__33.html

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG)
§ 33 Grundpflichten

(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.

(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__33.html

 

 

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Strafvereitelung     https://de.wikipedia.org/wiki/Strafvereitelung

Strafvereitelung ist nach deutschem Strafrecht die absichtliche oder wissentliche Vereitelung der Bestrafung des Täters oder eines Teilnehmers einer rechtswidrigen Tat. Geschütztes Rechtsgut ist demgemäß nach herrschender Ansicht die Strafrechtspflege in ihrer Aufgabe, Strafen zu verhängen und zu vollstrecken.

Die Strafvereitelung ist in § 258 StGB geregelt. Dabei werden sowohl die Vereitelung der Strafverfolgung (Verfolgungsvereitelung, § 258 Abs. 1 StGB) als auch die Vereitelung der Strafvollstreckung (Vollstreckungsvereitelung, § 258 Abs. 2 StGB) erfasst.[1][2]

Strafvereitelung ist wie auch die Begünstigung, die Hehlerei und die Geldwäsche, ein Anschlussdelikt. Strafandrohung ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (Vergehen), wobei die Strafe nicht schwerer sein darf als die für die Vortat angedrohte Strafe. Das Delikt ist ein Offizialdelikt und gehört zu den Rechtspflegedelikten. Die Tat ist anders als die Hehlerei nach § 257 StGB ein Erfolgsdelikt mit Strafbarkeit des Versuchs.[3]

Tatbestandsvoraussetzungen

Notwendig ist eine rechtswidrige Vortat, die auch fahrlässig begangen worden sein kann. Täter der Strafvereitelung kann niemals der Täter der Vortat (so auch § 258 Abs. 5 StGB) sein, da dies den prozessualen Schutz des nemo tenetur se ipsum accusare (lateinisch niemand ist gehalten sich selbst anzuklagen, sog. Selbstbegünstigungsprinzip) zuwiderlaufen würde. Die Vereitelung kann auf alle denkbaren Arten und Weisen erfolgen, beispielsweise durch Behinderung der Ermittlungsarbeiten oder durch Verbergen des Straftäters. Andererseits stellt die Norm nicht auf Kenntnis der Vereitelungsmaßnahme beziehungsweise Einvernehmen des Vortäters ab.[3] Ebenso kommt es nicht darauf an, dass die Vortat dem Vortäter einen Vorteil gebracht hat.[4] Nicht zum Schutzzweck der Norm gehören jedoch Handlungen wie die ärztliche Behandlung des Täters oder die Lebensmittelversorgung im üblichen Geschäftsbetrieb. Möglich ist auch die Vereitelung durch Unterlassen. Dafür müsste der Täter der Strafvereitelung eine Garantenstellung für die Strafverfolgung innehaben. In der Regel obliegt diese Garantenstellung nur den Angehörigen der Strafverfolgungs- oder Strafvollstreckungsbehörden, sodass in solchen Fällen ohnehin Strafvereitelung im Amt anwendbar ist. Dieser Tatbestand, der die materiell-rechtliche Absicherung des Legalitätsprinzips darstellt, sieht einen erhöhten Strafrahmen vor.

 

 

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Falschbeurkundung – Hinweisgeber  siehe Fälschungen der Überwachungsberichte beim Berliner Weihnachtsmarktattentäter AMRI (Anlage Sendungsdokumentation Do 01.06.2017 21:45 Kontraste Umstrittene Aufklärung – Berliner Staatsschützer kontrollieren sich im Fall Amri selbst)

Falschbeurkundung im Amt      https://de.wikipedia.org/wiki/Falschbeurkundung_im_Amt

Die Falschbeurkundung im Amt ist ein strafbewehrter Tatbestand nach dem deutschen Strafrecht. Er ist in § 348 StGB geregelt. Systematisch liegt er im Bereich der Amts- und der Urkundsdelikte. Die Vorschrift schützt den Rechtsverkehr vor inhaltlich unwahren öffentlichen Urkunden; zugleich wird die Funktionsfähigkeit der Beurkundungsorgane geschützt.

Voraussetzung der Strafbarkeit ist wie bei der mittelbaren Falschbeurkundung nach § 271 StGB, dass sich die Beweiskraft der Urkunde auch auf die unwahre Tatsache bezieht.

Da § 348 StGB ein echtes Amtsdelikt ist, also ein Delikt, bei welchem der Täter Amtsträger i.S.d. § 11 Nr. 2 StGB sein muss, müssen Mittäter oder mittelbare Täter auch diese Sondereigenschaft aufweisen. Sofern nur eine Anstiftung oder Beihilfe vorliegt, ist die Strafe der Teilnehmer nach § 28 I, § 49 I StGB zu mildern. Voraussetzung für eine Teilnahme ist jedoch eine vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat des Amtsträgers. Eine Falschbeurkundung im Amt stellt für den Täter zugleich eine Dienstpflichtverletzung dar, die auch disziplinarische Konsequenzen hat.[1]

Sofern der Amtsträger unvorsätzlich handelt, ist er nicht Täter einer Falschbeurkundung im Amt. Der Hintermann ist dann auch nicht mittelbarer Täter nach § 348 StGB, kann sich aber nach § 271 StGB wegen mittelbarer Falschbeurkundung strafbar machen.

Die Falschbeurkundung im Amt ist ein typisches Begleitdelikt bei Korruption in der öffentlichen Verwaltung.[2][3]

 

 

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Mittelbare Falschbeurkundung https://de.wikipedia.org/wiki/Mittelbare_Falschbeurkundung

Die mittelbare Falschbeurkundung ist ein strafbewehrter Tatbestand nach dem deutschen Strafrecht. Er ist in § 271 StGB geregelt. Systematisch liegt er im Bereich der Urkundendelikte. Die Vorschrift schützt den Rechtsverkehr nicht vor unechten, sondern vor echten und damit erhöht beweiskräftigen, aber inhaltlich unwahren öffentlichen Urkunden. Zugleich wird die Funktionsfähigkeit der Beurkundungsorgane geschützt.

Einordnung im Gesamtsystem

Wer eine öffentliche Urkunde selbst herstellt oder eine existierende öffentliche Urkunde verfälscht, macht sich wegen Urkundenfälschung strafbar,[1] jedoch entsteht eine Strafbarkeitslücke, sofern ein Täter auf einen Amtsträger derart Einfluss nimmt, dass dieser unvorsätzlich eine echte, aber inhaltlich falsche Urkunde erstellt wie beispielsweise bei der sog. Scheinhalterschaft. Sofern ein Amtsträger vorsätzlich eine falsche öffentliche Urkunde erstellt, kommt wegen des Amtsdeliktscharakters zwar keine mittelbare Täterschaft oder Mittäterschaft in Betracht, aber eine Anstiftung oder Beihilfe, jedoch ist die Strafe nach § 28 I StGB zu mildern.

  • 271 StGB soll also die Lücke schließen, die dadurch entsteht, dass die Falschbeurkundung im Amt nach § 348 StGB ein echtes Amtsdelikt ist, also der Täter Amtsträger sein muss. Handelt ein Amtsträger im Falle einer falschen öffentlichen Beurkundung nach § 348 StGB unvorsätzlich, ginge ein die Beurkundung veranlassender Dritter schon deshalb straffrei aus, weil es für eine Anstiftung nach § 26 StGB an einer Haupttat fehlen würde (limitierte Akzessorietät). Eine mittelbare Täterschaft nach § 25 I Alt. 1 StGB scheitert an der fehlenden Amtsträgerschaft des Dritten. In solchen Situationen ist § 271 StGB möglicherweise erfüllt.

Tatobjekte

Tatobjekt ist eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 ZPO, also eine Urkunde, die von einer öffentlichen Behörde innerhalb ihrer Amtsbefugnisse, im Rahmen ihrer Zuständigkeit errichtet worden ist und damit Beweiskraft gegenüber jedermann erbringen kann. Diese Urkunde muss unwahr sein, also Umstände aufzeichnen, die nicht so geschehen sind. Dabei muss sich die erhöhte Beweiskraft der öffentlichen Urkunde auch auf diesen unwahren Umstand beziehen. Welche Angaben dies im Einzelnen sind, ist, wenn es an einer ausdrücklichen Vorschrift fehlt, den gesetzlichen Bestimmungen zu entnehmen, die für die Errichtung und den Zweck der Urkunde maßgeblich sind.[2]

Die Bescheinigung einer Duldung nach § 60 a Abs. 4 AufenthG ist hinsichtlich der Personalangaben jedenfalls dann keine öffentliche Urkunde im Sinne des §§ 271 StGB, wenn die Verwaltungsbehörde den Hinweis in die Urkunde aufnimmt, dass die Personalangaben auf den eigenen Angaben des Ausländers beruhen.[3]

Tathandlungen

Der Täter muss irgendwie bewirken, dass die Urkunde unwahr erzeugt wird. Jedoch sind Handlungen, welche eine Beteiligung (Beihilfe, Anstiftung) am Delikt des § 348 darstellen, nicht umfasst, da diese schon durch die Beteiligungsstrafbarkeit erfasst werden. Ebenfalls nicht erfasst ist der Fall, dass durch Täuschung eine Tatsache eintritt, die dann als geschehen beurkundet wird.[4]

Subjektiver Tatbestand

Im subjektiven Tatbestand reicht bedingter Vorsatz bezüglich aller objektiven Tatbestandsmerkmale aus, jedoch muss der Täter den Willen haben, den Rechtsverkehr täuschen zu wollen.

 

 

 

 

 

 

 

Remonstrationspflicht

Hierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ist diese in § 63 BBG geregelt. Grundsätzlich trägt der Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung. Von dieser Verantwortung wird er freigestellt, wenn er seiner Remonstrationspflicht nachkommt und Bedenken zum Beispiel gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen geltend macht. Die Remonstrationspflicht besteht bereits dann, wenn der Beamte die Weisung als möglicherweise rechtswidrig ansieht. Die Remonstration verläuft in drei Stufen. Zunächst muss der Beamte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer amtlichen Weisung beim unmittelbaren Vorgesetzten erheben. Bleibt dieser bei seiner Anordnung, hat er sich an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Weisung auch von diesem bestätigt, muss der Beamte diese ausführen. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die dienstliche Anordnung auf ein erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die Menschenwürde verletzt oder sonst die Grenzen des Weisungsrechts überschreitet. Die Remonstrationspflicht hat eine Doppelfunktion – einerseits dient sie der behördeninternen Selbstkontrolle, andererseits dient sie zugleich der haftungs- und disziplinarrechtlichen Entlastung des Beamten bei rechtswidrigen Weisungen.

http://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/r/remonstrationspflicht.html

 

dbb = Deutscher Beamten Bund

 

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_ein_faires_Verfahren

Recht auf ein faires Verfahren

Das Recht auf ein faires Verfahren („Fair Trial“) ist eine justizmäßige Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips. Der Grundsatz ist in Europa in Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten niedergelegt. Das Recht auf ein faires Verfahren wird unter anderem verwirklicht durch die Gerichtliche Hinweispflicht (Deutschland).

Allgemeines

In der deutschen verfassungsrechtlichen Rechtsprechung wird die Geltung eines Rechts auf ein faires (rechtsstaatliches) Verfahren bejaht.

Es „gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens“[1] und wird als „allgemeines Prozessgrundrecht“[2] qualifiziert.

Seine „Wurzeln“[3] werden im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gesehen. Dies in Verbindung „mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG“[4] oder (nur) in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG.[5]

Das Recht auf ein faires Verfahren enthält nach dem BVerfG „keine in allen Einzelheiten bestimmten Ge- oder Verbote; vielmehr bedarf es der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten. Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist“.[6]

Am allgemeinen Prozessgrundrecht des fairen Verfahrens sind „alle diejenigen Beschränkungen zu messen, die von den spezielleren grundrechtlichen Verfahrensgarantien nicht erfasst werden“.[7]

Strafprozess

Insbesondere im Strafverfahren hat der Grundsatz große Bedeutung. Das Recht auf ein faires Verfahren gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens.[8]

Dazu zählen insbesondere der Anspruch auf rechtliches Gehör, die Unabhängigkeit des Gerichts sowie die effektive Verteidigung durch einen Rechtsanwalt. Einzelne Ausprägungen im Strafprozess sind die Unschuldsvermutung und der Grundsatz der Waffengleichheit zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Beschuldigten.

Des Weiteren:

– Die Verwertbarkeit rechtswidrig erhobener oder erlangter Informationen ist am Recht auf ein faires Verfahren zu messen.[9]

– Der Angeklagte darf nicht nur Objekt des Verfahrens sein; ihm muss vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen.[10]

– Die Zulassung der Nebenklage in der StPO verstößt nicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren.

Der Einsatz von V-Männern und Lockspitzeln zur Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität oder Terrorismus verstößt nicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren.[12]

Sozialgerichtsprozess

„Der aus Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip bzw. Art 6 EMRK abgeleitete Anspruch auf ein faires Verfahren soll sicherstellen, dass Streitigkeiten von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt werden (vgl. BSG Beschluss vom 18.6.2014 – B 10 ÜG 1/14 B – Juris RdNr 22). Er ist verletzt, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards, wie das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten (vgl. EGMR, NJW 1995, 1413 – Dombo Beheer), das Verbot widersprüchlichen Verhaltens oder der Schutz vor Überraschungsentscheidungen nicht gewahrt werden (vgl. BSG SozR 4-1500 § 118 Nr 3 RdNr 16 mwN).“

Bundessozialgericht, Beschluss vom 20. April 2015, Aktenzeichen B 12 KR 122/14 B, Absatz 11

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_ein_faires_Verfahren

 

 

Europäische Menschenrechtskonvention

 

Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren

 

(1) 1Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muß öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen oder – soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält – wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.

 

(2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

 

(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:

  1. a) innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
  2. b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;
  3. c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
  4. d) Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;
  5. e) unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.

 

 

Verweigerung von Beiordnung eines Anwaltes – Anwalt/Lese/Schreibhilfe entspricht Dolmetscher

 

Anzeige/Strafbefehl wegen Beleidigung ist konstruiertes Verfahren = Willkür, weil hier kein Anwalt beigeordnet werden muss und auch Rechtsschutzversicherung seltenst/nie etwas übernimmt

 

Wohnungsstürmung bei weiterer Verweigerung Diabetes- Nierenmedikamente

 

Hat deshalb der Gefängnisdirektor keine Auskunft gegeben, wieso Bruno im Gefängnis sitzt und gefoltert wird?

 

Wird deshalb keine Auskunft gegeben bis auf das ‚wer den Papst beleidigt, kommt ins Gefängnis‘?

 

 

 

2 Urteile (Auszüge) Bundesverfassungsgericht (Hartz IV / Schutz der Menschenwürde durch Gerichte) plus Amtsgericht Freiburg– weitere Beweise für unfaire Verfahren/Behandlung

 

……Hier noch Auszüge des Bundesverfassungsgerichtes als Beweis für die willkürliche Verweigerung des zustehenden Mehrbedarfs u.a. für TAGESlicht/Krebsschutz (4) und damit für Verbrechen gegen Menschenrechte durch Jobcenter, usw.

Bundesverfassungsgericht

Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 9. Februar 2010 -1 BvL 1/09-1 BvL 3/09-1 BvL 4/09

  1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
  2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
  3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
  4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

 

Sozialgericht Freiburg hat Herr Schillinger 2009 das Recht auf Leben verweigert, als es die Weigerung der Fortzahlung (Antrag auf einstweilige Anordnung) verweigerte und ihm damit nicht nur Essen, Miete sondern dem Diabetiker auch die Krankenversicherung und so die lebensnotwendigen Medikamente verweigerte. Gegen SGB, Grundgesetz, Menschenrechte, UN Behindertenrechtskonvention und auch gegen Bundesverfassungsgericht:

Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen ….. Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html

 

Nachdem wir das entdeckten und den SG Gerichtspräsidenten um Erklärung baten, wurde stattdessen sofort die willkürliche Entmündigung von Herr Schillinger eingeleitet………….

 

 

……Amtsgericht verweist an Jobcenter statt die Klage zuzulassen:

Amtsgericht Freiburg ‚Sie werden darauf hingewiesen, dass in sozialrechtlichen Angelegenheiten grundsätzlich kein Beratungsschein gewährt wird, da die Beratungspflicht der Fachbehörde vorgeht und zuerst in Anspruch zu nehmen ist‘.

Muss man noch mehr sagen? Die Opfer müssen sich vom Täter beraten lassen. Hand in Hand gegen die Menschen im Land…..

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtliche_Hinweispflicht_(Deutschland)

 

Gerichtliche Hinweispflicht (Deutschland)

Die gerichtlichen Hinweispflichten normieren die Ansprüche der Prozessparteien, durch das Gericht auf besondere Umstände oder Auffassungen des Gerichts hingewiesen zu werden. Sie differieren in den einzelnen Verfahrensordnungen.

Inhaltsverzeichnis

Zivilprozess

Im Zivilprozess gilt der Beibringungsgrundsatz. Deshalb haben sich in erster Linie die Parteien selbst in ihrem schriftlichen und mündlichen Vortrag über alle entscheidungserheblichen tatsächlichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß zu erklären (§ 130, § 138 ZPO). Die Prozessleitung und Entscheidungsfindung sind aber Aufgabe des Gerichts (§ 136 ZPO).

Die materielle Prozessleitung gem. § 139 ZPO in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung soll ein faires Verfahren für die Parteien und rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) für sie gewährleisten[1][2] sowie die Mitverantwortung des Gerichts für eine umfassende tatsächliche und rechtliche Klärung des Streitstoffs hervorheben.[3]

Inhalt und Umfang

Der Richter muss in I. und II. Instanz nach § 139 Abs. 1 ZPO den Sachverhalt und die Rechtsfragen mit den Parteien offen und uneingeschränkt erörtern.[4] Die Hinweise müssen nicht nur vollständig und rechtzeitig,[4] d.h. gegebenenfalls schon vor der mündlichen Verhandlung erfolgen, sondern auch genau erkennen lassen, welche Aufklärung, welchen Vortrag oder welche Beweisantritte das Gericht noch für erforderlich hält.[1][5] Sie sind aktenkundig zu machen (§ 139 Abs. 4 ZPO).[4] Dies ist im Hinblick auf die Überprüfung möglicher Rechtsfehler im Sinne des § 546 ZPO in Berufung (§ 513 ZPO) oder Revision (§ 545 ZPO) von besonderer Bedeutung. Die unterbliebene Dokumentation hat zur Folge, dass das Rechtsmittelgericht bei entsprechender Verfahrensrüge von der Nichterteilung des Hinweises ausgehen und die Sache an das Ausgangsgericht zurückverweisen muss.[4] Ist eine Berufung nicht zulässig, so kommt auf eine Rüge der beschwerten Partei hin eine Fortführung des Rechtsstreits gemäß § 321a ZPO in Betracht. Stellt das Gericht nach der letzten mündlichen Verhandlung, aber vor Absetzung des Urteils eine Verletzung der Hinweis- und Aufklärungspflicht fest, so ist die Verhandlung gem. § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO wieder zu eröffnen. Eine Verletzung der Erörterungspflicht kann dagegen nicht erfolgreich gerügt werden.[6]

Die Hinweispflicht besteht insbesondere dann, wenn die betroffene Partei einen Gesichtspunkt erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten hat, § 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO.[4] Hinweise des Prozessgegners lassen die gerichtliche Hinweispflicht nicht ohne weiteres entfallen.[4] Die Pflicht zum Hinweis auf Zulässigkeitsbedenken bezieht sich auf Prozess- und Rechtsmittelvoraussetzungen, § 139 Abs. 3 ZPO.[4]

Die Verantwortung für die Erteilung der Hinweise trifft das Gericht, also den Spruchkörper in seiner Gesamtheit.[4] Das Gericht muss der betroffenen Partei eine Gelegenheit zur Reaktion auf den Hinweis geben.[4] Gegebenenfalls muss der betroffenen Partei eine Schriftsatzfrist gemäß § 139 Abs. 5 ZPO in Verbindung mit § 296 a S. 2 ZPO gegeben werden.[4] Eine auf den Hinweis abgegebene Erklärung kann nicht gemäß § 296 ZPO als verspätet zurückgewiesen werden.[7]

Ein wiederholter Hinweis kann geboten sein, wenn die betroffene Partei auf den Hinweis hin keine ausreichende Erklärung abgibt.[8] Auf die Änderung von Anträgen darf das Gericht nur hinwirken, wenn sie sich im Rahmen des Prozessbegehrens der Partei halten.[4] Auf die Notwendigkeit der Benennung von Beweismitteln ist hinzuweisen, wenn sich aus dem übrigen Vorbringen ergibt, dass das Unterbleiben des Beweisantritts auf einem Versehen beruht.[9] Zulässig und geboten ist es, widersprüchlichen und mehrdeutigen Sachvortrag aufzuklären.[10]

Im Rahmen der rechtlichen Erörterung gemäß § 139 Abs. 1 ZPO ist zum Beispiel darauf hinzuweisen, dass das Gericht einen Vertrag anders auslegen will als die Parteien.[4] Das Gericht darf auch darauf hinweisen, dass ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils oder eine Erledigterklärung nebst Antrag auf einen Beschluss gemäß § 91 a ZPO gestellt werden kann oder dass eine unrichtige Parteibezeichnung berichtigt wird.[4]

Grenzen

Der Aufklärungspflicht sind Grenzen gezogen durch das Gebot der richterlichen Neutralität. Der Richter darf sich durch seine Hinweise nicht einseitig auf die Seite einer Partei schlagen.[11] Erweckt der Richter den Anschein der Parteilichkeit, so kann er nach § 42 ZPO wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.

Sehr streitig ist, ob der Richter auf den Einwand der Verjährung hinweisen darf.[12] Der Bundesgerichtshof hat das im Jahr 2003 verneint.[13]

Verwaltungsprozess

Über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art entscheiden die Verwaltungsgerichte (§ 40 VwGO). Soweit die VwGO keine eigenen Bestimmungen über das Verfahren enthält, ist die Zivilprozeßordnung entsprechend anzuwenden, wenn die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Verfahrensarten dies nicht ausschließen (§ 173 VwGO). Denn im Verwaltungsprozess dominiert der Untersuchungsgrundsatz, er weist aber auch Elemente des Beibringungsgrundsatzes auf, zum Beispiel bei der Zurückweisung verspäteten Vorbringens gemäß § 87b VwGO.[14]

Nach § 104 Abs. 1 VwGO hat der Vorsitzende die Streitsache mit den Beteiligten tatsächlich und rechtlich zu erörtern. Diese Erörterung muss sich auf das Ergebnis einer eventuellen Beweisaufnahme erstrecken (§ 108 Abs. 2 VwGO). Der Umfang der Erörterung im Einzelfall hat sich jedoch an der jeweiligen konkreten Sachlage auszurichten.[15] In der Regel bleiben nämlich die Beweiswürdigung, das daraus folgende Beweisergebnis und die hieraus zu ziehenden Schlussfolgerungen der richterlichen Schlussberatung vorbehalten und entziehen sich deshalb einer vorherigen Erörterung mit den Beteiligten.[16]

Nach § 86 Abs. 3 VwGO hat der Vorsitzende darauf hinzuwirken, dass Formfehler beseitigt, unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, ferner alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden. Die Hinweispflicht dient wie im Zivilprozess der Wahrung rechtlichen Gehörs, soll insbesondere verhindern, dass die Beteiligten durch die Entscheidung des Gerichts überrascht werden.[15]

Insoweit enthält die VwGO eigene Bestimmungen über das Verfahren. Es besteht daher kein Bedürfnis, etwa § 139 ZPO entsprechend anzuwenden.[17]

Die Hinweis- und Aufklärungspflicht hat nicht nur den Zweck, die sachgemäße Durchführung des Verfahrens zu erleichtern und zu verhindern, dass die Verwirklichung der den Beteiligten zur Verfügung stehenden formellen Verfahrensrechte und materiellen Ansprüche an deren Unerfahrenheit, Unbeholfenheit oder mangelnden Rechtskenntnis scheitert.[19] Sie soll vor allem auch zu einer richtigen, dem Gesetz entsprechenden Entscheidung des Gerichts beitragen.[20] Im Übrigen gilt das zu § 139 II ZPO Gesagte sinngemäß.[18]

Strafprozess

Im Strafprozess findet der Untersuchungsgrundsatz uneingeschränkt Anwendung.[21] Die richterlichen Hinweis- und Aufklärungspflichten sind für das Strafverfahren in der StPO abschließend geregelt. Zentrale Vorschrift für die Hauptverhandlung ist § 265 StPO.

Nur die in der Anklage (§ 151, § 200 StPO) bzw. Nachtragsanklage (§ 266 StPO) zugelassene Tat im strafprozessualen Sinn ist Gegenstand der Hauptverhandlung und der Urteilsfindung (Immutabilitätsprinzip, § 264 StPO). Auf eine Veränderung der rechtlichen Gesichtspunkte oder der Sachlage hat das Gericht deshalb besonders hinzuweisen (§ 265 StPO in der seit dem 25. Juli 2015 geltenden Fassung[22]). Die Hinweispflicht dient dem schutzwürdigen Verteidigungsinteresse des Angeklagten vor einer Überraschungsentscheidung.[23] Auch der Verteidiger soll Gelegenheit haben, seine Verteidigung etwa gegen neu vorbrachte Tatsachen zum Täterverhalten angemessen vorzubereiten.[24] Gegebenenfalls ist die Hauptverhandlung dafür auszusetzen (§ 265 Abs. 3 und Abs. 4 StPO).

Art und Umfang der Hinweispflicht, insbesondere die Frage, ob und inwieweit sich die Hinweispflicht auch auf Nebenstrafen (Fahrverbot, § 44 StGB) und Nebenfolgen (Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts, § 45 StGB) erstreckt, waren lange umstritten.[25]

Eine von dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Jahr 2014 eingesetzte Expertenkommission hatte deshalb eine Erweiterung und Klarstellung der Hinweispflichten in § 265 StPO befürwortet.[26] Eine Grenze sah die Expertenkommission aber dort, wo Verpflichtungen geschaffen würden, die das erkennende Gericht in seiner Überzeugungsbildung behindern und damit den Prozess der Wahrheitsfindung gefährden würden. Daher empfahl die Kommission nicht, das Gericht zu Beginn der Hauptverhandlung etwa zur Abgabe vorläufiger Einschätzungen zur Beweisaufnahme oder zur Durchführung von Rechtsgesprächen zu verpflichten. Das Gericht kann jedoch gem. § 257b StPO in der Hauptverhandlung den Stand des Verfahrens mit den Beteiligten erörtern. Die Hinweispflicht bezieht sich seit Juli 2015 auch auf Maßregeln der Besserung und Sicherung (§ 265 Abs. 2 StPO).

Neben § 265 StPO ergibt sich eine besondere Hinweispflicht aus § 257c Abs. 4 Satz 4 StPO, wenn das Gericht die Voraussetzungen für eine tatsächliche Verständigung als nicht mehr gegeben ansieht.[27]

Beruht das Urteil auf einem fehlenden Hinweis, hätten also Angeklagter oder Verteidiger sich bei ordnungsgemäßem Hinweis anders und wirksamer als geschehen verteidigt, kann das Urteil mit der Revision angefochten werden.[28]

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtliche_Hinweispflicht_(Deutschland)

 

Anmerkung: Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird intern als 3F bezeichnet – sie kann F.ristlos und F.ormlos eingereicht werden, bleibt aber immer F.olgenlos.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde

Dienstaufsichtsbeschwerde

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein form- und fristloser Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann. Mit ihr kann sich sowohl gegen das dienstliche Verhalten eines Amtsträgers (dann „Dienstaufsichtsbeschwerde“ im engeren Sinne) als auch gegen dessen Sachbehandlung (dann „Sachaufsichtsbeschwerde“) gewendet werden[1].

Die Entscheidung eines Amtsträgers kann daneben mit dem Rechtsbehelf der Fachaufsichtsbeschwerde gerügt werden.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine besondere Form der in Art. 17 GG vorgesehenen Petition. Sie ist formlos an den Disziplinarvorgesetzten des Amtsträgers oder gleich an die Dienstaufsichtsbehörde zu richten. Die Beschwerde muss in angemessener Frist beschieden werden, allerdings hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine nähere Begründung.

Gegen Beamte kann aufgrund einer begründeten Beschwerde ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, bei Angestellten kommen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen zur Anwendung.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ersetzt nicht die etwa bei Verwaltungsakten vorgesehenen Rechtsmittel.

Der Adressat einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist entweder:

  1. die Dienstaufsichtsbehörde

Probleme mit einem Finanzamtbediensteten/Finanzamt = Oberfinanzdirektion (in Bayern: jetzt Landesamt für Steuern)

Probleme mit Kommunalbediensteten/Gemeinde = Kreis/Landratsamt bzw. Regierungspräsident

  1. die Behördenleitung

Probleme mit einem Finanzamtbediensteten = Vorsteher des Finanzamtes

Probleme mit einem Kommunalbediensteten = (Ober)bürgermeister

  1. Vorgesetzter

Probleme mit dem Sachbearbeiter = Leiter des Amtes der Stadt

https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde

 

 

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Fachaufsichtsbeschwerde

Fachaufsichtsbeschwerde

Die Fachaufsichtsbeschwerde ist ein auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gerichteter Rechtsbehelf.

Sie richtet sich an den Vorgesetzten oder die Aufsichtsbehörde, der bzw. die die Fachaufsicht innehat. Die Fachaufsicht kann dabei auch bei einem anderen Verwaltungsträger liegen. So kann die Fachaufsicht über Maßnahmen des Bürgermeisters einer Gemeinde beim Landrat (in seiner Funktion als Landesbehörde) liegen, die Fachaufsicht über Maßnahmen des Landrats (in seiner Funktion als Kreisbehörde) beim Regierungspräsidenten (als Landesbehörde).

Die übergeordnete Behörde muss über diesen Rechtsbehelf entscheiden. Eine Begründung muss die Fachaufsichtsbehörde offiziell nicht geben, aber üblicherweise erfolgt sie aus dem Selbstverständnis als transparente Dienstleisterin für Bürger und Gesellschaft.

Die Fachaufsichtsbeschwerde gehört neben der Dienstaufsichtsbeschwerde und der Petition im engeren Sinne zu den Petitionen im weiteren Sinne.

https://de.wikipedia.org/wiki/Fachaufsichtsbeschwerde

 

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsaufsicht

Rechtsaufsicht

(Weitergeleitet von Rechtsaufsichtsbeschwerde)

Die Rechtsaufsicht ist im staatlichen Organisationsrecht eine Weisungsbefugnis und die Befugnis einer hierarchisch übergeordneten Behörde, Staatsaufsicht durch Überprüfung der Rechtmäßigkeit ausüben zu dürfen.

Allgemeines

Im Verwaltungsorganisationsrecht unterscheidet man zwischen Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht. Diese drei Formen werden von ranghöheren Behörden gegenüber rangniederen ausgeübt. Über- und Unterordnung liegt vor, wenn eine Behörde mit Weisungs- und Anordnungsbefugnissen ausgestattet ist (übergeordnete Behörde) und andere Behörden zu einem Handeln oder Unterlassen zwingen kann (untergeordnete Behörde). Dieses Subordinationsverhältnis bildet die Grundlage für die Wahrnehmung der Rechtsaufsicht. Sie hat die Aufgabe, die Erfüllung der gesetzlich festgelegten öffentlichen Aufgaben und Verpflichtungen der Behörden sowie die Gesetz- und Rechtmäßigkeit ihrer Verwaltungstätigkeit zu überwachen und die Einhaltung der Bestimmungen des materiellen Rechts zu kontrollieren. Zu letzterem gehört auch die Ermessenskontrolle im Sinne der rechtmäßigen Handhabung von Ermessensspielräumen (§ 40 VwVfG).[1] Hier prüft die Aufsichtsbehörde allerdings ähnlich dem Verwaltungsgericht (§ 114 Satz 1 VwGO) nur, ob eine Ermessensüberschreitung oder ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt, was der Fall sein kann, wenn die nachgeordnete Behörde selbst aufgestellte Grundsätze der Ermessensbindung verletzt hat; die Aufsichtsbehörde trifft hingegen keine eigene (neue) Ermessensentscheidung.

Nicht nur Behörden werden im Rahmen der Rechtsaufsicht auf rechtskonformes Handeln kontrolliert, sondern alle Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Gemeindeverbände oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Bundes oder eines Landes unterliegen. Beispielsweise untersteht die Industrie- und Handelskammer der Rechtsaufsicht des Wirtschaftsministeriums des zuständigen Landes.

Funktionen

Die Rechtsaufsicht erfüllt zwei Funktionen, und zwar die Rechtsbewahrungs- und die Schutzfunktion.[2] Während die Rechtsbewahrungsfunktion die gesetzeskonforme Erfüllung öffentlicher Aufgaben betrifft und eine repressive Aufsicht darstellt, wird die Schutzfunktion als präventive Aufsicht durch Beratung und Kommunikation wahrgenommen und soll repressives Eingreifen verhindern. Ein Eingreifen wird erforderlich, wenn behördliche Maßnahmen nicht mit dem geltenden Recht übereinstimmen. Das geltende Recht umfasst sämtliche öffentlich-rechtliche Normen einschließlich öffentlich-rechtlicher Verträge und Rechtsnormen der Behörden.[3] Vorrang genießt generell die Fachaufsicht; dort, wo sie stattfindet, muss sie neben der Zweckmäßigkeit auch die Rechtmäßigkeit behördlichen Handelns prüfen.[4]

Staatliches Organisationsrecht

Rechtsaufsicht nehmen die Aufsichtsbehörden durch Beobachtung, Eingriff und Amtshilfe wahr. Dabei beobachten die Aufsichtsbehörden das Verwaltungshandeln ihnen unterstellter Behörden durch planmäßiges Sammeln und Auswerten von Informationen (etwa durch bestehende Anzeige- und Genehmigungspflichten), um hierdurch Rechtsverstöße erkennen zu können. Das Verwaltungshandeln muss in Einklang mit der gesamten Rechtsordnung stehen, so dass das Grundgesetz als Ausgangspunkt dient und alle relevanten Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen, Gewohnheitsrecht und Ermessensentscheidungen zu beachten sind. Bei letzteren prüft die Rechtsaufsicht, ob Ermessensfehler vorliegen (Über- oder Unterschreitung der Ermessensspielräume und Ermessensfehlgebrauch). Stellt sie Rechtsverstöße fest, entscheidet sie nach pflichtgemäßem Ermessen über ein Einschreiten. Das geschieht durch Beanstandung etwa von fehlerhaften Verwaltungsakten. Die Beanstandung ist die Feststellung der Rechtswidrigkeit, die jedoch die entstandene Außenwirkung von Verwaltungsakten zunächst nicht berührt. Weist die Aufsichtsbehörde die erlassende Behörde jedoch an, einen rechtswidrigen Verwaltungsakt zu ändern oder zurückzunehmen, selbst wenn er unanfechtbar geworden ist (§ 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG), kommt es auch zur Außenwirkung. Rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte können nach den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts zurückgenommen werden.[5] Ausnahmen bilden Verwaltungsakte mit Geldleistung oder teilbarer Sachleistung, die unter bestimmten Voraussetzungen nicht zurückgenommen werden können. Kommt die beaufsichtigte Behörde dem aufsichtsrechtlichen Aufhebungsverlangen nicht nach, kann die Rechtsaufsicht eine Ersatzvornahme durchführen.

Einzelfälle

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Februar 1961 (1. Rundfunk-Urteil) „dem staatlichen Einfluss entzogen oder höchstens einer beschränkten staatlichen Rechtsaufsicht unterworfen“.[6] Sie ist für einige Rundfunkanstalten ausdrücklich vorgesehen (etwa § 54 WDR-Gesetz) und dem zuständigen Ministerpräsidenten vorbehalten. Auch alle Landesmedienanstalten sind nach den Landesmediengesetzen einer beschränkten Rechtsaufsicht unterworfen, eine Fachaufsicht ist wegen des Gebots der Staatsferne bei beiden ausgeschlossen. Eine Rechtsaufsicht beschränkt sich auf die Einhaltung der jeweiligen Landesrundfunkgesetze und Rundfunkstaatsverträge.[7] Die hierin enthaltenen Programmgrundsätze sind jedoch der Rechtsaufsicht entzogen, weil dies eine staatliche Einflussnahme auf Auswahl, Inhalt und Ausgestaltung bedeuten und damit dem Recht der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG widersprechen würde.[8]

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (§ 2 FinDAG). Es übt zwar gegenüber Kreditinstituten, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungsinstituten eine Aufsichtsfunktion aus, doch ähnelt diese öffentlich-rechtliche Bankenaufsicht eher der Fachaufsicht und ist keine Staatsaufsicht. Die Berechtigung zur Bankenaufsicht ergibt sich aus § 6 Abs. 1 KWG, wobei die Bundesanstalt nach § 6 Abs. 3 KWG auch Anordnungen treffen kann. Nur für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute besteht – wegen ihres öffentlich-rechtlichen Status – eine staatliche Rechtsaufsicht, die bei Sparkassen von den Gemeinden und bei Landesbanken von den Ländern wahrgenommen wird.

Nach § 119 GemO BW ist Rechtsaufsichtsbehörde von Gemeinden das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde, für Stadtkreise und große Kreisstädte das Regierungspräsidium, obere Rechtsaufsichtsbehörde ist für alle Gemeinden das Regierungspräsidium, oberste Rechtsaufsichtsbehörde ist das Innenministerium. Diese Kommunalaufsicht ist auf die Rechtsaufsicht beschränkt,[9] so dass ein bloß unzweckmäßiges kommunales Handeln unbeachtlich ist, solange die Rechtmäßigkeit eingehalten bleibt. Verstößt eine erteilte Baugenehmigung gegen das in § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB normierte kommunale Beteiligungsrecht, führt allein diese Missachtung des gesetzlich gewährleisteten Rechts der Gemeinde auf Einvernehmen zur Aufhebung der Baugenehmigung durch die Kommunalaufsicht.[10]

Öffentlich-rechtliche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften unterliegen entgegen der früher vertretenen Korrelatentheorie keiner Rechtsaufsicht. Wegen der Trennung von Staat und Kirche macht sie der so genannte Körperschaftsstatus nämlich nicht zu staatlichen Selbstverwaltungskörperschaften.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsaufsicht

 

 

 

 

16. Mai 2017, 18:09 Uhr

„Blood and Honour“-Chef womöglich V-Mann

Opposition verlangt Aufklärung

Hat der Verfassungsschutz einen führenden Nazi angeworben? Laut einem Medienbericht arbeitete ein ehemaliger Chef von „Blood & Honour“ offenbar als V-Mann. Linke und Grüne im Bundestag sind empört.

Ein ehemaliger Deutschland-Chef der verbotenen Neonazi-Gruppierung „Blood and Honour“ könnte einem Bericht der ARD zufolge in den Neunzigerjahren als V-Mann für das Bundesamt für Verfassungsschutz gearbeitet haben. Linke und Grüne im Bundestag fordern Aufklärung, ob tatsächlich ein führender Neonazi als Spitzel Informationen an den Geheimdienst geliefert hat.

Der Bundestagsabgeordnete André Hahn will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) befragen. Sollte der Bericht zutreffen, „dann hätte der Verfassungsschutz diese zu Recht als hochgefährlich eingestufte Organisation nicht überwacht, sondern regelrecht mit aufgebaut“, kritisierte der Linken-Politiker und stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste.

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, sagte der ARD: „Wenn der Deutschland-Chef von ‚Blood and Honour‘ V-Mann war, dann ist da ganz klar eine Grenze überschritten.“ Eine Aussage, man könne dazu nichts sagen, reiche nicht mehr.

Die Politikmagazine der ARD berufen sich in ihrem gemeinsamen Bericht auf einen einst geheimen Vermerk des Berliner Landeskriminalamts. Dabei geht es um ein Gespräch mit einem anderen Vertrauensmann und eine relativ geringe Geldstrafe für den „Blood and Honour“-Chef, der in der Neonazi-Szene einen Spitzelverdacht aufkommen ließ.

In dem Vermerk heißt es dem Bericht zufolge: „[Der Deutschland-Chef von Blood and Honour] wurde durch das LKA 514 an das BfV vermittelt.“ Die Sicherheitsbehörden der Hauptstadt wollen sich laut ARD zu dem Thema nicht äußern, weil der „operative Kernbereich der V-Mann-Führung der Sicherheitsbehörden“ betroffen sei.

apr/dpa

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Nazis als V-Männer? Die dubiose Rolle des Verfassungsschutzes

Der ehemalige Deutschland-Chef der seit 2000 verbotenen Neonazi-Gruppierung „Blood and Honour“ war offenbar V-Mann des Verfassungsschutzes. Recherchen der ARD-Politmagazine FAKT, REPORT MAINZ und report München werfen neue, brisante Fragen auf.

http://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/videos-und-manuskripte/blood-honour-chef-v-mann-verfassungsschutz102.html

 

Richter heute – 2017 http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-vom-04-05-2017/afd-bald-wieder-berufsverbote.html

Gibt es bald wieder Berufsverbote?

Sie sind Lehrer, Staatsanwälte, Richter oder Polizisten und haben eins gemeinsam: Sie kandidieren als AfD-Mitglieder für den Bundestag. Die AfD ist zwar eine legale Partei, doch für die Staatsdiener in ihren Reihen gilt auch das Mäßigungsgebot. Wie weit dürfen Beamte gehen? Gibt es bald wieder Berufsverbote?

Anmoderation: Brauchen wir wieder ein Berufsverbot? Eigentlich kaum vorstellbar, dass diese Forderung heute erneut aufkommt – wir erinnern uns an die erbitterten Auseinandersetzungen der 70er und 80er Jahre um das Berufsverbot. Doch während es damals vor allem darum ging, Kommunisten und andere Linke vom Staatsdienst auszuschliessen, richtet sich jetzt die Kritik gegen Staatsdiener, die als zu rechtsextrem gelten. Wie umgehen mit rechtsnationalen AfD-Politikern, die von Beruf etwa Lehrer, Polizist oder Richter sind? Markus Pohl und Olaf Sundermeyer mit Hintergründen.

Vergeblicher Gesprächsversuch mit Jens Maier, Richter in Dresden und Bundestagskandidat der AfD. Ein Mann, der für Schlagzeilen sorgt.

Erst kürzlich soll er für den rechtsextremen Massenmörder Anders Breivik öffentlich Verständnis geäußert haben.

Jens Maier (AfD), Bundestagskandidat          „Dazu äußere ich mich gar nicht!“

Ein Richter soll neutraler Staatsdiener sein. Daran bestehen im Fall Maier erhebliche Zweifel.

Auf Facebook schrieb er einmal, er könne keine „Moslems“ mehr sehen.

„Gestern lief mir an der Ampel so eine Schleiereule am Wagen vorbei. (…) Ich kann nur noch Wut und Zorn für dieses Gesinde empfinden.“

Hätte eine muslimische Angeklagte von diesem Richter ein gerechtes Urteil zu erwarten?

Im Januar trat Maier im Dresdner Ballhaus Watzke auf. Am selben Abend als Björn Höcke das Holocaustmahnmal als „Denkmal der Schande“ bezeichnete. Maier schlug in dieselbe Kerbe:

Jens Maier (AfD), Bundestagskandidat          „Diese ganze Entwicklung, die jetzt gerade stattfindet, die Herstellung von Mischvölkern, um die nationalen Identitäten auszulöschen (…), das ist einfach nicht zu ertragen!“

Richter sind wie Beamte zur Mäßigung verpflichtet. Im Gesetz heißt es:

„Der Richter hat sich (…) auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.“

Maiers Vorgesetzter prüft derzeit, ob der AfD-Politiker gegen dieses Mäßigungsgebot verstoßen hat. Fürs erste hat er ihn von Presserechtsverfahren und anderen heiklen Fällen abgezogen.

Gilbert Häfner, Präsident Landgericht Dresden      „Er macht weiter Zivilsachen, schwerpunktmäßig Straßenverkehrsunfälle in der Berufung, da ist die politische Dimension ersichtlich nicht so stark ausgeprägt.“

Maier hat bereits politisch brisante Urteile gefällt – auch zur Freude der rechtsextremen NPD. Auf Klage der Partei hin verpasste er dem Extremismusforscher Steffen Kailitz einen Maulkorb: Der dürfe nicht länger sagen, die NPD strebe rassistische Vertreibungen und Staatsverbrechen an.

Vergangenen Freitag kassierte eine andere Kammer des Dresdner Landgerichts diesen Spruch. Kailitz darf die NPD weiter scharf kritisieren.

Der Wissenschaftler ist überzeugt: AfD-Richter Maier hätte in dieser Sache niemals urteilen dürfen.

Steffen Kailitz, Politikwissenschaftler, Hannah-Arendt-Institut Dresden         „Er hat sich ja gegen die Herstellung von Mischvölkern beispielsweise deutlich ausgesprochen und liegt damit komplett auf der Linie der NPD, was noch mal deutlich macht, da hat jemand über diese Bewertung meinerseits geurteilt, der selbst so denkt, und das ist natürlich schon skandalös!“

Maier selbst ficht das nicht an. Bei seinen Auftritten kokettiert er genüsslich mit der Aufregung um seine Person.

Jens Maier (AfD), Bundestagskandidat          „Hehe, mittlerweile dürfte ich ja Deutschlands bekanntester Richter sein …“ – „Ich bin immer noch Richter, ich hoff, dass ich das auch bleibe, haha.“
Warum aber ist Maier immer noch in Amt und Würden? Die Unabhängigkeit der Richter ist besonders geschützt, die Hürden für eine Entlassung sind hoch.

Gilbert Häfner, Präsident Landgericht Dresden      „Wenn man als Richter den Job entzogen bekommt, ist das eine Art Berufsverbot. Das ist aber eine Sanktion, die für diesen Fall aus meiner Sicht von vorneherein ausgeschlossen erscheint. Sie wäre unverhältnismäßig, mit einer solchen Sanktion hätten wir vor keinem Gericht Bestand.“

In der AfD gibt es viele Maiers. Der öffentliche Dienst ist in der Partei stark vertreten: Richter, Lehrer, Polizisten. Für sie alle gilt das Mäßigungsgebot. Konflikte im Wahlkampf sind da programmiert.

Das weiß auch Roman Reusch, leitender Oberstaatsanwalt in Berlin und Bundestagskandidat für die AfD. In einer Rede vor der Parteibasis ging er an die Grenzen des Erlaubten:

Roman Reusch (AfD), Bundestagskandidat „Wenn die Blockparteien so weitermachen können wie bisher, dann hat unser Land in 20 Jahren fertig. Wir wären wirtschaftlich ruiniert, von einer nichtdeutschen Mehrheit besiedelt und auf dem besten Weg in die islamische Republik.“

Voraussichtlich wird Reusch in den Bundestag gewählt. Erst dann ruht sein Beamtenverhältnis, und damit auch das Mäßigungsgebot.

Roman Reusch (AfD), Bundestagskandidat „Ich kann nicht in meiner Funktion rumrennen und rumsauen, sagen wir mal auf Deutsch. Das kann ich dann machen, wenn ich in der Bütt im Bundestag stehe.“

Rumsauen – so wie Björn Höcke das kann, die Gallionsfigur der völkischen Rechten, von Beruf Lehrer für Deutsch und Geschichte. Sein Beamtenstatus ruht, seit er als Fraktionsführer in den Thüringer Landtag einzog.

Höcke fordert eine erinnerungspolitische Wende. Weniger Holocaust in deutschen Schulen. Dafür mehr Dichter und Denker.

Björn Höcke (AfD), Fraktionsvorsitzender Thüringen       „Und anstatt unsere Schüler in den Schulen mit dieser Geschichte in Berührung zu bringen, wird die Geschichte, die deutsche Geschichte, mies und lächerlich gemacht. So kann es und so darf es nicht weitergehen!“

Höckes alte Schule in Hessen. Ist es vorstellbar, dass er nach dieser Rede hier wieder Geschichte lehrt? Das hessische Kultusministerium hat angekündigt, das zu verhindern.

Auch die Fraktionsspitze der SPD im Bundestag drängt darauf, dass Höcke nicht mehr in den Schuldienst zurückkehren darf.

Eva Högl (SPD), stellv. Vorsitzende Bundestagsfraktion „Gerade als Geschichtslehrer hat er ja eine hohe Verantwortung, die Schülerinnen und Schüler auf einen guten Weg zu führen und auch politische Bildung im Geschichtsunterricht zu unterrichten. Und jemand der Volksverhetzung macht, der sich so äußert, hat in deutschen Schulen keinen Platz.“

Allerdings: Höcke hat sich nicht als Beamter geäußert, sondern als Berufspolitiker. Und: Sämtliche Strafanzeigen wegen Volksverhetzung waren bislang erfolglos.

Verwaltungsrechtler sehen deshalb keine Chance, Höcke aus dem Schuldienst zu entlassen.

Prof. Ulrich Battis, Verwaltungsrechtler         „Diese Forderungen sind, Stand heute, vollkommen unrealistisch. Dafür passt er zu sehr auf, was er sagt. Das sind zwar Dinge, die – ich sage nicht, dass sie disziplinarrechtlich irrelevant sind, es kann durchaus sein, dass man hier ein milderes Mittel einsetzt, aber eine so schwere Straftat eben liegt nicht vor, die es rechtfertigen würde, ihn aus dem Dienst zu entfernen.“

Auch wenn die AfD gerne behauptet, die Meinungsfreiheit in Deutschland sei eingeschränkt: Der Rechtsstaat schützt auch ihre radikalsten Vertreter.

Beitrag von Olaf Sundermeyer und Markus Pohl

Stand vom 04.05.2017

 

http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-vom-04-05-2017/afd-bald-wieder-berufsverbote.html

 

 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/neubrandenburg-richter-in-prozess-gegen-frueheren-ss-sanitaeter-fuer-befangen-erklaert-a-1153899.html

 

SPIEGEL ONLINE

24. Juni 2017, 14:41 Uhr

Prozess gegen früheren SS-Sanitäter

Neubrandenburger Richter für befangen erklärt

Im Prozess gegen einen ehemaligen SS-Wachmann sind drei Richter wegen Befangenheit abgelehnt worden. Der Grund: Sie hätten wiederholt versucht, einem Nebenkläger die Teilnahme an der Verhandlung zu verwehren.

Das Landgericht Neubrandenburg hat die drei Richter der Schwurgerichtskammer, die mit dem Verfahren gegen einen früheren SS-Sanitäter aus dem Konzentrationslager Auschwitz befasst sind, für befangen erklärt. Die Entscheidung sei am Freitag gefallen, teilte ein Gerichtssprecher am Samstag mit. Es seien andere Richter für die Kammer benannt worden. Die Befangenheitsanträge hatten Ankläger und Nebenkläger gestellt.

Der Prozess gegen den 96 Jahre alten Hubert Z. aus der Nähe von Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern war Ende 2016 ausgesetzt worden. Dem Angeklagten wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfen.

Laut „Süddeutscher Zeitung“, WDR und NDR heißt es in dem Gerichtsbeschluss: Weil der Vorsitzende Richter Klaus Kabisch und seine Kollegen wiederholt versucht hätten, einem Nebenkläger und NS-Opfer die Teilnahme an der Verhandlung zu verwehren, „muss sich bei dem Nebenkläger nahezu zwangsläufig der Eindruck ergeben“, die Richter seien ihm gegenüber nicht unvoreingenommen gewesen, „als sie beschlossen haben, ihn aus dem Verfahren auszuschließen“.

Das Internationale Auschwitz Komitee begrüßte die Entscheidung des Gerichts. „Von Anbeginn des Prozesses war das aggressive Desinteresse des Vorsitzenden Richters am Schicksal und den Erinnerungen der Überlebenden deutlich spürbar.“

„Die schleppende Verhandlungsführung des Gerichts hat für diesen Prozess einen Scherbenhaufen hinterlassen, der in den Annalen der deutschen Justiz als weiteres negatives Beispiel der missglückten Aufarbeitung der NS-Verbrechen zu Buche schlagen wird“, teilte das Komitee mit. Die Überlebenden seien dankbar, dass Vertretungsrichter der Kammer die Würde des Gerichts wiederhergestellt hätten.

Die jetzige Entscheidung könnte allerdings auch das endgültige Aus für den Prozess bedeuten: Psychiatrische Gutachter haben den Angeklagten im Mai als „nicht verhandlungsfähig“ eingeschätzt. Der Mann sei wegen fortschreitender Demenz nicht mehr in der Lage, seine Interessen vernünftig wahrzunehmen oder die Verteidigung angemessen zu führen.

Es wurde zwei Jahre lang kaum verhandelt

Der Angeklagte war 1944 einen Monat im KZ Auschwitz-Birkenau als SS-Sanitäter tätig – nach Angaben seiner Verteidigung in der Betreuung von KZ-Personal. In der Zeit wurden mindestens 3681 Menschen aus Deportationszügen unmittelbar in Gaskammern umgebracht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 96-Jährigen vor, sich in die Lagerorganisation eingefügt und so die Vernichtung von Leben befördert zu haben.

Um die Gesundheit des Angeklagten streiten die Prozessparteien seit zwei Jahren. Bereits 2015 hatte die Kammer Z. für verhandlungsunfähig befunden. Erst auf Intervention des Oberlandesgerichts Rostock wurde das Verfahren doch anberaumt. Seither wurde aber so gut wie gar nicht verhandelt, weil es immer nur um Z.s Gesundheitszustand ging.

Nebenkläger und auch die Staatsanwaltschaft warfen der Kammer vor, die juristische Aufarbeitung des Falls mit fadenscheinigen Argumenten zu blockieren. Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter stellten mehrere Befangenheitsanträge gegen die Richter, zwei Nebenklageanwälte zeigten die drei Berufsrichter der 60. Strafkammer wegen Rechtsbeugung an.

wit/dpa

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/neubrandenburg-richter-in-prozess-gegen-frueheren-ss-sanitaeter-fuer-befangen-erklaert-a-1153899.html

 

 

https://beamtendumm.wordpress.com/2017/06/23/anwalt-durfte-senat-schlimmer-als-freisler-nennen/

 

Anwalt durfte Senat „schlimmer als Freisler“ nennen.

Veröffentlicht am 23. Juni 2017 von beamtendumm

Ein Rechtsanwalt, vermutlich aus Passau, schrieb an den Senat eines OLG. Er meinte damals, die Weigerung des Senats, seinem Antrag zu folgen, sei „noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger“ als der berüchtigte NS-Richter Roland Freisler. Weiter schrieb der Anwalt:

 

 „Der Unterschied zwischen Ihnen und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, gehen Sie den umgekehrten Weg: Sie haben sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat“ und „Legitimität“ aufgenäht sind. Sie hüllen sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen können. Denn in Wahrheit begehen Sie – zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal – genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das Sie begehen noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei Ihnen hingegen kommt das Unrecht als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher: Sie berufen sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handeln dem aber – zumindest in dem vorliegenden Justizskandal – zuwider.“

 

Der Präsident des OLG und Vorgesetzte der betreffenden Richter erstattet Strafanzeige gegen den Anwalt wegen angeblicher Beleidigung. Das ist schon immer sehr verwunderlich. Hagelt es Dienstaufsichtsbeschwerde von Bürgern gegen Richter werden diese regelmäßig abgelehnt, weil Richter doch so furchtbar unabhängig sein sollen, und diese richterliche Unabhängigkeit so eine Art Freifahrschein für kriminelle Machenschaften, Nötigung, Rechtsbeugung, Unfähigkeit und Willkür zu scheinen ist.

Kritisiert dagegen der Bürger die Schwarzkittel, dann hat der Präsident eines Gerichts nichts eiligeres zu tun, als den Bürger mit Strafanzeigen zu verfolgen. Ich habe das schon selber erlebt, als z. B. die Präsidentin des LSG NRW mich wegen angeblicher Beleidigung angezeigt hatte, obwohl es gar keine Beleidigung gab. Selbst in der Strafanzeige wegen angeblicher Beleidigung konnte die Präsidentin keine konkrete Beleidigung benennen, und das obwohl sie ihren Doktor-Titel angeblich im Strafrecht gemacht hatte.

Es kommt noch schlimmer. Als die Staatsanwaltschaft ihr mitgeteilt hatte, dass es keine Beleidigung meinerseits gab, antwortete sie mit einem Bettelbrief an die STA, und der Forderung man möge das Verfahren gegen mich dennoch nicht einstellen. Am Ende war zwar eine Einstellung nicht mehr zu verhindern, aber es zeigt auf der einen Seite das mimosenhafte Verhalten der Präsidenten, und auf der anderen Seite ein völlig konträres Verhalten wenn es um Fehlverhalten der Richter geht.

Es gibt eindeutige Urteile des BVerfG bezüglich angeblicher Beleidigungen von Richter. Das Bundesverfassungsgericht betonte Recht des Bürgers, „Maßnahmen der öffentlichen Gewalt auch mit drastischen Worten zu kritisieren„.

 

Weiter meinte das BVerfG, dabei sei auch zu berücksichtigen, dass Richter „schon von Berufs wegen in der Lage und auch gehalten“ seien, „überpointierte“ Kritik an ihrer Arbeit beim „Kampf ums Recht“ auszuhalten.

 

Trotz dieser eindeutigen Rechtslage wurde der Anwalt zunächst vom Amtsgericht und Landgericht verurteilt. Das OLG hob das Urteil wieder auf, und damit ging es wieder zurück zum Landgericht. Dort gab es eine erneute Verurteilung Jetzt entschied das OLG erneut. Keine strafbare Beleidigung, findet das OLG München.

Die Äußerungen des Anwalts seien „im Kern nur“ der „Vorwurf sehr großen Unrechts und willkürlichen, rechtsbeugenden richterlichen Handelns „. Zudem sei der Vorwurf nicht gegen die Richter als Personen, sondern gegen den gesamten 2. Strafsenat gerichtet. Zu Gunsten des Anwalts sei außerdem zu berücksichtigen, dass er als mittelbar Betroffener gehandelt habe, weil er u.a. seine Tochter in dem Verfahren vertrat, und dass die Äußerung schriftlich erfolgte und lediglich den Verfahrensbeteiligten zuging. Unerheblich sei es, dass der Anwalt seine Kritik auch anders hätte formulieren können, und dass die Kritik in der Sache unzutreffend war.

Richter müssten bedenken, „dass ihre Entscheidungen für die Betroffenen häufig einschneidend sind und daher zu Reaktionen führen können, die sich trotz gegenteiliger Formulierungen letzten Endes gar nicht gegen ihre Person oder Ehre, sondern vielmehr gegen die getroffene Entscheidung selbst und die Rechtslage als solche richten.“ Umgekehrt dürfe der Freispruch aber „nicht als Billigung der Äußerung und Vorgehensweise des Angeklagten missverstanden werden“.

 

Bedenken habe ich bezüglich des Satzes:

 

Zudem sei der Vorwurf nicht gegen die Richter als Personen, sondern gegen den gesamten 2.Strafsenat gerichtet.

 

Dies könnte missverständlich sein. Aus meiner Sicht ist es völlig egal, ob die Äußerung des Anwalts sich zufällig auf einen Senat, eine Kammer oder einen Einzelrichter bezieht. Immer richtet sich diese Kritik nicht an die natürliche Person, sondern gegen den/die Richter, den Spruchkörper eines Gerichts. Deshalb könnte dieser Satz nie eine Beleidigung sein, selbst wenn die Äußerung nicht gegen einen Senat, sondern einen Einzelrichter gerichtet gewesen wäre.

 

Die Entscheidung des BVerfG war mir bereits bekannt. Das Urteil des OLG München ist für mich dennoch äußerst interessant, weil ich zur Zeit mit einem ähnlichen Vorwurf konfrontiert bin. Hier wurde darüber berichtet…………………….

 

Quelle and weiter:

https://beamtendumm.wordpress.com/2017/06/23/anwalt-durfte-senat-schlimmer-als-freisler-nennen/

 

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